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Die Woche #116 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 116 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 116 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 9. Dezember 2022.

Und diese Themen haben wir heute für Sie:

• Wir sprachen mit dem Versicherungsmakler Tim Hunger über seinen immensen Erfolg in den sozialen Medien und was Kolleginnen und Kollegen sich womöglich bei ihm abschauen können.

• In den News der Woche stellt die Regierungskommission Punkte für eine Krankenhausreform vor. Die Aktuare äußern sich zum Höchstrechnungszins.Der BU-Vertrieb läuft nicht ohne Makler und Mehrfachagenten, und der Dax bekommt ein neues Mitglied.

• Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Dezember, „Rückblick/Ausblick“, sprachen wir mit Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW über die Frage, ob 2022 ein Jahr zum Vergessen war, über all die Risiken und Nebenwirkungen aus Brüssel in puncto Vermittlerregulierung und darüber, wie es mit der Reform der privaten Altersvorsorge hierzulande weitergehen könnte.

Im Gespräch Mit Tim Hunger, Mr.Finanzfakten Eine Fachjury und die Branche haben entschieden: Tim Hunger, Marie Christina Schröders, Timo Vierrow und KVoptimal.de sind allesamt Makler, die ihre Online-Kommunikation vorbildlich aufgestellt haben – und sind damit würdige Preisträger des renommierten OMGV Makler Award 2022. Prämiert wurden sie Ende Oktober auf der DKM in Dortmund. Tim Hunger, mit dem wir gleich sprechen, ist in den sozialen Medien als „Mr. Finanzfakten“ unterwegs und dort überaus populär. Die OMGV-Award-Jury begründet ihre Preisvergabe demenstprechend so: „Tim Hunger veröffentlicht auf TikTok und Instagram Kurzvideos zu Versicherungs- und Finanzthemen und schafft es so, zeitgemäß Wissen zu vermitteln.“ Diese Videos seien nicht nur unterhaltsam, sondern böten auch stets den berühmten Mehrwert. Wie er das alles geschafft hat und was andere Vermittlerinnen und Vermittler womöglich von Hunger lernen können, verrät er uns jetzt.

Die News der Woche Die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat dem Bundesministerium für Gesundheit Tipps gegeben, wie man das Krankenhaussystem auf Vordermann bringen könnte. Es soll weggehen vom System mit Fallpauschalen. Denn das führt dazu, dass Krankenhäuser wohl zu viele und manchmal auch unpassende Behandlungsfälle annehmen, um Kosten zu decken und Gewinne einzufahren.

Stattdessen sieht die Kommission drei wichtige Punkte vor. Der erste sind die sogenannten Vorhalteleistungen. Krankenhäuser sollen künftig einen regelmäßigen, festen Betrag bekommen, mit dem sie diese Vorhalteleistungen bezahlen. Darunter versteht die Kommission Fixkosten, zum Beispiel für Personal, Notaufnahme und Medizintechnik. Derzeit müssen Krankenhäuser ihre Vorhalteleistungen aus den Fallpauschalen mitbezahlen.

Punkt 2 sind Versorgungsstufen. Für Krankenhäuser sollen künftig drei Stufen, sogenannte Leveln gelten, nach denen sie entsprechend gefördert werden: I – Grundversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle II – Regel- und Schwerpunktversorgung – das sind Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten III – Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken Für jedes Level sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten. Damit gelten Standards für technische, räumliche und personelle Ausstattung. Das soll die Qualität der Behandlung erhöhen. Krankenhäuser aus Level 1 sollen übrigens flächendeckend eine „wohnortnahe Versorgung“ garantieren.

Punkt 3 sind feste Leistungsgruppen. Krankenhäuser sollen nur noch Leistungen abrechnen können, wenn ihnen die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Um das zu erreichen, müssen sie genau festgelegte Voraussetzungen in Bezug auf Technik und Personal erfüllen. Je nach Komplexität steht dann auch fest, ob Krankenhäuser aus allen Leveln diese Leistungen erbringen dürfen oder nur aus Level II oder III.

Jingle

Bereits seit dem 1. Januar 2022 liegt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf dem historisch niedrigen Niveau von 0,25 Prozent. Und dabei wird es voraussichtlich auch im kommenden Jahr bleiben – trotz zuletzt deutlich gestiegener Zinsen, etwa bei Spareinlagen.

Sachte, sachte, bloß keine Schnellschüsse bei der Zinswende in der Lebensversicherung – so in etwa könnte man die Devise der Deutschen Aktuarvereinigung, kurz DAV, zusammenfassen. Die DAV hat nämlich ein gewichtiges Wort dabei mitzureden, wie es mit dem Garantiezins, so der inoffizielle Name des Höchstrechnungzinses, künftig weitergeht. Die Vereinigung der Versicherungs- und Finanzmathematiker in Deutschland teilt dem Bundesfinanzministerium und der Finanzaufsicht Bafin jedes Jahr ihre Zins-Empfehlung mit – und in der Regel wird diese einfach durchgewunken.

Wobei es in diesem Jahr womöglich etwas spannender werden dürfte. Denn: Der Entscheidung des DAV-Vorstands ging diesmal eine, Zitat, „intensive Beratung“ voraus, wie die Aktuare am Montag mitteilten. Warum trotzdem alles beim Alten bleiben soll, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann so: „Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen.“ So betrachte man nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen seien, sondern beziehe „verschiedene Faktoren“ mit ein, so Schneidemann.

So sei beispielsweise die relativ niedrige Langzeit-Erwartung für Zinsen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Diese werde anhand inverser Zinsstrukturkurven erkennbar, wie der DAV-Chef erläuterte – im Klartext: „Inverse Zinsstrukturkurven besagen, dass kurzfristig zwar mit steigenden Zinsen gerechnet wird, nicht aber langfristig.“ Man könnte auch sagen: Die Niedrigzinsphase ist zwar erstmal weg, bleibt aber in den Köpfen.

Jingle

Wenn Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hierzulande etwas reißen wollen, führt kaum ein Weg an Maklern und Mehrfachagenten vorbei. Zumindest sieht das Henning Maaß vom Versicherungsmakler Willis Towers Watson (WTW) so und stützt sich dazu auf die hauseigene Vertriebswegestudie Lebensversicherung 2021. Die widmet sich unter anderem eben jenem Produktsegment BU.

Demnach lässt sich mehr als jeder zweite Neuzugangs-Euro in der BU im Jahr 2021 Maklern oder Mehrfachagenten zurechnen. Darüber hinaus kämen nur noch Einfirmenvermittler auf deutliche Vertriebsanteile. Banken und Direktvertrieb spielen laut Studie nur untergeordnete Rollen.

An dieser Stelle ein paar Zahlen: Insgesamt lösten die 84 in der Studie analysierten Versicherer im Jahr 2021 laufende Beiträge in Höhe von 4,2 Milliarden Euro ein. Davon entfielen 466 Millionen Euro, also knapp 11 Prozent auf BU-Produkte. Mit 262 Millionen Euro erzielten Makler und Mehrfachagenten damit einen Marktanteil von 56 Prozent im BU-Neugeschäft. 2020 waren es noch 53 Prozent. Einfirmenvermittler kamen mit laufenden Beiträgen von 172 Millionen Euro auf 37 Prozent. Das ist weniger als 2020, da lag der Anteil bei 39 Prozent.

Jingle

Es ist mal wieder Zeit – der Indexanbieter Stoxx ändert einige Bestandteile der Dax-Familie. Das macht er im Zuge seiner quartalsweisen Überprüfung. Wir erinnern uns: Stoxx ist der Indexanbieter des Finanzdienstleisters Qontigo, der wiederum zur Deutschen Börse gehört. Die aktuellen Maßnahmen treten am 19. Dezember in Kraft und betreffen Anleger, die auf börsennotierte Indexfonds, also ETFs, setzen. Denn die bauen Indizes direkt nach, müssen also auch die erwähnten Umstellungen voll nachbilden.

Und die sind kurios: Denn nur knapp drei Monate nach seinem Börsengang steigt der Sportwagenhersteller Porsche in den Elite-Index Dax auf. Damit taucht der Name Porsche zweimal dort auf. Die Porsche Automobil Holding ist seit Herbst 2021 vertreten, als der Dax von 30 auf 40 Mitglieder vergrößert wurde. Sie ist eine Beteiligungsgesellschaft, in der die Familien Piech und Porsche ihre Anteile an VW und Porsche eingebracht haben.

Für Porsche aus dem Dax weichen muss der Sportartikelkonzern Puma, für den es zuletzt an der Börse nicht so gut lief. Ein Minus von mehr als 50 Prozent in zwölf Monaten ist jetzt wirklich nicht so prall. Inzwischen bringt Puma nur noch 7,5 Milliarden Euro an frei handelbarem Börsenwert auf die Waage. Dieser sogenannte Freefloat beträgt bei Porsche 48,4 Milliarden Euro – mehr als das Sechsfache.

Puma steigt in den Mdax ab, der die 50 kleineren Unternehmen nach dem Dax enthält. Dafür fliegt der Batteriespezialist Varta dort raus und rutscht in den nächstkleineren Index Sdax ab. Auch der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen verlässt den Mdax in Richtung Sdax und tauscht somit mit dem Biosprit-Hersteller Vereinigte Bioenergie, der im Gegenzug aufsteigt.

Das Schwerpunktthema Im Dezember: Rückblick/Ausblick „Nach dem Provisionsrichtwert ist vor einem möglichen Provisionsverbot“, warnte Frank Rottenbacher, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, kürzlich auf dem 19. AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin. Der Grund: ein Provisionsverbot für die Anlageberatung im Rahmen von Mifid II – also damit indirekt auch für 34f-Vermittlerinnen und -vermittler – sei in Brüssel „ernsthaft wieder im Gespräch“, so Rottenbacher. Die große Sorge der Branche ist, dass es mit solch einem Schritt nicht mehr weit sei, zu einem Provisionsverbot für den gesamten deutschen Beratungsmarkt, der also auch Versicherungsmakler einschließt. Wie das alles zu deuten ist, was sich hierzu aktuell auf EU-Ebene abspielt und wie er ganz allgemein die Chancen und Risiken im Maklervertrieb einschätzt, besprechen wir nun mit Norman Wirth, dem geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW.

Das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie den 3. Advent und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Und diese Themen haben wir heute für Sie:

• Wir sprachen mit dem Versicherungsmakler Tim Hunger über seinen immensen Erfolg in den sozialen Medien und was Kolleginnen und Kollegen sich womöglich bei ihm abschauen können.

• In den News der Woche stellt die Regierungskommission Punkte für eine Krankenhausreform vor. Die Aktuare äußern sich zum Höchstrechnungszins.Der BU-Vertrieb läuft nicht ohne Makler und Mehrfachagenten, und der Dax bekommt ein neues Mitglied.

• Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Dezember, „Rückblick/Ausblick“, sprachen wir mit Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW über die Frage, ob 2022 ein Jahr zum Vergessen war, über all die Risiken und Nebenwirkungen aus Brüssel in puncto Vermittlerregulierung und darüber, wie es mit der Reform der privaten Altersvorsorge hierzulande weitergehen könnte.

Im Gespräch Mit Tim Hunger, Mr.Finanzfakten Eine Fachjury und die Branche haben entschieden: Tim Hunger, Marie Christina Schröders, Timo Vierrow und KVoptimal.de sind allesamt Makler, die ihre Online-Kommunikation vorbildlich aufgestellt haben – und sind damit würdige Preisträger des renommierten OMGV Makler Award 2022. Prämiert wurden sie Ende Oktober auf der DKM in Dortmund. Tim Hunger, mit dem wir gleich sprechen, ist in den sozialen Medien als „Mr. Finanzfakten“ unterwegs und dort überaus populär. Die OMGV-Award-Jury begründet ihre Preisvergabe demenstprechend so: „Tim Hunger veröffentlicht auf TikTok und Instagram Kurzvideos zu Versicherungs- und Finanzthemen und schafft es so, zeitgemäß Wissen zu vermitteln.“ Diese Videos seien nicht nur unterhaltsam, sondern böten auch stets den berühmten Mehrwert. Wie er das alles geschafft hat und was andere Vermittlerinnen und Vermittler womöglich von Hunger lernen können, verrät er uns jetzt.

Die News der Woche Die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat dem Bundesministerium für Gesundheit Tipps gegeben, wie man das Krankenhaussystem auf Vordermann bringen könnte. Es soll weggehen vom System mit Fallpauschalen. Denn das führt dazu, dass Krankenhäuser wohl zu viele und manchmal auch unpassende Behandlungsfälle annehmen, um Kosten zu decken und Gewinne einzufahren.

Stattdessen sieht die Kommission drei wichtige Punkte vor. Der erste sind die sogenannten Vorhalteleistungen. Krankenhäuser sollen künftig einen regelmäßigen, festen Betrag bekommen, mit dem sie diese Vorhalteleistungen bezahlen. Darunter versteht die Kommission Fixkosten, zum Beispiel für Personal, Notaufnahme und Medizintechnik. Derzeit müssen Krankenhäuser ihre Vorhalteleistungen aus den Fallpauschalen mitbezahlen.

Punkt 2 sind Versorgungsstufen. Für Krankenhäuser sollen künftig drei Stufen, sogenannte Leveln gelten, nach denen sie entsprechend gefördert werden: I – Grundversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle II – Regel- und Schwerpunktversorgung – das sind Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten III – Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken Für jedes Level sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten. Damit gelten Standards für technische, räumliche und personelle Ausstattung. Das soll die Qualität der Behandlung erhöhen. Krankenhäuser aus Level 1 sollen übrigens flächendeckend eine „wohnortnahe Versorgung“ garantieren.

Punkt 3 sind feste Leistungsgruppen. Krankenhäuser sollen nur noch Leistungen abrechnen können, wenn ihnen die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Um das zu erreichen, müssen sie genau festgelegte Voraussetzungen in Bezug auf Technik und Personal erfüllen. Je nach Komplexität steht dann auch fest, ob Krankenhäuser aus allen Leveln diese Leistungen erbringen dürfen oder nur aus Level II oder III.

Jingle

Bereits seit dem 1. Januar 2022 liegt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf dem historisch niedrigen Niveau von 0,25 Prozent. Und dabei wird es voraussichtlich auch im kommenden Jahr bleiben – trotz zuletzt deutlich gestiegener Zinsen, etwa bei Spareinlagen.

Sachte, sachte, bloß keine Schnellschüsse bei der Zinswende in der Lebensversicherung – so in etwa könnte man die Devise der Deutschen Aktuarvereinigung, kurz DAV, zusammenfassen. Die DAV hat nämlich ein gewichtiges Wort dabei mitzureden, wie es mit dem Garantiezins, so der inoffizielle Name des Höchstrechnungzinses, künftig weitergeht. Die Vereinigung der Versicherungs- und Finanzmathematiker in Deutschland teilt dem Bundesfinanzministerium und der Finanzaufsicht Bafin jedes Jahr ihre Zins-Empfehlung mit – und in der Regel wird diese einfach durchgewunken.

Wobei es in diesem Jahr womöglich etwas spannender werden dürfte. Denn: Der Entscheidung des DAV-Vorstands ging diesmal eine, Zitat, „intensive Beratung“ voraus, wie die Aktuare am Montag mitteilten. Warum trotzdem alles beim Alten bleiben soll, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann so: „Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen.“ So betrachte man nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen seien, sondern beziehe „verschiedene Faktoren“ mit ein, so Schneidemann.

So sei beispielsweise die relativ niedrige Langzeit-Erwartung für Zinsen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Diese werde anhand inverser Zinsstrukturkurven erkennbar, wie der DAV-Chef erläuterte – im Klartext: „Inverse Zinsstrukturkurven besagen, dass kurzfristig zwar mit steigenden Zinsen gerechnet wird, nicht aber langfristig.“ Man könnte auch sagen: Die Niedrigzinsphase ist zwar erstmal weg, bleibt aber in den Köpfen.

Jingle

Wenn Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hierzulande etwas reißen wollen, führt kaum ein Weg an Maklern und Mehrfachagenten vorbei. Zumindest sieht das Henning Maaß vom Versicherungsmakler Willis Towers Watson (WTW) so und stützt sich dazu auf die hauseigene Vertriebswegestudie Lebensversicherung 2021. Die widmet sich unter anderem eben jenem Produktsegment BU.

Demnach lässt sich mehr als jeder zweite Neuzugangs-Euro in der BU im Jahr 2021 Maklern oder Mehrfachagenten zurechnen. Darüber hinaus kämen nur noch Einfirmenvermittler auf deutliche Vertriebsanteile. Banken und Direktvertrieb spielen laut Studie nur untergeordnete Rollen.

An dieser Stelle ein paar Zahlen: Insgesamt lösten die 84 in der Studie analysierten Versicherer im Jahr 2021 laufende Beiträge in Höhe von 4,2 Milliarden Euro ein. Davon entfielen 466 Millionen Euro, also knapp 11 Prozent auf BU-Produkte. Mit 262 Millionen Euro erzielten Makler und Mehrfachagenten damit einen Marktanteil von 56 Prozent im BU-Neugeschäft. 2020 waren es noch 53 Prozent. Einfirmenvermittler kamen mit laufenden Beiträgen von 172 Millionen Euro auf 37 Prozent. Das ist weniger als 2020, da lag der Anteil bei 39 Prozent.

Jingle

Es ist mal wieder Zeit – der Indexanbieter Stoxx ändert einige Bestandteile der Dax-Familie. Das macht er im Zuge seiner quartalsweisen Überprüfung. Wir erinnern uns: Stoxx ist der Indexanbieter des Finanzdienstleisters Qontigo, der wiederum zur Deutschen Börse gehört. Die aktuellen Maßnahmen treten am 19. Dezember in Kraft und betreffen Anleger, die auf börsennotierte Indexfonds, also ETFs, setzen. Denn die bauen Indizes direkt nach, müssen also auch die erwähnten Umstellungen voll nachbilden.

Und die sind kurios: Denn nur knapp drei Monate nach seinem Börsengang steigt der Sportwagenhersteller Porsche in den Elite-Index Dax auf. Damit taucht der Name Porsche zweimal dort auf. Die Porsche Automobil Holding ist seit Herbst 2021 vertreten, als der Dax von 30 auf 40 Mitglieder vergrößert wurde. Sie ist eine Beteiligungsgesellschaft, in der die Familien Piech und Porsche ihre Anteile an VW und Porsche eingebracht haben.

Für Porsche aus dem Dax weichen muss der Sportartikelkonzern Puma, für den es zuletzt an der Börse nicht so gut lief. Ein Minus von mehr als 50 Prozent in zwölf Monaten ist jetzt wirklich nicht so prall. Inzwischen bringt Puma nur noch 7,5 Milliarden Euro an frei handelbarem Börsenwert auf die Waage. Dieser sogenannte Freefloat beträgt bei Porsche 48,4 Milliarden Euro – mehr als das Sechsfache.

Puma steigt in den Mdax ab, der die 50 kleineren Unternehmen nach dem Dax enthält. Dafür fliegt der Batteriespezialist Varta dort raus und rutscht in den nächstkleineren Index Sdax ab. Auch der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen verlässt den Mdax in Richtung Sdax und tauscht somit mit dem Biosprit-Hersteller Vereinigte Bioenergie, der im Gegenzug aufsteigt.

Das Schwerpunktthema Im Dezember: Rückblick/Ausblick „Nach dem Provisionsrichtwert ist vor einem möglichen Provisionsverbot“, warnte Frank Rottenbacher, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, kürzlich auf dem 19. AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin. Der Grund: ein Provisionsverbot für die Anlageberatung im Rahmen von Mifid II – also damit indirekt auch für 34f-Vermittlerinnen und -vermittler – sei in Brüssel „ernsthaft wieder im Gespräch“, so Rottenbacher. Die große Sorge der Branche ist, dass es mit solch einem Schritt nicht mehr weit sei, zu einem Provisionsverbot für den gesamten deutschen Beratungsmarkt, der also auch Versicherungsmakler einschließt. Wie das alles zu deuten ist, was sich hierzu aktuell auf EU-Ebene abspielt und wie er ganz allgemein die Chancen und Risiken im Maklervertrieb einschätzt, besprechen wir nun mit Norman Wirth, dem geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW.

Das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.

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