Nach dem Verbot der D.A.Z.
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17. September 1922 Dass in den ersten Septembertagen in diesem Podcast keine Texte aus der Deutschen Allgemeinen Zeitung zur Anhörung kamen, war ausnahmsweise einmal keine Frage unserer redaktionellen Auswahl. Die D.A.Z. war auf Basis des nach dem Rathenau-Attentat beschlossenen Republikschutzgesetzes wegen „Herabwürdigung von Mitgliedern der Reichsregierung“ kurzzeitig verboten worden. Eine durchaus umstrittene Maßnahme, nicht nur bei ihren Kollegen von der rechtskonservativen Presse, die teils heftig gegen diese Anwendung protestierte. Dass sich die D.A.Z. selbst nach Wiederzulassung dem anschloss, nimmt wenig Wunder. In einem Rundumschlag attackierte sie ein paar Tage später, am 17. September 1922, einmal mehr Regierung und Gerichte, die Sozialdemokratie und das westliche Ausland. Konkret war dies in diesem Fall die englische Presse, mit der die D.A.Z., wie dem Artikel zu entnehmen, bereits wieder in neue Händel verstrickt war. Es liest Paula Leu.
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