Gegen Tanzverbot und Stille Tage in Bayern: Was man alles tun muss, damit man sog. Heidenspaß-Partys in München veranstalten kann.
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In Bayern gibt es neun sog. Stille Tage, z.B. Gründonnerstag, Karfreitag, Allerheiligen oder Buß- und Bettag, an denen laut Bayerischem Feiertagsgesetz in Clubs und Bars nicht gefeiert und getanzt werden darf. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) kann aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils dieses Gesetz umgehen und "Heidenspaß-Partys" veranstalten, auf denen sehr wohl getanzt und gefeiert werden darf. Dabei muss er einige Vorgaben beachten. Im Beitrag hören wir die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo, und den Kabarettisten Ecco Meineke.
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