ERF Plus - Aktuell Ein „optimales Provisorium“
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Ein altes Sprichwort sagt: „Nichts hält so lange wie ein Provisorium“. Das scheint auch auf unser Grundgesetz zuzutreffen. Immerhin hat es schon 75 Jahre „gehalten“.
Eigentlich war es als provisorische Ordnung gedacht, die einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung als Vorbild dienen sollte – ohne diese zu ersetzen.
Manchmal kommt es eben anders, als man denkt.
Und den Anfang des 1. Artikels unseres Grundgesetzes können ziemlich viele Menschen in unserem Land zitieren: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das Provisorium hat sich also bewährt. Zudem enthält das Grundgesetz sämtliche Merkmale einer Verfassung.
Dennoch gibt es erneut Diskussionen darüber, ob das Grundgesetz nicht ganz „offiziell“ unsere Verfassung werden sollte und wo es eventuell noch Änderungsbedarf gibt.
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