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Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden - Prof. Dr. Kugelmann im Datenschutz Talk

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Als Gast begrüßt Heiko Gossen in dieser Folge den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Herrn Prof. Dr. Kugelmann. Mit ihm beleuchtet er die Bußgeldpraxis und Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Dabei geht u.a. auch um den behördeninternen Weg bis zum Bußgeldbescheid, um bestehende Konzepte für die Bemessung von Bußgeldern sowie die kontroverse Frage, ob der Unternehmens- oder Konzernumsatz als Bemessungsgrundlage herangezogen werden sollte.

Prof. Dr. Kugelmann wurde 2015 auf 8 Jahre als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz gewählt.

Weiterführende Links:

Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/

Twitter: https://twitter.com/DS_Talk

Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt

Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/

Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bussgeldpraxis-der-aufsichtsbehorden-prof-dr-kugelmann-im-datenschutz-talk

Der Beitrag Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden – Prof. Dr. Kugelmann im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.

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Kapitel

1. Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden (00:00:00)

2. Begrüßung und Vorstellung (00:00:59)

3. Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden (00:05:22)

4. Aktuelle Fallzahlen und Entwicklung (00:10:45)

5. Der Weg bis zum Bußgeld (00:13:18)

6. Schützt § 43 (4) BDSG vor einem Bußgeld (00:17:24)

7. DSK Konzept zur Bußgeldbemessung (00:21:43)

8. Effektivierung durch feste Bußgeldkataloge (00:23:44)

9. Leitlinien des EDSA (00:25:42)

10. Unternehmensbegriff vs. Verantwortlichem (00:30:48)

11. Effekte durch Bußgelder (00:37:58)

12. Veröffentlichung von Bußgeldern (00:41:03)

13. Zukünftige Entwicklung bei den Bußgeldverfahren (00:42:56)

14. Verabschiedung (00:45:16)

269 Episoden

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Prof. Dr. Kugelmann wurde 2015 auf 8 Jahre als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz gewählt.

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4. Aktuelle Fallzahlen und Entwicklung (00:10:45)

5. Der Weg bis zum Bußgeld (00:13:18)

6. Schützt § 43 (4) BDSG vor einem Bußgeld (00:17:24)

7. DSK Konzept zur Bußgeldbemessung (00:21:43)

8. Effektivierung durch feste Bußgeldkataloge (00:23:44)

9. Leitlinien des EDSA (00:25:42)

10. Unternehmensbegriff vs. Verantwortlichem (00:30:48)

11. Effekte durch Bußgelder (00:37:58)

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