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Vereinsregister: Was Du wissen musst

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043: Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Vereinsregister

043: Vereinsregister: Was Du wissen musst

Das Amtsgericht ist zuständig für das Vereinsregister, in das die nach dem BGB gebildeten Vereine eingetragen werden. In diesem Register werden aber nicht nur Eintragungen und Löschungen, sondern auch Änderungen vermerkt. Was Du dazu wissen musst und wie und wo das Deinen Verein betreffen kann, erfährst Du hier.

Den zugehörigen Artikel im Vereinsmeier-Blog findest Du hier:

Vereinsregister: Was Du wissen musst

Wichtige Links:

Der Vereinsmeier-Artikel „BGB: Wichtige Paragraphen für Vereine

§21 des BGB (Nicht wirtschaftlicher Verein)

§55 des BGB (Zuständigkeit für die Registereintragung)

§55a des BGB (Elektronisches Vereinsregister)

Vereinsmeier-Artikel „Rahmenbedingungen für Deinen Verein

§64 BGB (Inhalt der Registereintragung)

§66 BGB (Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten)

§ 69 BGB (Nachweis des Vereinsvorstands)

§71 BGB (Änderungen der Satzung)

§ 74 BGB (Auflösung des Vereins)

§ 76 BGB (Eintragungen bei Liquidation)

Vereinsmeier-Artikel „Wie Du einen Verein auflöst

§ 77 BGB (Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen)

§ 79 BGB (Einsicht in das Vereinsregister)

Das gemeinsame Registerportal der Länder in Deutschland

Vereinsregister von Österreich

Buchtipps:

Wenn Du Dich mit dem Vereinsrecht noch tiefer beschäftigen möchtest, kannst Du dies mit dem Werk „Vereinsrecht: Vereine rechtssicher gründen, führen und auflösen“ von Martin Schöpflin und Markus Sikora tun. Das Buch wendet sich an alle, die einen Verein gründen wollen, sich dort engagieren oder sich über die Rechtsgrundlagen eines Vereins informieren möchten. Sowohl Einsteiger als auch langjährig im Verein Engagierte finden in diesem Ratgeber die besten Expertentipps. Dabei beleuchten die Autoren sämtliche Rechtsgrundlagen und Hintergründe von der Gründung des Vereins, über das Leben im Verein (Mitgliederversammlung, Beschlussfassung, Protokoll) und das Führen des Vereins (Vorstand, Sitzungen und Beschlüsse, Beirat) bis hin zu Änderungen im Verein und seiner Auflösung.

Ein Standardwerk ist „Der eingetragene Verein: Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil“ von Wolfram Waldner, Cristof Wörle-Himmel, Eugen Sauter und Gerhard Schweyer. Dieses praktische Buch hat sich über Jahrzehnte hinweg als unentbehrlicher Leitfaden des gesamten Vereinsrechts etabliert. Es verbindet klare, fundierte Darstellungsweise mit übersichtlicher und zweckmäßiger Gliederung und eignet sich für Juristen ebenso wie Nichtjuristen, die sich mit der Gründung, Führung, Umwandlung oder Auflösung von Vereinen befassen müssen.

Links zu Vereinsmeier.online:

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§21 des BGB (Nicht wirtschaftlicher Verein)

§55 des BGB (Zuständigkeit für die Registereintragung)

§55a des BGB (Elektronisches Vereinsregister)

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§66 BGB (Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten)

§ 69 BGB (Nachweis des Vereinsvorstands)

§71 BGB (Änderungen der Satzung)

§ 74 BGB (Auflösung des Vereins)

§ 76 BGB (Eintragungen bei Liquidation)

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§ 77 BGB (Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen)

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Ein Standardwerk ist „Der eingetragene Verein: Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil“ von Wolfram Waldner, Cristof Wörle-Himmel, Eugen Sauter und Gerhard Schweyer. Dieses praktische Buch hat sich über Jahrzehnte hinweg als unentbehrlicher Leitfaden des gesamten Vereinsrechts etabliert. Es verbindet klare, fundierte Darstellungsweise mit übersichtlicher und zweckmäßiger Gliederung und eignet sich für Juristen ebenso wie Nichtjuristen, die sich mit der Gründung, Führung, Umwandlung oder Auflösung von Vereinen befassen müssen.

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