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Ep. 203 - Möglichkeiten der Feststellung des Erbrechts

8:25
 
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Um das eigene Erbrecht feststellen zu lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In aller Regel wird man einen Erbschein beantragen und somit das Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht wählen. Daneben ist aber auch eine Erbenfeststellungsklage möglich. Oder man lässt sein Erbrecht inzident, innerhalb einer anderen Fragestellung, die das eigene Erbrecht betrifft, klären. Dann ist, wie auch für die Erbenfeststellungsklage, das Prozessgericht zuständig. Da unterschiedliche Gerichte betroffen sind, kann es zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen. Um das zu vermeiden, ist es in einem solchen Fall sinnvoll, ein Verfahren auszusetzen und den Ausgang des jeweils anderen abzuwarten. Welches Verfahren hier "führend" ist und warum, erkläre ich in dieser Episode am Beispiel eines Beschlusses des OLG Rostock vom 30.03.2023, Az.: 3 W 30/23. _________________________________________________________________________________

Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.

Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.

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