Crowdsourcing als Grundlage für Arbeitsverhältnisse
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Erstmals hat das Bundesarbeitsgericht den arbeitsrechtlichen Status von sogenannten Crowdworkern in den Fokus gerückt. Angesichts der Art und Weise, wie Dienstleistung heutzutage in Crowdsourcing Umfeldern beauftragt wird, kommt der Entscheidung erhebliche Bedeutung für die Sozialversicherungspflicht und Arbeitsschutzbeachtung mancher Plattformen zu.
Zitierte Quellen:
· Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20)
· § 611a Abs. 1 Satz 1 bis 5 BGB
· https://de.wikipedia.org/wiki/Crowdsourcing
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