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Die Woche #128 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 128 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 128 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. März 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Stuttgarter-Chef Guido Bader darüber, ob das Bankenbeben auch für die Lebensversicherer gefährlich werden könnte und wie er über Zinswende und Störfeuer aus Brüssel denkt. • In den News der Woche zeigt eine Umfrage der Quirin Privatbank, dass viele Menschen sich bei einem Provisionsverbot nicht mehr beraten lassen würden, der PKV-Verband fordert Millionen für Anwerbung von Pflegekräften zurück, Morgen & Morgen hat sich Grundfähigkeitsversicherungen angesehen und die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung hat gute Nachrichten. • Und für unser Schwerpunktthema für den Monat März, „Arbeitskraftabsicherung“, unterhalten wir uns mit dem Rechtsanwalt Michael Else über Berufs- und Dienstunfähigkeit von Beamten.

Im Gespräch Mit Guido Bader, Stuttgarter Wie folgenreich sind die Turbulenzen um die insolvente Silicon Valley Bank und die angeschlagene Credit Suisse für die Lebensversicherer? Und ist ein „Run on the Bank“ auch in der Versicherungsbranche denkbar? Das bespricht unser Kollege Lorenz Klein im nun folgenden Interview mit dem Kapitalmarktexperten und Vorstandsvorsitzenden der Stuttgarter Lebensversicherung, Guido Bader. Darin äußert sich Bader auch über die Wachstumsaussichten für 2023 und erklärt, wie er die Gefahren eines Provisionsverbots einschätzt.

Die News der Woche Aktuell ist die Diskussion um Provisionsverbot oder -deckel ja wieder in vollem Gange. Die auf Honorarberatung spezialisierte Quirin Privatbank wollte sich anlässlich dessen in der Bevölkerung mal umhören, wie die Meinung dazu ist. Ergebnis: 63 Prozent der Deutschen sprechen sich für ein Provisionsverbot in der Anlageberatung aus. Aber: Eine Honorarberatung käme für viele Bundesbürger trotzdem nicht in Betracht: Sollten Provisionen in Deutschland verboten werden, würden 33 Prozent ein Honorar zahlen wollen, während 40 Prozent keine Beratung mehr in Anspruch nehmen würden.

Quirin-Chef Karl Matthäus Schmidt zufolge sei dieses Ergebnis der, Zitat, „jahrelangen Lobbyarbeit der Provisionsindustrie“ geschuldet. Diese habe immer und immer wieder behauptet, „dass kein Mensch sich die Alternative zum provisionsfinanzierten Produktverkauf, die unabhängige Beratung gegen Honorar, leisten könne“, meint Schmidt.

Stundenhonorare von 150 Euro und mehr könnten vor allem Kleinanleger nicht bezahlen, fasst Schmidt die Stimmen der Gegner eines Provisionsverbots zusammen. Dabei würden Honorare längst überwiegend prozentual abgerechnet, betont der Quirin-Chef. Heißt: Wer wenig anlegt oder wenig spart, der zahlt auch nur wenig. „Hier mit den mutmaßlich absichtlich verbreiteten falschen Argumenten aufzuräumen, wird noch einiges an Aufklärungsarbeit erfordern“, so Schmidt.

Das fängt für den Bankmanager schon mit dem Begriff „Honorarberatung“ an. Die unabhängige Beratung gegen Honorar sei nur in Deutschland als „Honorarberatung“ bekannt. Überall sonst auf der Welt heiße sie schlicht „unabhängige Beratung“. Beide Begriffe meinten das Gleiche, doch die öffentliche Wahrnehmung sei völlig unterschiedlich.

So werde der Begriff „Honorarberatung“ im Gegensatz zu „unabhängige Beratung“ deutlich negativer bewertet, glaubt Schmidt. Beim ersten Begriff stehe bei den Befragten mit 74 Prozent der Bezahlaspekt im Vordergrund, bei letzterem hingegen mit 59 Prozent der Vorteil des „Frei-Seins“ von bestimmten Vertriebsinteressen. Der Gesetzgeber sei daher dringend gefordert, das Honoraranlageberatungsgesetz zu verändern und umzubenennen in Gesetz der unabhängigen Beratung, so der Appell Schmidts.

Jingle In der Pflege herrscht bekanntlich derber Fachkräftemangel. Die ehemalige Bundesregierung unter Angela Merkel wollten diesen Notstand mit vielen zusätzlichen Millionen aus den Taschen der gesetzlich und privat Versicherten beheben. Doch das sogenannte „Pflegestellen-Förderprogramm“ erweist sich als Rohrkrepierer. Mangels Bewerber konnten von 13.000 Vollzeitstellen nämlich bislang nur rund 2.800 besetzt werden.

Der PKV-Verband fordert daher die nicht abgerufenen Gelder der GKV und PKV für diesen Zweck zurück. Seit dem 1. Januar 2019 musste allein die private Pflegepflichtversicherung (PPV) jährlich 44 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zahlen. 147 Millionen Euro sind dort inzwischen aufgelaufen, teilt der Verband mit. Ein Großteil der gezahlten Mittel liege ungenutzt beim Ministerium rum.

Setze sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf etwa 290 Millionen Euro summieren. Nun wächst die Sorge, dass die nicht abgerufenen Fördergelder entgegen ihrem ursprünglichen Zweck anderweitig genutzt werden könnten. Auf diese Gefahr wies kürzlich etwa der Bundesrechnungshof hin. „Auf Kosten der Versicherten hohe Millionenbeträge zu kassieren, die dann gar nicht benötigt werden, ist nicht länger vertretbar“, sagte Verbandsdirektor Florian Reuther kürzlich gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er schlägt stattdessen vor, nur jede tatsächlich besetzte neue Pflegestelle durch die Pflegeversicherung zu finanzieren.

Immerhin: Auf die Kritik des Bundesrechnungshofs hatte die Bundesregierung unlängst reagiert – bislang aber nur in Bezug auf die GKV. Die jährliche Pauschale von 640 Millionen Euro wurde ab 2022 in eine dauerhafte Zahlung der GKV an die Pflegeversicherung zum Ausgleich für die Kosten der medizinischen Behandlungspflege umgewandelt. Eine analoge Regelung wünscht man sich nun auch bei den privaten Anbietern.

Jingle Gucken, hören, riechen, laufen … das Angebot an Grundfähigkeitsversicherungen wächst derzeit stark. Und die neuen Tarife können sich absolut sehen lassen, stellen die Analysten von Morgen & Morgen (M&M) in ihrem aktuellen „M&M Rating Grundfähigkeit“ fest. 167 Tarife zählen sie dabei inzwischen. 2021 war es nicht mal die Hälfte.

Versicherer betrachten die Grundfähigkeitsversicherung dabei im Grunde als Alternative, um die Arbeitskraft abzusichern, oder als Einstieg in eben diese Sicherung, um später in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Die entsprechende Option bieten inzwischen alle Tarife an, haben die M&M-Leute festgestellt. Folglich wird die Zielgruppe für Grundfähigkeitsversicherungen jünger – möglich ist sie inzwischen schon ab einem Lebensalter von … Achtung! … sechs Monaten.

Und das wird wohl noch so weitergehen, schätzt man bei Morgen & Morgen. Die Versicherer werden weitere Tarife auf den Markt werfen, diese noch feiner gliedern und sich dabei verstärkt um die Krabbelgruppen streiten. Sie wollen früh den Fuß in die Tür bekommen, meint man bei M&M.

Doch es ist nicht alles toll. Die Versicherer fügen stetig neue Auslöser hinzu, bei denen die Leistung fällig wird. Und diese Auslöser lösen ein Problem aus. Denn Leistungen werden dadurch schneller fällig – und das treibt am Ende den Preis, sprich die Prämie, in die Höhe. Laut M&M ist das nicht im Sinne des Erfinders, denn die Grundfähigkeitsversicherung soll in erster Linie eine günstige Alternative sein, um Einkommen abzusichern.

Bei dem Analysehaus reagiert man darauf, indem im Rating nur 15 Auslöser zugelassen sind. Die klopft man auf ihre Qualität ab. Alles andere schaut man sich zwar an, wertet es jedoch nicht. Und mit Blick auf die Ratings muss man sagen: verdammt gut. Von den 167 Tarifen räumen 138 die volle Punktzahl von fünf Sternen ab. Weitere 22 bekommen vier.

Jingle So, an dieser Stelle ein Hinweis: Sollte Ihr Tag bis jetzt noch nicht so toll verlaufen sein, gleich wird es besser. Denn die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, hat sich zur gesetzlichen Rente geäußert. Und dort ist die Kassenlage … Zitat … „sehr gut“. Gegenüber der „Bild am Sonntag“ sprach sie von einem Überschuss von 3,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Und dann sagte sie: „Die Zahlen beweisen: Die Rente ist stabil und bleibt stabil.“ … so so.

Möglich machten das gute Ergebnis übrigens zwei Umstände: steigende Zuwandererzahlen und eine künftig doch nicht so stark steigende Lebenserwartung wie bisher gedacht. Roßbach erwartet nun, dass die Rentenbeiträge vor diesem Hintergrund bis 2026 stabil bleiben. Danach sei mit einem Anstieg zu rechnen. Den gibt es indes jetzt schon für die Rentner – allerdings auf der Habenseite. Denn zum 1. Juli sollen die Renten in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent anziehen. Und in den sogenannten neuen Bundesländern sogar um 5,86 Prozent.

Das Schwerpunktthema Im März: Arbeitskraftabsicherung Lehrer, Finanzbeamte, Vollzugsleute, Polizisten – wer verbeamtet ist, braucht sich zumindest um den Job nicht wirklich zu sorgen. Schwierig wird es allerdings, wenn man nicht mehr arbeiten kann und im Extremfall dienstunfähig wird. Dann kann schon mal das Fingerhakeln mit Vater Staat beginnen. Der Rechtsanwalt Michael Else aus Wiesbaden kennt das. Er hat sich mit der Familienkanzlei Else.Schwarz Rechtsanwälte auf Beamte spezialisiert und weiß, wo überall die Fallstricke lauern. Und er hat außerdem ein paar Tipps für die Vermittler von Berufsunfähigkeitspolicen.

Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 128 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. März 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Stuttgarter-Chef Guido Bader darüber, ob das Bankenbeben auch für die Lebensversicherer gefährlich werden könnte und wie er über Zinswende und Störfeuer aus Brüssel denkt. • In den News der Woche zeigt eine Umfrage der Quirin Privatbank, dass viele Menschen sich bei einem Provisionsverbot nicht mehr beraten lassen würden, der PKV-Verband fordert Millionen für Anwerbung von Pflegekräften zurück, Morgen & Morgen hat sich Grundfähigkeitsversicherungen angesehen und die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung hat gute Nachrichten. • Und für unser Schwerpunktthema für den Monat März, „Arbeitskraftabsicherung“, unterhalten wir uns mit dem Rechtsanwalt Michael Else über Berufs- und Dienstunfähigkeit von Beamten.

Im Gespräch Mit Guido Bader, Stuttgarter Wie folgenreich sind die Turbulenzen um die insolvente Silicon Valley Bank und die angeschlagene Credit Suisse für die Lebensversicherer? Und ist ein „Run on the Bank“ auch in der Versicherungsbranche denkbar? Das bespricht unser Kollege Lorenz Klein im nun folgenden Interview mit dem Kapitalmarktexperten und Vorstandsvorsitzenden der Stuttgarter Lebensversicherung, Guido Bader. Darin äußert sich Bader auch über die Wachstumsaussichten für 2023 und erklärt, wie er die Gefahren eines Provisionsverbots einschätzt.

Die News der Woche Aktuell ist die Diskussion um Provisionsverbot oder -deckel ja wieder in vollem Gange. Die auf Honorarberatung spezialisierte Quirin Privatbank wollte sich anlässlich dessen in der Bevölkerung mal umhören, wie die Meinung dazu ist. Ergebnis: 63 Prozent der Deutschen sprechen sich für ein Provisionsverbot in der Anlageberatung aus. Aber: Eine Honorarberatung käme für viele Bundesbürger trotzdem nicht in Betracht: Sollten Provisionen in Deutschland verboten werden, würden 33 Prozent ein Honorar zahlen wollen, während 40 Prozent keine Beratung mehr in Anspruch nehmen würden.

Quirin-Chef Karl Matthäus Schmidt zufolge sei dieses Ergebnis der, Zitat, „jahrelangen Lobbyarbeit der Provisionsindustrie“ geschuldet. Diese habe immer und immer wieder behauptet, „dass kein Mensch sich die Alternative zum provisionsfinanzierten Produktverkauf, die unabhängige Beratung gegen Honorar, leisten könne“, meint Schmidt.

Stundenhonorare von 150 Euro und mehr könnten vor allem Kleinanleger nicht bezahlen, fasst Schmidt die Stimmen der Gegner eines Provisionsverbots zusammen. Dabei würden Honorare längst überwiegend prozentual abgerechnet, betont der Quirin-Chef. Heißt: Wer wenig anlegt oder wenig spart, der zahlt auch nur wenig. „Hier mit den mutmaßlich absichtlich verbreiteten falschen Argumenten aufzuräumen, wird noch einiges an Aufklärungsarbeit erfordern“, so Schmidt.

Das fängt für den Bankmanager schon mit dem Begriff „Honorarberatung“ an. Die unabhängige Beratung gegen Honorar sei nur in Deutschland als „Honorarberatung“ bekannt. Überall sonst auf der Welt heiße sie schlicht „unabhängige Beratung“. Beide Begriffe meinten das Gleiche, doch die öffentliche Wahrnehmung sei völlig unterschiedlich.

So werde der Begriff „Honorarberatung“ im Gegensatz zu „unabhängige Beratung“ deutlich negativer bewertet, glaubt Schmidt. Beim ersten Begriff stehe bei den Befragten mit 74 Prozent der Bezahlaspekt im Vordergrund, bei letzterem hingegen mit 59 Prozent der Vorteil des „Frei-Seins“ von bestimmten Vertriebsinteressen. Der Gesetzgeber sei daher dringend gefordert, das Honoraranlageberatungsgesetz zu verändern und umzubenennen in Gesetz der unabhängigen Beratung, so der Appell Schmidts.

Jingle In der Pflege herrscht bekanntlich derber Fachkräftemangel. Die ehemalige Bundesregierung unter Angela Merkel wollten diesen Notstand mit vielen zusätzlichen Millionen aus den Taschen der gesetzlich und privat Versicherten beheben. Doch das sogenannte „Pflegestellen-Förderprogramm“ erweist sich als Rohrkrepierer. Mangels Bewerber konnten von 13.000 Vollzeitstellen nämlich bislang nur rund 2.800 besetzt werden.

Der PKV-Verband fordert daher die nicht abgerufenen Gelder der GKV und PKV für diesen Zweck zurück. Seit dem 1. Januar 2019 musste allein die private Pflegepflichtversicherung (PPV) jährlich 44 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zahlen. 147 Millionen Euro sind dort inzwischen aufgelaufen, teilt der Verband mit. Ein Großteil der gezahlten Mittel liege ungenutzt beim Ministerium rum.

Setze sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf etwa 290 Millionen Euro summieren. Nun wächst die Sorge, dass die nicht abgerufenen Fördergelder entgegen ihrem ursprünglichen Zweck anderweitig genutzt werden könnten. Auf diese Gefahr wies kürzlich etwa der Bundesrechnungshof hin. „Auf Kosten der Versicherten hohe Millionenbeträge zu kassieren, die dann gar nicht benötigt werden, ist nicht länger vertretbar“, sagte Verbandsdirektor Florian Reuther kürzlich gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er schlägt stattdessen vor, nur jede tatsächlich besetzte neue Pflegestelle durch die Pflegeversicherung zu finanzieren.

Immerhin: Auf die Kritik des Bundesrechnungshofs hatte die Bundesregierung unlängst reagiert – bislang aber nur in Bezug auf die GKV. Die jährliche Pauschale von 640 Millionen Euro wurde ab 2022 in eine dauerhafte Zahlung der GKV an die Pflegeversicherung zum Ausgleich für die Kosten der medizinischen Behandlungspflege umgewandelt. Eine analoge Regelung wünscht man sich nun auch bei den privaten Anbietern.

Jingle Gucken, hören, riechen, laufen … das Angebot an Grundfähigkeitsversicherungen wächst derzeit stark. Und die neuen Tarife können sich absolut sehen lassen, stellen die Analysten von Morgen & Morgen (M&M) in ihrem aktuellen „M&M Rating Grundfähigkeit“ fest. 167 Tarife zählen sie dabei inzwischen. 2021 war es nicht mal die Hälfte.

Versicherer betrachten die Grundfähigkeitsversicherung dabei im Grunde als Alternative, um die Arbeitskraft abzusichern, oder als Einstieg in eben diese Sicherung, um später in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Die entsprechende Option bieten inzwischen alle Tarife an, haben die M&M-Leute festgestellt. Folglich wird die Zielgruppe für Grundfähigkeitsversicherungen jünger – möglich ist sie inzwischen schon ab einem Lebensalter von … Achtung! … sechs Monaten.

Und das wird wohl noch so weitergehen, schätzt man bei Morgen & Morgen. Die Versicherer werden weitere Tarife auf den Markt werfen, diese noch feiner gliedern und sich dabei verstärkt um die Krabbelgruppen streiten. Sie wollen früh den Fuß in die Tür bekommen, meint man bei M&M.

Doch es ist nicht alles toll. Die Versicherer fügen stetig neue Auslöser hinzu, bei denen die Leistung fällig wird. Und diese Auslöser lösen ein Problem aus. Denn Leistungen werden dadurch schneller fällig – und das treibt am Ende den Preis, sprich die Prämie, in die Höhe. Laut M&M ist das nicht im Sinne des Erfinders, denn die Grundfähigkeitsversicherung soll in erster Linie eine günstige Alternative sein, um Einkommen abzusichern.

Bei dem Analysehaus reagiert man darauf, indem im Rating nur 15 Auslöser zugelassen sind. Die klopft man auf ihre Qualität ab. Alles andere schaut man sich zwar an, wertet es jedoch nicht. Und mit Blick auf die Ratings muss man sagen: verdammt gut. Von den 167 Tarifen räumen 138 die volle Punktzahl von fünf Sternen ab. Weitere 22 bekommen vier.

Jingle So, an dieser Stelle ein Hinweis: Sollte Ihr Tag bis jetzt noch nicht so toll verlaufen sein, gleich wird es besser. Denn die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, hat sich zur gesetzlichen Rente geäußert. Und dort ist die Kassenlage … Zitat … „sehr gut“. Gegenüber der „Bild am Sonntag“ sprach sie von einem Überschuss von 3,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Und dann sagte sie: „Die Zahlen beweisen: Die Rente ist stabil und bleibt stabil.“ … so so.

Möglich machten das gute Ergebnis übrigens zwei Umstände: steigende Zuwandererzahlen und eine künftig doch nicht so stark steigende Lebenserwartung wie bisher gedacht. Roßbach erwartet nun, dass die Rentenbeiträge vor diesem Hintergrund bis 2026 stabil bleiben. Danach sei mit einem Anstieg zu rechnen. Den gibt es indes jetzt schon für die Rentner – allerdings auf der Habenseite. Denn zum 1. Juli sollen die Renten in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent anziehen. Und in den sogenannten neuen Bundesländern sogar um 5,86 Prozent.

Das Schwerpunktthema Im März: Arbeitskraftabsicherung Lehrer, Finanzbeamte, Vollzugsleute, Polizisten – wer verbeamtet ist, braucht sich zumindest um den Job nicht wirklich zu sorgen. Schwierig wird es allerdings, wenn man nicht mehr arbeiten kann und im Extremfall dienstunfähig wird. Dann kann schon mal das Fingerhakeln mit Vater Staat beginnen. Der Rechtsanwalt Michael Else aus Wiesbaden kennt das. Er hat sich mit der Familienkanzlei Else.Schwarz Rechtsanwälte auf Beamte spezialisiert und weiß, wo überall die Fallstricke lauern. Und er hat außerdem ein paar Tipps für die Vermittler von Berufsunfähigkeitspolicen.

Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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