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251 Klartext-Podcast: Medien verbieten

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Auch ich finde oder fand das „Compact Magazin“ gefährlich für die Rechtsordnung – seine Agenda lief darauf hinaus, die westlichen Gesellschaften im Sinne Putins zu destabilisieren. Nun hat das Bundesinnenministerium (BMI) das Magazin und die Gesellschaften dahinter verboten. Die Begründung ist laut der BMI-Pressemitteilung, dass das Magazin „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“ verbreitet habe. Das mag zwar sein, doch ist das alles denn gerichtsfest belegt? Und was ist daran gefährlich, Verschwörungstheorien zu verbreiten? In dieser Podcastfolge zeigt Thilo Baum, inwiefern sich das Innenministerium hier möglicherweise eine Falle gestellt hat, etwa durch emotionalisierte Begründungen wie „unsäglich“. Es mag richtig sein, gegen antiwestliche Propaganda vorzugehen, doch braucht der Staat hier besser geeignete Werkzeuge und vor allem dichtere Argumentationen.

Links zu dieser Folge:

Die Verbotsbegründung des BMI als Pressemitteilung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu, dass Unwahrheiten nicht von Art. 5 GG geschützt sind

Die Faktenchecks von AFP

Mehr Podcast-Folgen mit Thilo Baum finden Sie hier.

Der Beitrag 251 Klartext-Podcast: Medien verbieten erschien zuerst auf Thilo Baum.

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Auch ich finde oder fand das „Compact Magazin“ gefährlich für die Rechtsordnung – seine Agenda lief darauf hinaus, die westlichen Gesellschaften im Sinne Putins zu destabilisieren. Nun hat das Bundesinnenministerium (BMI) das Magazin und die Gesellschaften dahinter verboten. Die Begründung ist laut der BMI-Pressemitteilung, dass das Magazin „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“ verbreitet habe. Das mag zwar sein, doch ist das alles denn gerichtsfest belegt? Und was ist daran gefährlich, Verschwörungstheorien zu verbreiten? In dieser Podcastfolge zeigt Thilo Baum, inwiefern sich das Innenministerium hier möglicherweise eine Falle gestellt hat, etwa durch emotionalisierte Begründungen wie „unsäglich“. Es mag richtig sein, gegen antiwestliche Propaganda vorzugehen, doch braucht der Staat hier besser geeignete Werkzeuge und vor allem dichtere Argumentationen.

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Die Verbotsbegründung des BMI als Pressemitteilung

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