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Freispruch im "Holstengalerie-Angriff"-Verfahren

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Heute erfolgte am Amtsgericht Neumünster ein Freispruch für die beiden Angeklagten. Dem 39-jährigen Shop Manager eines Tattoo-Studios im Zentrum wurde der Vorwurf gemacht, am 23. Dezember letzten Jahres in der Holstengalerie Faustschläge, Fußtritte und einen Messerstich gegen einen 35-jährigen Piercer aus Neumünster ausgeübt zu haben. Seiner Lebensgefährtin wurde vorgeworfen, die Partnerin des im Verlauf des Verfahrens sowohl als Beschuldigter als auch Geschädigter aufgeführten Piercers körperlich misshandelt und beleidigt zu haben. Die Richterin nannte diesen Angriff in jovialem Ton eine “Klopperei, bei der man jetzt wissen wolle, wer angefangen habe”. Sowohl Nebenklage-Verteidiger RA Axel Hoffmann als auch Verteidiger RA Marquort sahen in dem Stand der

Protestaufkleber an der “Holstengalerie”

Ermittlung ein “Fischen im Trüben”. Hoffmann kritisierte die offenbar schlampig geführte Ermittlung. Beide Angeklagten machten Einlassungen, die verlesen wurden. Der Geschäftsführer des Tattoostudios auf dem Anklagestuhl hatte ein Attest beigebracht, mit dem bewiesen werden sollte, dass er sich 3 Stunden nach dem Messerangriff eine 4,5 cm tiefe Fleischwunde im Bauch im FEK behandeln ließ. Am Tatabend beschlagnahmten Polizeibeamte ein Einhandmesser in der Wohnung des Angeklagten, seine Wunde wollte er den Beamten aber nicht zeigen. In der Verhandlung kam diese dokumentierte Feststellung nur kurz im Plädoyer des Nebenklage-Vertreters zur Sprache. Wegen der fehlenden Aussage des 35-jährigen, der teilweise nicht stringenten Aussagen der Zeugin, für die der Prozess eine immense Belastung darstellte und die immer wieder in Tränen ausbrach, und des Attests des Shop Managers wurde das Verfahren dann von der Richterin wegen dürftiger Beweislast eingestellt. Zuvor hatte auch die Staatsanwältin die Anklage wegen begründeter Zweifel fallen lassen. Die Kosten hat der Staat zu tragen.

Gerne auch lesen:

https://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/freispruch-fuer-tattoo-studio-betreiber-nach-schlaegerei-in-der-holsten-galerie-id29741797.html


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Heute erfolgte am Amtsgericht Neumünster ein Freispruch für die beiden Angeklagten. Dem 39-jährigen Shop Manager eines Tattoo-Studios im Zentrum wurde der Vorwurf gemacht, am 23. Dezember letzten Jahres in der Holstengalerie Faustschläge, Fußtritte und einen Messerstich gegen einen 35-jährigen Piercer aus Neumünster ausgeübt zu haben. Seiner Lebensgefährtin wurde vorgeworfen, die Partnerin des im Verlauf des Verfahrens sowohl als Beschuldigter als auch Geschädigter aufgeführten Piercers körperlich misshandelt und beleidigt zu haben. Die Richterin nannte diesen Angriff in jovialem Ton eine “Klopperei, bei der man jetzt wissen wolle, wer angefangen habe”. Sowohl Nebenklage-Verteidiger RA Axel Hoffmann als auch Verteidiger RA Marquort sahen in dem Stand der

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