Erbschaft von Accounts: Games-Anwalt zum neuen Urteil des LG Berlin
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Das Landgericht Berlin musste über die Erbschaft eines Facebook-Accounts entscheiden (Az.: 20 O 172/15). Eine Minderjährige war verstorben und die Eltern als Erben wollten auf den Account zugreifen, um ggf. Hinweise auf den Tod Ihrer Tochter zu bekommen. Facebook hatte sich geweigert den Zugriff zu gewähren und den Account in den sog. Gedenkstatus versetzt. Das Gericht hat nun entschieden, dass auch Accounts vererbt werden können und damit die Verfügungsgewalt auf die Erbengemeinschaft übergehen kann – auch wenn dadurch ggf. das Telekommunikationsgeheimnis der Freunde der Verstorbenen gebrochen wird.
Jurist Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal.de, und Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Dirks & Diercks Rechtsanwälte, erklären die Gründe und ziehen Parallelen zu Spielaccounts u. a. bei Steam.
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