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PayTechTalk #56 - Verwahrung von Digitalen Assets

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PayTechTalk 56 stellt wieder eine ganz besondere Episode dar, denn wir diskutieren gleich mit vier anerkannten Blockchain-Experten: Tim Kreutzmann, Prof. Dr. Florian Möslein, Alireza Siadat und Kurt Zeimers. Der Podcast widmet sich der Verwahrung von digitalen Assets unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs zu einem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (Referentenentwurf) und der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR). Referentenentwurf zu elektronischen Wertpapieren Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Referentenentwurf einen weiteren Meilenstein für die Umsetzung der Blockchain-Strategie erreicht. Zukünftig soll es möglich sein, (zunächst nur) Inhaberschuldverschreibungen komplett digital zu handeln. Dafür sollen elektronische Wertpapiere mit Urkunden gleichgestellt werden und der Eigentumsübergang wie auch der gutgläubige Erwerb durch das Register ermöglicht werden. Für die Verwahrung von digitalen Assets bringt der Referentenentwurf nun weitere Klarstellungen. So sollen Institute mit der Erlaubnis für das Depotgeschäft zukünftig die Verwahrung von Private Keys (als Annex-Dienstleistung) ohne zusätzliche Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft anbieten dürfen. Neben dem Kryptoverwahrer soll es zukünftig des regulierten Kryptowertpapier-Registerführers bedürfen. Die Details zur Registerführung werden im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch konkretisiert. Das Verhältnis zur MiCAR Im europäischen Kontext bleibt abzuwarten, ob der deutsche Sonderweg nach dem nun bekannten Leak eines Entwurfs der MiCAR bestehen bleiben wird. Die MiCAR soll im Oktober dieses Jahres offiziell im ersten Entwurf vorgestellt werden. Bereits jetzt ist allerdings bekannt, dass die MiCAR Kryptowerte und Dienstleistungen mit Kryptowerten einheitlich und unmittelbar verbindlich für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) regulieren wird. Daneben dürfte in Deutschland keine zusätzliche Regulierung von Kryptowerten und Kryptodienstleistungen möglich sein. Es bleibt allerdings auch abzuwarten, ob der Referentenentwurf im jetzigen Entwurf als Gesetz verabschiedet wird. Denn bekanntlich kommt kein Gesetz so aus dem Bundestag, wie es reingegangen ist. Weiterführende Informationen und Links findet Ihr auf PayTechLaw: https://paytechlaw.com/paytechtalk-56-verwahrung-von-digitalen-assets/
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