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#107 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Auswirkungen auf Unternehmen und digitale Angebote

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5 wertvolle Tipps die du unbedingt beachten solltest

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sagt, dass du deine Website und App für jedermann zugänglich machen musst. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für alle elektronischen Produkte und Dienstleistungen, wie Computer, Tablets, Smartphones, online-Angebote und mehr.

Es bedeutet, dass deine digitalen Angebote für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, benutzbar sein müssen.

Es gibt einen Entwurf vorgelegt, wie du die Barrierefreiheit im Onlinebereich umsetzen kannst. Die Grundlage dafür sind wahrscheinlich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann das teuer werden. Es kann sogar sein, dass du dein Angebot stoppen musst und Bußgelder zahlen musst.

Menschen haben das Recht, es zu melden, wenn deine Angebote nicht barrierefrei sind und können Maßnahmen zur Beseitigung fordern.

Hier die wichtigsten Punkte, die du wissen solltest:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum Ziel, jeder Person die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
  • Digitale Barrierefreiheit steht für die allgemeine Nutzbarkeit digitaler Angebote, auch für Menschen mit Behinderungen.
  • Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Websites und Apps barrierefrei sein.
  • Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die eine eigene Webseite haben.
  • Es existiert eine Verordnung zur genauen Festlegung der Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Elektronische Dienstleistungen müssen zusätzliche Auflagen erfüllen.
  • Unternehmen, die die Auflagen nicht einhalten, können Sanktionen erhalten.
  • Es gelten Ausnahmen für bestimmte Unternehmen.
  • Verbraucher können BFSG-Verstöße auf verschiedene Weisen melden.
  • Das BFSG ermöglicht ein eigenes Klagerecht für Verbände und qualifizierte Einrichtungen.

WICHTIG: Ziehe unbedingt deinen Rechtsbeistand bei dem Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hinzu!


Erstgespräch: Klick, und buche ein Erstgespräch


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Klick zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Web: ALSA digital GmbH Web: Texten mit künstlicher Intelligenz

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LinkedIn: Simone Sarodnick

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Impressum

ALSA digital GmbH Geschäftsführer: Frank Sarodnick Erkrather Str. 401 40231 Düsseldorf Tel.: +49 211 54570869 E-Mail: info@alsa-digital.de

Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Registernummer: HRB 92178 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE341199181


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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sagt, dass du deine Website und App für jedermann zugänglich machen musst. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für alle elektronischen Produkte und Dienstleistungen, wie Computer, Tablets, Smartphones, online-Angebote und mehr.

Es bedeutet, dass deine digitalen Angebote für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, benutzbar sein müssen.

Es gibt einen Entwurf vorgelegt, wie du die Barrierefreiheit im Onlinebereich umsetzen kannst. Die Grundlage dafür sind wahrscheinlich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann das teuer werden. Es kann sogar sein, dass du dein Angebot stoppen musst und Bußgelder zahlen musst.

Menschen haben das Recht, es zu melden, wenn deine Angebote nicht barrierefrei sind und können Maßnahmen zur Beseitigung fordern.

Hier die wichtigsten Punkte, die du wissen solltest:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum Ziel, jeder Person die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
  • Digitale Barrierefreiheit steht für die allgemeine Nutzbarkeit digitaler Angebote, auch für Menschen mit Behinderungen.
  • Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Websites und Apps barrierefrei sein.
  • Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die eine eigene Webseite haben.
  • Es existiert eine Verordnung zur genauen Festlegung der Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Elektronische Dienstleistungen müssen zusätzliche Auflagen erfüllen.
  • Unternehmen, die die Auflagen nicht einhalten, können Sanktionen erhalten.
  • Es gelten Ausnahmen für bestimmte Unternehmen.
  • Verbraucher können BFSG-Verstöße auf verschiedene Weisen melden.
  • Das BFSG ermöglicht ein eigenes Klagerecht für Verbände und qualifizierte Einrichtungen.

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