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RAF-Terrorist Holger Meins stirbt im Gefängnis – Kritik an Ärzten | 11. bis 15.11.1974

30:54
 
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Günter von Drenkmann wir als Reaktion auf Holger Meins' Tod ermordet

Der RAF-Terrorist Holger Meins stirbt am 9. November 1974 als Folge seines Hungerstreiks im Gefängnis im rheinland-pfälzischen Wittlich. Als Reaktion darauf ermordet die sogenannte "Bewegung 2. Juni" den Präsidenten des Berliner Kammergerichts, Günter von Drenkmann am 10. November. Bis heute konnten die Täter nicht ermittelt werden. Beide Ereignisse werfen Fragen auf. Vor allem auch in Stuttgart, wo der Prozess gegen die RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll bevorsteht, die sich dort im Gefängnis Stammheim befinden. Der Süddeutsche Rundfunk befasst sich damit in der Mittagssendung "Südfunk". Am Nachmittag des gleichen Tages hat Reporter Jochen Heuer noch weitere Informationen zum Thema. Nach dem Tod von Holger Meins und dem Attentat auf den Richter Günter von Drenkmann verstärkt das Stuttgarter Innenministerium die Sicherungsmaßnahmen. Personenkontrollen werden verstärkt, der Personenschutz für den Richter im angehenden Stammheim-Prozess ausgeweitet.

Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll weiter im Hungerstreik

Die einsitzenden RAF-Mitglieder Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll befinden sich weiter im Hungerstreik. Es gibt Schwierigkeiten, ein unabhängiges Ärzteteam für sie zu finden. Sie lassen keine anderen Ärzte an sich heran. Der Anwalt von Holger Meins, Dr. Croissant, spricht von Isolationsfolter und droht damit, die Gefangenen würden nach dem Hungerstreik in den Durststreik treten. Alfred Stümper, Sprecher des Baden-Württembergischen Innenministeriums spricht am Telefon davon, dass man "den Baader-Meinhof-Prozess im Lande" habe. Am 12. November 1974 gibt es einen ersten Untersuchungsbericht zum Tod von Meins. Darüber berichtet "Südfunk aktuell".

Diskussion um die ärztliche Versorgung der Inhaftierten

Am Folgetag gibt es weitere Ergebnisse, die der rheinland-pfälzische Justizminister Otto Theissen in einer Pressekonferenz verkündet. Wurde der RAF-Terrorist Holger Meins im Gefängnis ärztlich angemessen versorgt? Knapp eine Woche nach seinem Tod stellen mehrere Ärzte das infrage. In Frankfurt am Main kommt es deshalb zu einer kleinen Demonstration. Die relativ lange Anmoderation des Berichts spiegelt dabei auch ein wenig die Stimmungslage in jenen Tagen.
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Günter von Drenkmann wir als Reaktion auf Holger Meins' Tod ermordet

Der RAF-Terrorist Holger Meins stirbt am 9. November 1974 als Folge seines Hungerstreiks im Gefängnis im rheinland-pfälzischen Wittlich. Als Reaktion darauf ermordet die sogenannte "Bewegung 2. Juni" den Präsidenten des Berliner Kammergerichts, Günter von Drenkmann am 10. November. Bis heute konnten die Täter nicht ermittelt werden. Beide Ereignisse werfen Fragen auf. Vor allem auch in Stuttgart, wo der Prozess gegen die RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll bevorsteht, die sich dort im Gefängnis Stammheim befinden. Der Süddeutsche Rundfunk befasst sich damit in der Mittagssendung "Südfunk". Am Nachmittag des gleichen Tages hat Reporter Jochen Heuer noch weitere Informationen zum Thema. Nach dem Tod von Holger Meins und dem Attentat auf den Richter Günter von Drenkmann verstärkt das Stuttgarter Innenministerium die Sicherungsmaßnahmen. Personenkontrollen werden verstärkt, der Personenschutz für den Richter im angehenden Stammheim-Prozess ausgeweitet.

Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll weiter im Hungerstreik

Die einsitzenden RAF-Mitglieder Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll befinden sich weiter im Hungerstreik. Es gibt Schwierigkeiten, ein unabhängiges Ärzteteam für sie zu finden. Sie lassen keine anderen Ärzte an sich heran. Der Anwalt von Holger Meins, Dr. Croissant, spricht von Isolationsfolter und droht damit, die Gefangenen würden nach dem Hungerstreik in den Durststreik treten. Alfred Stümper, Sprecher des Baden-Württembergischen Innenministeriums spricht am Telefon davon, dass man "den Baader-Meinhof-Prozess im Lande" habe. Am 12. November 1974 gibt es einen ersten Untersuchungsbericht zum Tod von Meins. Darüber berichtet "Südfunk aktuell".

Diskussion um die ärztliche Versorgung der Inhaftierten

Am Folgetag gibt es weitere Ergebnisse, die der rheinland-pfälzische Justizminister Otto Theissen in einer Pressekonferenz verkündet. Wurde der RAF-Terrorist Holger Meins im Gefängnis ärztlich angemessen versorgt? Knapp eine Woche nach seinem Tod stellen mehrere Ärzte das infrage. In Frankfurt am Main kommt es deshalb zu einer kleinen Demonstration. Die relativ lange Anmoderation des Berichts spiegelt dabei auch ein wenig die Stimmungslage in jenen Tagen.
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