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Die Woche #155 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 155 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 27. Oktober 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit dem Volkswirt und Kapitalmarktstrategen Harald Preißler von Bantleon über Inflation und die Renditen am Anleihemarkt und im Sicherungsvermögen der Versicherer. • In den News der Woche sorgen zwei Urteile zur Unabhängigkeit von Vermittlern für Aufsehen. Der GDV erklärt, wie sich die Demografie aufs Versicherungsgeschäft auswirkt. Sparer verschenken 70 Milliarden Euro. Und eine Umfrage zeigt, dass die Hälfte der Deutschen Angst vor Altersarmut hat. • Und wir haben wieder einen „Rechtsschutztipp des Monats“ in Zusammenarbeit mit Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz-Versicherung für Sie.
Im Gespräch Mit Harald Preißler, Bantelon Harald Preißler hat eine gute Nachricht für die Versicherungsbranche: Die endlich mal wieder zählbaren Renditen am Anleihemarkt bleiben uns wohl noch eine ganze Weile erhalten. Die Überschüsse dürften also weiter steigen. Aber warum liegt der Leitzins der Zentralbank so viel höher als das, was sich Versicherer ins Haus holen? Und ändert sich das auch mal? Harald Preißler kann das erklären, denn er ist der Kapitalmarktstratege beim Investmenthaus Bantleon. Und in dieser Funktion hat er einfach eine Menge mit Anleihen zu tun.
WERBUNG Die private Krankenversicherung der ARAG gehört zu den Spitzenreitern im Markt. Und punktet jetzt auch bei Beamtenanwärtern und Beamten – mit ARAG BeihilfeBest, den neuen Tarifen für alle Beihilfeberechtigten. Denn die sind erstklassig bei den Leistungen: Vier Tarifbausteine sorgen für individuell passenden Schutz. Mit vielen digitalen Services und schneller Kostenerstattung per App ist die ARAG immer für ihre Kunden da.
Bei Behandlungsfehlern hilft der Patienten-Rechtsschutz, der nur in der privaten Krankenversicherung der ARAG immer inklusive ist! Also beste Chancen für Ihr Geschäft, oder? Erfahren Sie mehr über BeihilfeBest unter ARAG-Beihilfe.de!
Die News der Woche Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VZBV, hat erfolgreich gegen zwei Versicherungsvermittler geklagt, wobei einer der beiden auch als Finanzanlagenvermittler agiert. Die Folge: Sie dürfen sich nicht mehr als unabhängig bezeichnen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, könnten aber eine weitreichende Wirkung haben.
Aber von vorn, was war geschehen? Der VZBV hatte in einem Fall gegen eine Finanzberatung geklagt, die online mit, Zitat, „unabhängiger Beratung“ warb. Das ist nach Ansicht des Landgerichts Bremen nicht zulässig. Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhalte, so das Gericht.
In einem zweiten Fall hatte eine Firma Versicherungsberatungen ohne Vermittlung angeboten, jedoch keine Zulassung als Versicherungsberater gehabt. Das sei unzulässig, entschied das Landgericht Köln. Die Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers seien per Gesetz scharf voneinander getrennt, das gleichzeitige Betreiben ausdrücklich verboten, so die Richter.
„Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss aber klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar,” sagt David Bode, Rechtsreferent im VZBV, zu den beiden Fällen. Die beiden Gerichtsentscheidungen sind nach Auffassung des Verbands richtungsweisend in Sachen Transparenz.
Damit solche Fälle künftig überhaupt vermieden werden, fordern die Verbraucherschützer eine gesetzliche Klarstellung im Wertpapier- und Versicherungsvertrieb, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Es brauche einen Bezeichnungsschutz – auch bei werblichen Aussagen der Vermittler. Die geplanten Änderungen der europäischen Vorschriften bei der Kleinanlegerstrategie böten einen guten Anknüpfungspunkt für mehr Verbraucherschutz, gingen aber noch nicht weit genug, findet der VZBV.
Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV, sagt: „Die EU muss mit der Retail Invest Strategy dafür sorgen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht irreführend mit dem Wort ,unabhängig‘ werben können. Bei einer unabhängigen Beratung darf grundsätzlich kein Geld vom Produktgeber zum Berater fließen.“
Jingle Lassen Sie uns jetzt ein bisschen Optimismus für die Branche versprühen, nämlich so: Die Nachfrage nach Versicherungsleistungen bleibt auf mittlere Sicht hoch – obwohl die Menschen immer älter werden. Das zeigt eine aktuelle Studie des International Center for Insurance Regulation im Auftrag des Branchenverbands GDV. Darin gehen die Autoren davon aus, dass die Bevölkerung in Deutschland bis 2040 auf 80 Millionen Menschen sinkt, heute leben in diesem Land rund 84 Millionen. Laut Studie dürften die Prämieneinnahmen bis 2040 allein wegen des demografischen Effekts um real 10 Prozent auf 140 Milliarden Euro zulegen.
Klingt erstmal nicht ganz logisch, deshalb die Erklärung: Natürlich büßen manche Sparten Geschäft ein, weil die Menschen im Schnitt älter werden. Doch andere Effekte gleichen das mehr als aus. Zugewinne verzeichnen demnach künftig insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungen. Für diese Gruppe gehen die Studienautoren von einem Beitragswachstum von fast 60 Prozent aufgrund des demografischen Effekts bis 2040 aus — ausgehend von etwa 50 Milliarden Euro. Weil die Menschen im Schnitt altern, aber auch länger leben, wächst ihr Bedarf an Pflege und medizinischer Betreuung und entsprechender Absicherung.
Wo es hingegen geschäftlich eher abwärts geht, das ist zum Beispiel die Lebensversicherung – bestehend aus privater Rentenversicherung, kapitalbildender Lebensversicherung und Risikolebensversicherung. Die Studienautoren sagen bis 2040 einen demografiebedingten Rückgang der Prämien von 48,5 Milliarden Euro (2018) um rund 5 Prozent voraus. Weniger arbeitende Menschen bedeuten eben auch ganz schlicht weniger Vorsorge. Etwas auffangen könnte das die Politik. Wenn sie zum Beispiel das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung koppelt. Dann müssten die Menschen länger arbeiten und auch länger vorsorgen.
Jingle Kommen wir zum Thema Geldanlage und dem Comeback der Zinsen. Sparer hierzulande verschenken ein Vermögen von mehr als 70 Milliarden Euro. Das hat der digitale Vermögensverwalter Growney anhand von Bundesbank-Daten errechnet. Danach liegen mehr als 60 Prozent der Bankeinlagen deutscher Privathaushalte als stets verfügbare Sichteinlagen, also auf Girokonten, bei Banken und Sparkassen. Gesamtbetrag: 1,76 Billionen Euro. Den durchschnittlichen Zinssatz für diese Summe beziffert die Bundesbank mit 0,51 Prozent pro Jahr.
Erzielbar sind laut Growney aber problemlos 3,25 Prozent für ein Tagesgeldkonto, also mehr als sechs Mal so hohe Zinsen. Ähnliches gilt für Guthaben mit bis zu drei Monaten Kündigungsfrist. Die machen mehr als 17 Prozent der gesamten Einlagen privater Haushalte aus. Durchschnittliche Verzinsung laut Bundessbank-Zinsstatistik: 0,55 Prozent jährlich. Daraus errechnen die Growney-Leute fürs gesamte Jahr 2023 allein für die Sparkonten und Sparbücher einen Zinsverlust von 11,6 Milliarden Euro.
Jingle Fast jeder zweite Deutsche hat Angst vor Altersarmut. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschers Civey im Auftrag der DEVK Versicherungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Für rund 79 Prozent ist ein zu geringes Einkommen im Erwerbsleben der Hauptgrund für Altersarmut, gefolgt von Teilzeitbeschäftigung mit 54 Prozent und einer Trennung oder Scheidung mit 46 Prozent.
Die Umfrage zeigt auch, dass die Mehrheit der Befragten (rund 61 Prozent) privat für das Alter vorsorgt, wobei Männer dies etwas häufiger tun als Frauen. Dabei spielt Wohneigentum eine entscheidende Rolle: 55 Prozent investieren in Immobilien, gefolgt von einer privaten Rentenversicherung (46 Prozent), betrieblicher Altersversorgung (43 Prozent) und Investitionen in Aktien oder Fonds (42 Prozent). Dabei sind etwa 50 Prozent der Männer bereit, ein gewisses Risiko einzugehen – bei den Frauen sind es nur 34 Prozent.
Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz Wieder dürfen wir Sie zu einer neuen Folge unseres Formats „Der Rechtsschutztipp des Monats“ begrüßen! Zusammen mit Milan Jarosch, Leiter Vertrieb der DMB Rechtsschutz-Versicherung, wollen wir Ihnen Trends und Wissenswertes zum Thema Rechtsschutz näherbringen. Unser heutiges Thema ist Gesundheit.
Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie gerne auch gleich eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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Die Woche #155 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 155 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 27. Oktober 2023.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit dem Volkswirt und Kapitalmarktstrategen Harald Preißler von Bantleon über Inflation und die Renditen am Anleihemarkt und im Sicherungsvermögen der Versicherer. • In den News der Woche sorgen zwei Urteile zur Unabhängigkeit von Vermittlern für Aufsehen. Der GDV erklärt, wie sich die Demografie aufs Versicherungsgeschäft auswirkt. Sparer verschenken 70 Milliarden Euro. Und eine Umfrage zeigt, dass die Hälfte der Deutschen Angst vor Altersarmut hat. • Und wir haben wieder einen „Rechtsschutztipp des Monats“ in Zusammenarbeit mit Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz-Versicherung für Sie.
Im Gespräch Mit Harald Preißler, Bantelon Harald Preißler hat eine gute Nachricht für die Versicherungsbranche: Die endlich mal wieder zählbaren Renditen am Anleihemarkt bleiben uns wohl noch eine ganze Weile erhalten. Die Überschüsse dürften also weiter steigen. Aber warum liegt der Leitzins der Zentralbank so viel höher als das, was sich Versicherer ins Haus holen? Und ändert sich das auch mal? Harald Preißler kann das erklären, denn er ist der Kapitalmarktstratege beim Investmenthaus Bantleon. Und in dieser Funktion hat er einfach eine Menge mit Anleihen zu tun.
WERBUNG Die private Krankenversicherung der ARAG gehört zu den Spitzenreitern im Markt. Und punktet jetzt auch bei Beamtenanwärtern und Beamten – mit ARAG BeihilfeBest, den neuen Tarifen für alle Beihilfeberechtigten. Denn die sind erstklassig bei den Leistungen: Vier Tarifbausteine sorgen für individuell passenden Schutz. Mit vielen digitalen Services und schneller Kostenerstattung per App ist die ARAG immer für ihre Kunden da.
Bei Behandlungsfehlern hilft der Patienten-Rechtsschutz, der nur in der privaten Krankenversicherung der ARAG immer inklusive ist! Also beste Chancen für Ihr Geschäft, oder? Erfahren Sie mehr über BeihilfeBest unter ARAG-Beihilfe.de!
Die News der Woche Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VZBV, hat erfolgreich gegen zwei Versicherungsvermittler geklagt, wobei einer der beiden auch als Finanzanlagenvermittler agiert. Die Folge: Sie dürfen sich nicht mehr als unabhängig bezeichnen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, könnten aber eine weitreichende Wirkung haben.
Aber von vorn, was war geschehen? Der VZBV hatte in einem Fall gegen eine Finanzberatung geklagt, die online mit, Zitat, „unabhängiger Beratung“ warb. Das ist nach Ansicht des Landgerichts Bremen nicht zulässig. Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhalte, so das Gericht.
In einem zweiten Fall hatte eine Firma Versicherungsberatungen ohne Vermittlung angeboten, jedoch keine Zulassung als Versicherungsberater gehabt. Das sei unzulässig, entschied das Landgericht Köln. Die Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers seien per Gesetz scharf voneinander getrennt, das gleichzeitige Betreiben ausdrücklich verboten, so die Richter.
„Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss aber klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar,” sagt David Bode, Rechtsreferent im VZBV, zu den beiden Fällen. Die beiden Gerichtsentscheidungen sind nach Auffassung des Verbands richtungsweisend in Sachen Transparenz.
Damit solche Fälle künftig überhaupt vermieden werden, fordern die Verbraucherschützer eine gesetzliche Klarstellung im Wertpapier- und Versicherungsvertrieb, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Es brauche einen Bezeichnungsschutz – auch bei werblichen Aussagen der Vermittler. Die geplanten Änderungen der europäischen Vorschriften bei der Kleinanlegerstrategie böten einen guten Anknüpfungspunkt für mehr Verbraucherschutz, gingen aber noch nicht weit genug, findet der VZBV.
Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV, sagt: „Die EU muss mit der Retail Invest Strategy dafür sorgen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht irreführend mit dem Wort ,unabhängig‘ werben können. Bei einer unabhängigen Beratung darf grundsätzlich kein Geld vom Produktgeber zum Berater fließen.“
Jingle Lassen Sie uns jetzt ein bisschen Optimismus für die Branche versprühen, nämlich so: Die Nachfrage nach Versicherungsleistungen bleibt auf mittlere Sicht hoch – obwohl die Menschen immer älter werden. Das zeigt eine aktuelle Studie des International Center for Insurance Regulation im Auftrag des Branchenverbands GDV. Darin gehen die Autoren davon aus, dass die Bevölkerung in Deutschland bis 2040 auf 80 Millionen Menschen sinkt, heute leben in diesem Land rund 84 Millionen. Laut Studie dürften die Prämieneinnahmen bis 2040 allein wegen des demografischen Effekts um real 10 Prozent auf 140 Milliarden Euro zulegen.
Klingt erstmal nicht ganz logisch, deshalb die Erklärung: Natürlich büßen manche Sparten Geschäft ein, weil die Menschen im Schnitt älter werden. Doch andere Effekte gleichen das mehr als aus. Zugewinne verzeichnen demnach künftig insbesondere Kranken- und Pflegeversicherungen. Für diese Gruppe gehen die Studienautoren von einem Beitragswachstum von fast 60 Prozent aufgrund des demografischen Effekts bis 2040 aus — ausgehend von etwa 50 Milliarden Euro. Weil die Menschen im Schnitt altern, aber auch länger leben, wächst ihr Bedarf an Pflege und medizinischer Betreuung und entsprechender Absicherung.
Wo es hingegen geschäftlich eher abwärts geht, das ist zum Beispiel die Lebensversicherung – bestehend aus privater Rentenversicherung, kapitalbildender Lebensversicherung und Risikolebensversicherung. Die Studienautoren sagen bis 2040 einen demografiebedingten Rückgang der Prämien von 48,5 Milliarden Euro (2018) um rund 5 Prozent voraus. Weniger arbeitende Menschen bedeuten eben auch ganz schlicht weniger Vorsorge. Etwas auffangen könnte das die Politik. Wenn sie zum Beispiel das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung koppelt. Dann müssten die Menschen länger arbeiten und auch länger vorsorgen.
Jingle Kommen wir zum Thema Geldanlage und dem Comeback der Zinsen. Sparer hierzulande verschenken ein Vermögen von mehr als 70 Milliarden Euro. Das hat der digitale Vermögensverwalter Growney anhand von Bundesbank-Daten errechnet. Danach liegen mehr als 60 Prozent der Bankeinlagen deutscher Privathaushalte als stets verfügbare Sichteinlagen, also auf Girokonten, bei Banken und Sparkassen. Gesamtbetrag: 1,76 Billionen Euro. Den durchschnittlichen Zinssatz für diese Summe beziffert die Bundesbank mit 0,51 Prozent pro Jahr.
Erzielbar sind laut Growney aber problemlos 3,25 Prozent für ein Tagesgeldkonto, also mehr als sechs Mal so hohe Zinsen. Ähnliches gilt für Guthaben mit bis zu drei Monaten Kündigungsfrist. Die machen mehr als 17 Prozent der gesamten Einlagen privater Haushalte aus. Durchschnittliche Verzinsung laut Bundessbank-Zinsstatistik: 0,55 Prozent jährlich. Daraus errechnen die Growney-Leute fürs gesamte Jahr 2023 allein für die Sparkonten und Sparbücher einen Zinsverlust von 11,6 Milliarden Euro.
Jingle Fast jeder zweite Deutsche hat Angst vor Altersarmut. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschers Civey im Auftrag der DEVK Versicherungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Für rund 79 Prozent ist ein zu geringes Einkommen im Erwerbsleben der Hauptgrund für Altersarmut, gefolgt von Teilzeitbeschäftigung mit 54 Prozent und einer Trennung oder Scheidung mit 46 Prozent.
Die Umfrage zeigt auch, dass die Mehrheit der Befragten (rund 61 Prozent) privat für das Alter vorsorgt, wobei Männer dies etwas häufiger tun als Frauen. Dabei spielt Wohneigentum eine entscheidende Rolle: 55 Prozent investieren in Immobilien, gefolgt von einer privaten Rentenversicherung (46 Prozent), betrieblicher Altersversorgung (43 Prozent) und Investitionen in Aktien oder Fonds (42 Prozent). Dabei sind etwa 50 Prozent der Männer bereit, ein gewisses Risiko einzugehen – bei den Frauen sind es nur 34 Prozent.
Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz Wieder dürfen wir Sie zu einer neuen Folge unseres Formats „Der Rechtsschutztipp des Monats“ begrüßen! Zusammen mit Milan Jarosch, Leiter Vertrieb der DMB Rechtsschutz-Versicherung, wollen wir Ihnen Trends und Wissenswertes zum Thema Rechtsschutz näherbringen. Unser heutiges Thema ist Gesundheit.
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Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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