In welchen Fällen greifen Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz?
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Werdende Mütter verdienen besonderen Schutz. Sind sie am Arbeitsplatz gefährdet, so muss ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dafür sind Ärzte und in seltenen Fällen auch Arbeitgeber selbst zuständig. Fraglich ist aber, ob die Corona-Pandemie für sich allein Grund genug für ein Beschäftigungsverbot von Schwangeren ist.
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Zitierte Quellen:
§§ 9 bis 18 Mutterschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html#BJNR122810017BJNG000400000
§ 1 Aufwendungsausgleichsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html
Robert-Koch-Institut zu Klinischen Aspekten in der Schwangerschaft: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Klinische_Aspekte.html
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