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Horizontaler Finanzausgleich in Sicht

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Liechtensteiner Landtag befasst sich mit Finanzausgleichsreform

Horizontaler Finanzausgleich soll kommen Der heutige Finanzausgleich kennt nur einen vertikalen Finanzfluss, sprich das Geld fliesst von der oberen Staatsebene – dem Land – vertikal zur unteren Staatsebene – den Gemeinden. Vor allem bei den Gemeinden Vaduz und Schaan liegt die Steuerkraft pro Kopf weit über dem Landesdurchschnitt. Die Regierung schlägt nun vor, dass Gemeinden mit eben einer überdurchschnittlichen Steuerkraft einen Teil davon an die anderen Gemeinden abgeben. Politisch zu entscheiden ist aber auch, wie hoch das Umverteilungsvolumen insgesamt sein soll. Nach dem Vorschlag der Regierung soll es um rund 30% erhöht werden. Die neu horizontal fliessenden Gelder werden also nicht durch eine Reduktion des bisher vertikalen Ausgleichs kompensiert. In dieser Dimension ist die Erhöhung doch überraschend. In den meisten Gemeinden sind die Netto-Finanzvermögen in den letzten Jahren auch mit dem bisherigen Finanzausgleichsvolumen angestiegen. Es ist anzunehmen, dass bei einer Umsetzung des Vorschlags die Reserven in einer Reihe von Gemeinden weiter ansteigen werden. Verschiedene Gemeinden werden die Mittel wohl auch dafür verwenden, den Gemeindesteuerzuschlag zu senken.

Aufgabenentflechtung sinnvoll Bei einer Reihe von öffentlichen Aufgaben teilen sich Land und Gemeinden heute noch je hälftig die Finanzierung. Zukunft.li ist der Meinung, dass eine klare Zuordnung der Verantwortung zu effizienteren Lösungen führt. Es handelt sich dabei um keine einfache, aber dennoch sehr zielführende Aufgabe, bei der auch die Gemeindeautonomie eine wesentliche Rolle spielt. Dieser Schritt muss aber nicht zwingend im Rahmen der Finanzausgleichsreform erfolgen. Vielmehr bestünde wohl die Gefahr, dass das Fuder überladen würde.

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Horizontaler Finanzausgleich soll kommen Der heutige Finanzausgleich kennt nur einen vertikalen Finanzfluss, sprich das Geld fliesst von der oberen Staatsebene – dem Land – vertikal zur unteren Staatsebene – den Gemeinden. Vor allem bei den Gemeinden Vaduz und Schaan liegt die Steuerkraft pro Kopf weit über dem Landesdurchschnitt. Die Regierung schlägt nun vor, dass Gemeinden mit eben einer überdurchschnittlichen Steuerkraft einen Teil davon an die anderen Gemeinden abgeben. Politisch zu entscheiden ist aber auch, wie hoch das Umverteilungsvolumen insgesamt sein soll. Nach dem Vorschlag der Regierung soll es um rund 30% erhöht werden. Die neu horizontal fliessenden Gelder werden also nicht durch eine Reduktion des bisher vertikalen Ausgleichs kompensiert. In dieser Dimension ist die Erhöhung doch überraschend. In den meisten Gemeinden sind die Netto-Finanzvermögen in den letzten Jahren auch mit dem bisherigen Finanzausgleichsvolumen angestiegen. Es ist anzunehmen, dass bei einer Umsetzung des Vorschlags die Reserven in einer Reihe von Gemeinden weiter ansteigen werden. Verschiedene Gemeinden werden die Mittel wohl auch dafür verwenden, den Gemeindesteuerzuschlag zu senken.

Aufgabenentflechtung sinnvoll Bei einer Reihe von öffentlichen Aufgaben teilen sich Land und Gemeinden heute noch je hälftig die Finanzierung. Zukunft.li ist der Meinung, dass eine klare Zuordnung der Verantwortung zu effizienteren Lösungen führt. Es handelt sich dabei um keine einfache, aber dennoch sehr zielführende Aufgabe, bei der auch die Gemeindeautonomie eine wesentliche Rolle spielt. Dieser Schritt muss aber nicht zwingend im Rahmen der Finanzausgleichsreform erfolgen. Vielmehr bestünde wohl die Gefahr, dass das Fuder überladen würde.

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