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Die Woche #3 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Im Gespräch Mit Rechtsanwalt Daniel Berger

Mitten in der Haupturlaubssaison tritt die Novellierung einer Verordnung in Kraft, die es durchaus in sich hat. Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung, kurz FinVermV, geht morgen an den Start. Besonders eine Änderung sorgte im Vorfeld schon für das ein oder andere Augenrollen in der Vermittlerschaft – das sogenannte Taping. Zu Deutsch: Die Pflicht zur Aufnahme von telefonischen Beratungsgesprächen mit dem Kunden. Muss dabei das ganze Telefonat aufgezeichnet werden? Was machen Vermittler, wenn der Kunde gar nicht aufgenommen werden will? Und welche weiteren Änderungen bringt die neue FinVermV mit sich? Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Daniel Berger von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, den wir aus Berlin zugeschaltet haben.

Die News der Woche, Teil 1

Tesla sucht nach "revolutionären" Aktuaren

Tesla-Chef Elon Musk will mehr als nur Autos und Raketen bauen – in Kürze sollen auch Versicherungen dazukommen. Die Pläne des schillernden Top-Managers sehen vor, dass der Autobauer aus Kalifornien demnächst auch in Deutschland mit einer eigenen Versicherungsgesellschaft präsent ist. Die neue Gesellschaft soll Kfz-Policen für Tesla-Fahrer zur Verfügung stellen – und natürlich sollen diese mindestens ebenso revolutionär daherkommen wie die eigenen Autos.

Für Berlin sucht Tesla bereits einen Versicherungsmanager – und das dürfte erst der Anfang sein. Denn nun hat Musk höchstpersönlich um die Dienste von Versicherungsmathematikern geworben. Für deren Beruf hege er „großen Respekt“, sagte er kürzlich in einer Web-Konferenz – für die Arbeit der Versicherer gilt das wohl nicht so sehr: Tesla brauche „revolutionäre Aktuare“, denen ihre Branche zu langsam sei, tönte Musk.

Und in dieser Tonlage ging es dann auch weiter: „Wir bauen ein großartiges, bedeutendes Versicherungsunternehmen auf“, versprach er – und umgarnte potenzielle Bewerber regelrecht: „Wenn Sie an revolutionärer Versicherung interessiert sind, kommen Sie bitte zu Tesla.“

Tja, wie revolutionär diese Versicherung am Ende sein wird, steht allerdings noch in den Sternen – womöglich droht sogar eine Entzauberung der vermeintlichen Wunder-Police. Denn Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ergaben folgendes: Der Preisunterschied zwischen der Versicherung für die Tesla-Modelle und für andere Fahrzeuge in Deutschland fällt sehr viel niedriger aus als im Heimatland des Herstellers.

KURZUM: Der hart umkämpfte deutsche Kfz-Versicherungsmarkt könnte sich für Tesla noch als harte Nuss erweisen. Man erinnere sich an die aggressive Wachstumsstrategie des US-Lebensmittelgiganten Walmart. Dieser unterschätzte die Konkurrenz durch die hiesigen Lebensmittel-Discounter – und verabschiedete sich hierzulande rasch wieder von den ehrgeizigen Eroberungsplänen.

Immerhin könnte Tesla von der hohen Markenloyalität seiner Fahrer profitieren – ein Vorteil, den Walmart damals nicht für sich beanspruchen konnte. Außerdem sollten die einheimischen Kfz-Versicherer nicht den unbedingten Siegeswillen des Tesla-Chefs unterschätzen. So machte Musk am Mittwoch noch einmal deutlich, dass „seine“ Versicherung „eine ganz spezielle werden soll“.

Der Schlüssel dazu sieht so aus: Die vom jeweiligen Auto erfassten Daten sollen zunächst dazu genutzt werden, um ein Fahrer-Profil zu erstellen. Auf dieser Grundlage soll dann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen berechnet werden, wonach sich wiederum die monatliche Prämie für die Tesla-Versicherung bemisst. „Keine andere Versicherung könne – die Zustimmung des Kunden vorausgesetzt – derart viele Informationen auswerten wie Tesla“, sagte der Finanzchef des Unternehmens, Zachary Kirkhorn. Und vielleicht wird das ja auch den ein oder anderen Versicherungsmathematiker begeistern.

Betriebsschließungsversicherungen – ein Urteil zu Gunsten des Versicherers

Es ist ein Urteil, das viele Gastwirte enttäuschen wird – in den Führungsetagen des ein oder anderen Versicherers aber wohl für ein Aufatmen sorgt. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 15. Juli nämlich einen Rechtsstreit zum Thema Betriebsschließungsversicherung zu Gunsten des Versicherers entschieden.

Was ist geschehen? Die Inhaberin einer Gaststätte in Gelsenkirchen hat eine solche Betriebsschließungsversicherung. Nachdem es im Frühjahr zum Lockdown infolge der Corona-Pandemie kommt, fordert sie rund 26.960 Euro von ihrer Versicherung – diese aber, weigert sich zu zahlen. Nachdem das Landgericht Essen den Antrag der Wirtin, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, ablehnt, befasst sich das Oberlandesgericht Hamm in einem Eilverfahren mit dem Fall.

Und die Wirtin kann die Richter nicht überzeugen. „Der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung besteht nicht“, urteilen sie. Das Landgericht Essen habe „zu Recht und mit zutreffenden Gründen“ den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger in den vereinbarten Versicherungsbedingungen sei abschließend, teilt das OLG Hamm zur Begründung mit. Der Wortlaut „nur die im Folgenden aufgeführten“ mit einer darauf folgenden langen Liste an Krankheiten und Erregern mache dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich, dass der Versicherer eben nur für diese benannten Risiken einstehen wolle, so die Richter. Sofern Covid-19 oder Sars-Cov-2 in der Liste also nicht genannt sind, besteht auch kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des Corona-Virus, so das Fazit des OLG Hamm. Fest steht: Viele Verfahren zum Thema Betriebsschließungsversicherung laufen aktuell noch, der Ausgang ist offen. Es bleibt also spannend.

Der Rechtstipp Mit Rechtsanwalt Lutz Arnold

„Wenn ich selber mal nicht mehr dazu in der Lage bin, werden sich meine Angehörigen um meine besten Interessen kümmern.“ Prinzipiell ist dieser Glaube vieler Leute durchaus richtig – aber nur, wenn die Angehörigen auch mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet sind. Das Problem: Viele Menschen verlassen sich dabei auf Muster oder Vordrucke aus dem Netz. Das kann im Ernstfall deutlich nach hinten losgehen. Rechtsanwalt Lutz Arnold geht daher in unserem Rechtstipp der Woche auf zehn Fehler ein, die man bei Vorsorgevollmachten unbedingt vermeiden sollte.

Die News der Woche, Teil 2

**"Alarmierende Zahlen" zur Altersarmut **

Als nächstes kommen wir zu einer Meldung, die betrübt. Denn immer häufiger kommen ältere Menschen hierzulande mit der gesetzlichen Rente allein nicht mehr über die Runden.

Besonders bedenklich sieht die Lage in den neuen Bundesländern aus. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel bekommen knapp 42 Prozent der Rentner, die mehr als 40 Jahre lang Beiträge in das gesetzliche Rentensystem eingezahlt haben, nicht einmal 1.000 Euro Rente im Monat. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage von Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch hervor, über die die „Volksstimme“ berichtete.

In den anderen ostdeutschen Ländern sieht das nicht großartig anders aus. Auch hier bewegt sich der Anteil der Menschen mit einer Mini-Rente nach 40 Beitragsjahren bei rund 40 Prozent. In den alten Bundesländern trifft es im Schnitt etwa 28 Prozent der Rentner. Bundesweit sind es 2,4 Millionen Menschen, die nach 40 Beitragsjahren monatlich weniger als 1.000 Euro von der Rentenkasse erhalten.

„Das sind alarmierende Zahlen“, sagt Bartsch in einem Interview mit der Volksstimme. „Wir brauchen eine große Rentenreform.“ Die gesetzliche Rente müsse den Lebensstandard der Bürger sichern und Armut im Alter verhindern, fordert der Linken-Politiker.

Einen Schritt in diese Richtung hat die Politik mit der Grundrente gerade getan. Wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, und dabei höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr erhielt, hat Anspruch auf die Grundrente. 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren – „vor allem Frauen und Ostdeutsche“, wie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums zu lesen ist.

Gehören Schlagzeilen wie „40 Jahre gearbeitet, nicht mal 1.000 Euro Rente“ damit bald der Vergangenheit an? Eher nicht. Wie das Bundesarbeitsministerium auf seiner Website vorrechnet, kommt eine alleinstehende Floristin, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, derzeit auf eine monatliche Rente von 547 Euro. Mit der Grundrente wären es ganze 966 Euro.

Makler genauso beliebt wie Verbraucherschützer

„Wer schützt uns eigentlich vor den Verbraucherschützern?“ – so lautet das Mantra vieler Versicherungsmakler. Die selbsternannten Streiter für Kundenrechte sind nicht eben sonderlich wohl gelitten unter Vermittlern – gelinde gesagt. Ständig wissen die Verbraucherzentralen alles besser und zugleich unterstellen sie den Versicherungsprofis gerne, dass diese nicht zuvorderst im Sinne ihrer Kunden handelten, sondern eigene Interessen verfolgten. Stichwort: Provisionsgier. Doch für wie vertrauenswürdig halten die Verbraucher eigentlich ihrer vermeintlichen Schützer – und wie schlagen sich die Makler dazu im Vergleich?

Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom hat nun dieser Tage ein paar überraschende Erkenntnisse geliefert. Bitkom hatte insgesamt über 1.000 erwachsene Bundesbürger danach befragt, wem sie das größte Vertrauen in Versicherungsfragen entgegenbringen. Ganz vorne landen demnach Freunde und Familie – 90 Prozent der Verbraucher nannten diese als vertrauenswürdig oder sogar sehr vertrauenswürdig. Diese Erkenntnis ist nun nicht so besonders neu – doch wer folgt auf den weiteren Plätzen? Es zeigt sich, dass sich die Verbraucherzentralen und die Versicherungsmakler ein regelrechtes Kopf-an-Kopf-Rennen liefern.

Demnach erhalten die Verbraucherschützer 45 Prozent Zustimmung – dahinter folgen Versicherungsmakler fast gleichauf mit 41 Prozent. Die von den Verbraucherschützern gerne empfohlenen Honorarberater kommen, ebenso wie die Makler, auf 41 Prozent. Und auch das weitere Feld bleibt eng zusammen: So genießen Online-Verbraucherportale, a la Finanztip und Co., das Vertrauen von 39 Prozent. Klassische Medien wie Tageszeitungen oder Radio sowie Online-Vergleichsportale, wozu auch Marktführer Check24 zählt, kommen auf jeweils 36 Prozent.

Versicherungsvertreter eines einzelnen Anbieters halten hingegen nur 31 Prozent halten für vertrauenswürdig – und bei Bankberatern sieht es mit 20 Prozent noch schlechter aus. Schlusslicht bei Versicherungs-Ratschlägen sind Soziale Netzwerke, denen nur 13 Prozent vertrauen. Unser Fazit: Versicherungsmakler erreichen zwar nicht das Vertrauensniveau des besten Kumpels – zugleich besteht aber für Verbraucherschützer überhaupt kein Anlass sich gegenüber Versicherungsmaklern überlegen zu fühlen.

**Das Schwerpunktthema Im Juli: Der Makler im Netz – Dieses Mal: Automatisch Kunden gewinnen **

Der Versicherungsmakler Bastian Kunkel betreibt den größten unabhängigen Versicherungs-Youtube-Channel Deutschlands – sage und schreibe 23.500 Abonnenten folgen „Versicherungen mit Kopf“, so der Titel. Zudem betreibt der „Jungmakler des Jahres 2017“ zusammen mit Patrick Hamacher den höchst erfolgreichen „Versicherungsgeflüster-Podcast“. Dazu passt, dass Kunkel seine Kunden ausschließlich digital berät. Wir haben mit ihm darüber gesprochen, wie es möglich ist, neue Kunden online zu gewinnen – und das möglichst automatisch.

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Mitten in der Haupturlaubssaison tritt die Novellierung einer Verordnung in Kraft, die es durchaus in sich hat. Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung, kurz FinVermV, geht morgen an den Start. Besonders eine Änderung sorgte im Vorfeld schon für das ein oder andere Augenrollen in der Vermittlerschaft – das sogenannte Taping. Zu Deutsch: Die Pflicht zur Aufnahme von telefonischen Beratungsgesprächen mit dem Kunden. Muss dabei das ganze Telefonat aufgezeichnet werden? Was machen Vermittler, wenn der Kunde gar nicht aufgenommen werden will? Und welche weiteren Änderungen bringt die neue FinVermV mit sich? Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Daniel Berger von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, den wir aus Berlin zugeschaltet haben.

Die News der Woche, Teil 1

Tesla sucht nach "revolutionären" Aktuaren

Tesla-Chef Elon Musk will mehr als nur Autos und Raketen bauen – in Kürze sollen auch Versicherungen dazukommen. Die Pläne des schillernden Top-Managers sehen vor, dass der Autobauer aus Kalifornien demnächst auch in Deutschland mit einer eigenen Versicherungsgesellschaft präsent ist. Die neue Gesellschaft soll Kfz-Policen für Tesla-Fahrer zur Verfügung stellen – und natürlich sollen diese mindestens ebenso revolutionär daherkommen wie die eigenen Autos.

Für Berlin sucht Tesla bereits einen Versicherungsmanager – und das dürfte erst der Anfang sein. Denn nun hat Musk höchstpersönlich um die Dienste von Versicherungsmathematikern geworben. Für deren Beruf hege er „großen Respekt“, sagte er kürzlich in einer Web-Konferenz – für die Arbeit der Versicherer gilt das wohl nicht so sehr: Tesla brauche „revolutionäre Aktuare“, denen ihre Branche zu langsam sei, tönte Musk.

Und in dieser Tonlage ging es dann auch weiter: „Wir bauen ein großartiges, bedeutendes Versicherungsunternehmen auf“, versprach er – und umgarnte potenzielle Bewerber regelrecht: „Wenn Sie an revolutionärer Versicherung interessiert sind, kommen Sie bitte zu Tesla.“

Tja, wie revolutionär diese Versicherung am Ende sein wird, steht allerdings noch in den Sternen – womöglich droht sogar eine Entzauberung der vermeintlichen Wunder-Police. Denn Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ergaben folgendes: Der Preisunterschied zwischen der Versicherung für die Tesla-Modelle und für andere Fahrzeuge in Deutschland fällt sehr viel niedriger aus als im Heimatland des Herstellers.

KURZUM: Der hart umkämpfte deutsche Kfz-Versicherungsmarkt könnte sich für Tesla noch als harte Nuss erweisen. Man erinnere sich an die aggressive Wachstumsstrategie des US-Lebensmittelgiganten Walmart. Dieser unterschätzte die Konkurrenz durch die hiesigen Lebensmittel-Discounter – und verabschiedete sich hierzulande rasch wieder von den ehrgeizigen Eroberungsplänen.

Immerhin könnte Tesla von der hohen Markenloyalität seiner Fahrer profitieren – ein Vorteil, den Walmart damals nicht für sich beanspruchen konnte. Außerdem sollten die einheimischen Kfz-Versicherer nicht den unbedingten Siegeswillen des Tesla-Chefs unterschätzen. So machte Musk am Mittwoch noch einmal deutlich, dass „seine“ Versicherung „eine ganz spezielle werden soll“.

Der Schlüssel dazu sieht so aus: Die vom jeweiligen Auto erfassten Daten sollen zunächst dazu genutzt werden, um ein Fahrer-Profil zu erstellen. Auf dieser Grundlage soll dann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen berechnet werden, wonach sich wiederum die monatliche Prämie für die Tesla-Versicherung bemisst. „Keine andere Versicherung könne – die Zustimmung des Kunden vorausgesetzt – derart viele Informationen auswerten wie Tesla“, sagte der Finanzchef des Unternehmens, Zachary Kirkhorn. Und vielleicht wird das ja auch den ein oder anderen Versicherungsmathematiker begeistern.

Betriebsschließungsversicherungen – ein Urteil zu Gunsten des Versicherers

Es ist ein Urteil, das viele Gastwirte enttäuschen wird – in den Führungsetagen des ein oder anderen Versicherers aber wohl für ein Aufatmen sorgt. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 15. Juli nämlich einen Rechtsstreit zum Thema Betriebsschließungsversicherung zu Gunsten des Versicherers entschieden.

Was ist geschehen? Die Inhaberin einer Gaststätte in Gelsenkirchen hat eine solche Betriebsschließungsversicherung. Nachdem es im Frühjahr zum Lockdown infolge der Corona-Pandemie kommt, fordert sie rund 26.960 Euro von ihrer Versicherung – diese aber, weigert sich zu zahlen. Nachdem das Landgericht Essen den Antrag der Wirtin, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, ablehnt, befasst sich das Oberlandesgericht Hamm in einem Eilverfahren mit dem Fall.

Und die Wirtin kann die Richter nicht überzeugen. „Der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung besteht nicht“, urteilen sie. Das Landgericht Essen habe „zu Recht und mit zutreffenden Gründen“ den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger in den vereinbarten Versicherungsbedingungen sei abschließend, teilt das OLG Hamm zur Begründung mit. Der Wortlaut „nur die im Folgenden aufgeführten“ mit einer darauf folgenden langen Liste an Krankheiten und Erregern mache dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich, dass der Versicherer eben nur für diese benannten Risiken einstehen wolle, so die Richter. Sofern Covid-19 oder Sars-Cov-2 in der Liste also nicht genannt sind, besteht auch kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des Corona-Virus, so das Fazit des OLG Hamm. Fest steht: Viele Verfahren zum Thema Betriebsschließungsversicherung laufen aktuell noch, der Ausgang ist offen. Es bleibt also spannend.

Der Rechtstipp Mit Rechtsanwalt Lutz Arnold

„Wenn ich selber mal nicht mehr dazu in der Lage bin, werden sich meine Angehörigen um meine besten Interessen kümmern.“ Prinzipiell ist dieser Glaube vieler Leute durchaus richtig – aber nur, wenn die Angehörigen auch mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet sind. Das Problem: Viele Menschen verlassen sich dabei auf Muster oder Vordrucke aus dem Netz. Das kann im Ernstfall deutlich nach hinten losgehen. Rechtsanwalt Lutz Arnold geht daher in unserem Rechtstipp der Woche auf zehn Fehler ein, die man bei Vorsorgevollmachten unbedingt vermeiden sollte.

Die News der Woche, Teil 2

**"Alarmierende Zahlen" zur Altersarmut **

Als nächstes kommen wir zu einer Meldung, die betrübt. Denn immer häufiger kommen ältere Menschen hierzulande mit der gesetzlichen Rente allein nicht mehr über die Runden.

Besonders bedenklich sieht die Lage in den neuen Bundesländern aus. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel bekommen knapp 42 Prozent der Rentner, die mehr als 40 Jahre lang Beiträge in das gesetzliche Rentensystem eingezahlt haben, nicht einmal 1.000 Euro Rente im Monat. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage von Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch hervor, über die die „Volksstimme“ berichtete.

In den anderen ostdeutschen Ländern sieht das nicht großartig anders aus. Auch hier bewegt sich der Anteil der Menschen mit einer Mini-Rente nach 40 Beitragsjahren bei rund 40 Prozent. In den alten Bundesländern trifft es im Schnitt etwa 28 Prozent der Rentner. Bundesweit sind es 2,4 Millionen Menschen, die nach 40 Beitragsjahren monatlich weniger als 1.000 Euro von der Rentenkasse erhalten.

„Das sind alarmierende Zahlen“, sagt Bartsch in einem Interview mit der Volksstimme. „Wir brauchen eine große Rentenreform.“ Die gesetzliche Rente müsse den Lebensstandard der Bürger sichern und Armut im Alter verhindern, fordert der Linken-Politiker.

Einen Schritt in diese Richtung hat die Politik mit der Grundrente gerade getan. Wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, und dabei höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr erhielt, hat Anspruch auf die Grundrente. 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren – „vor allem Frauen und Ostdeutsche“, wie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums zu lesen ist.

Gehören Schlagzeilen wie „40 Jahre gearbeitet, nicht mal 1.000 Euro Rente“ damit bald der Vergangenheit an? Eher nicht. Wie das Bundesarbeitsministerium auf seiner Website vorrechnet, kommt eine alleinstehende Floristin, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, derzeit auf eine monatliche Rente von 547 Euro. Mit der Grundrente wären es ganze 966 Euro.

Makler genauso beliebt wie Verbraucherschützer

„Wer schützt uns eigentlich vor den Verbraucherschützern?“ – so lautet das Mantra vieler Versicherungsmakler. Die selbsternannten Streiter für Kundenrechte sind nicht eben sonderlich wohl gelitten unter Vermittlern – gelinde gesagt. Ständig wissen die Verbraucherzentralen alles besser und zugleich unterstellen sie den Versicherungsprofis gerne, dass diese nicht zuvorderst im Sinne ihrer Kunden handelten, sondern eigene Interessen verfolgten. Stichwort: Provisionsgier. Doch für wie vertrauenswürdig halten die Verbraucher eigentlich ihrer vermeintlichen Schützer – und wie schlagen sich die Makler dazu im Vergleich?

Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom hat nun dieser Tage ein paar überraschende Erkenntnisse geliefert. Bitkom hatte insgesamt über 1.000 erwachsene Bundesbürger danach befragt, wem sie das größte Vertrauen in Versicherungsfragen entgegenbringen. Ganz vorne landen demnach Freunde und Familie – 90 Prozent der Verbraucher nannten diese als vertrauenswürdig oder sogar sehr vertrauenswürdig. Diese Erkenntnis ist nun nicht so besonders neu – doch wer folgt auf den weiteren Plätzen? Es zeigt sich, dass sich die Verbraucherzentralen und die Versicherungsmakler ein regelrechtes Kopf-an-Kopf-Rennen liefern.

Demnach erhalten die Verbraucherschützer 45 Prozent Zustimmung – dahinter folgen Versicherungsmakler fast gleichauf mit 41 Prozent. Die von den Verbraucherschützern gerne empfohlenen Honorarberater kommen, ebenso wie die Makler, auf 41 Prozent. Und auch das weitere Feld bleibt eng zusammen: So genießen Online-Verbraucherportale, a la Finanztip und Co., das Vertrauen von 39 Prozent. Klassische Medien wie Tageszeitungen oder Radio sowie Online-Vergleichsportale, wozu auch Marktführer Check24 zählt, kommen auf jeweils 36 Prozent.

Versicherungsvertreter eines einzelnen Anbieters halten hingegen nur 31 Prozent halten für vertrauenswürdig – und bei Bankberatern sieht es mit 20 Prozent noch schlechter aus. Schlusslicht bei Versicherungs-Ratschlägen sind Soziale Netzwerke, denen nur 13 Prozent vertrauen. Unser Fazit: Versicherungsmakler erreichen zwar nicht das Vertrauensniveau des besten Kumpels – zugleich besteht aber für Verbraucherschützer überhaupt kein Anlass sich gegenüber Versicherungsmaklern überlegen zu fühlen.

**Das Schwerpunktthema Im Juli: Der Makler im Netz – Dieses Mal: Automatisch Kunden gewinnen **

Der Versicherungsmakler Bastian Kunkel betreibt den größten unabhängigen Versicherungs-Youtube-Channel Deutschlands – sage und schreibe 23.500 Abonnenten folgen „Versicherungen mit Kopf“, so der Titel. Zudem betreibt der „Jungmakler des Jahres 2017“ zusammen mit Patrick Hamacher den höchst erfolgreichen „Versicherungsgeflüster-Podcast“. Dazu passt, dass Kunkel seine Kunden ausschließlich digital berät. Wir haben mit ihm darüber gesprochen, wie es möglich ist, neue Kunden online zu gewinnen – und das möglichst automatisch.

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