Artwork

Inhalt bereitgestellt von ContraLegem. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von ContraLegem oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.
Player FM - Podcast-App
Gehen Sie mit der App Player FM offline!

Strafrecht Nr. 24 – Redlichkeit in der Gesetzgebung 1: Entwurf Art. 193a StGB / Täuschung beim Sex

10:52
 
Teilen
 

Manage episode 371317747 series 3270451
Inhalt bereitgestellt von ContraLegem. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von ContraLegem oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.

Besprochen wird der beschlossene neue Art. 193a StGB (Täuschung beim Sexualverkehr), der im Rahmen der Sexualstrafrechtsrevision eingeführt werden soll. Thema ist nicht die Strafnorm selbst, sondern die merkwürdige Arbeitsweise unserer Gesetzgebung. Mit der Bestimmung wird ein Normtext vorgeschlagen, der aus einem wissenschaftlichen Aufsatz zum deutschen Strafrecht übernommen wurde, ohne dass dies angegeben wird. Zur Begründung der Notwendigkeit der neuen Strafbestimmung wird ein einziges, unpubliziertes, 15jähriges Urteil des Bundesgerichts angeführt (6B_453/2007). Anders als es der Bericht der Rechtskommission des Ständerates vermuten lässt, endet dieser Entscheid aber nicht in der Strafbarkeit "bloss" wegen sexueller Belästigung, sondern er gibt der Beschwerdeführerin (der Staatsanwaltschaft) auf der ganzen Linie recht und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Zur Information: Der Text ist so beschlossen und wird – sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird (und wer würde es sich wagen angesichts des Themas) Gesetz, siehe: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2... Der Aufsatz: Elisa Hoven/Thomas Weigend: Zur Strafbarkeit von Täuschungen im Sexualstrafrecht, Kriminalpolitische Zeitschrift 3/2018, 156-161, vgl. https://kripoz.de/wp-content/uploads/... Der Aufsatz wird im Bericht der Kommission zweimal zitiert, beide Male mit der Formel: «Zum insofern vergleichbaren deutschen StGB siehe…». Kein Wort zur Herkunft des Vorschlages. Der Entscheid (6B_453/2007) ist hier zu finden: https://www.bger.ch/ext/eurospider/li... Der Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates Geschäftsnummer 18.043: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht / Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts, findet sich hier: https://www.parlament.ch/centers/docu...

  continue reading

130 Episoden

Artwork
iconTeilen
 
Manage episode 371317747 series 3270451
Inhalt bereitgestellt von ContraLegem. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von ContraLegem oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.

Besprochen wird der beschlossene neue Art. 193a StGB (Täuschung beim Sexualverkehr), der im Rahmen der Sexualstrafrechtsrevision eingeführt werden soll. Thema ist nicht die Strafnorm selbst, sondern die merkwürdige Arbeitsweise unserer Gesetzgebung. Mit der Bestimmung wird ein Normtext vorgeschlagen, der aus einem wissenschaftlichen Aufsatz zum deutschen Strafrecht übernommen wurde, ohne dass dies angegeben wird. Zur Begründung der Notwendigkeit der neuen Strafbestimmung wird ein einziges, unpubliziertes, 15jähriges Urteil des Bundesgerichts angeführt (6B_453/2007). Anders als es der Bericht der Rechtskommission des Ständerates vermuten lässt, endet dieser Entscheid aber nicht in der Strafbarkeit "bloss" wegen sexueller Belästigung, sondern er gibt der Beschwerdeführerin (der Staatsanwaltschaft) auf der ganzen Linie recht und weist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Zur Information: Der Text ist so beschlossen und wird – sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird (und wer würde es sich wagen angesichts des Themas) Gesetz, siehe: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2... Der Aufsatz: Elisa Hoven/Thomas Weigend: Zur Strafbarkeit von Täuschungen im Sexualstrafrecht, Kriminalpolitische Zeitschrift 3/2018, 156-161, vgl. https://kripoz.de/wp-content/uploads/... Der Aufsatz wird im Bericht der Kommission zweimal zitiert, beide Male mit der Formel: «Zum insofern vergleichbaren deutschen StGB siehe…». Kein Wort zur Herkunft des Vorschlages. Der Entscheid (6B_453/2007) ist hier zu finden: https://www.bger.ch/ext/eurospider/li... Der Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates Geschäftsnummer 18.043: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht / Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts, findet sich hier: https://www.parlament.ch/centers/docu...

  continue reading

130 Episoden

Alle Folgen

×
 
Loading …

Willkommen auf Player FM!

Player FM scannt gerade das Web nach Podcasts mit hoher Qualität, die du genießen kannst. Es ist die beste Podcast-App und funktioniert auf Android, iPhone und im Web. Melde dich an, um Abos geräteübergreifend zu synchronisieren.

 

Kurzanleitung