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Nachhaltigkeitsmanagement I Prinzipien im Umgang mit Stakeholdern, Folge 13

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Drei Prinzipien bestimmen den Umgang von Unternehmen mit ihren Stake- holdern: Inklusivität, Wesentlichkeit und Reaktivität.

Zuerst zur Inklusivität: Unternehmen beziehen gezielt, systematisch und kontinuierlich Stakeholder in Informations- und Entscheidungsprozesse ein. Themen sollen nicht über die Köpfe der Stakeholder hinweg definiert werden. Anspruchsgruppen sind vielmehr aktiv durch Befragungen einzubeziehen. Im geregelten Austausch können Firmen konkrete Zusagen und Absichtserklärungen zu den erhobenen Ansprüchen geben, etwa zur Einhaltung internationaler Verhaltensnormen in der Lieferkette.

2. Wesentlichkeit: Unternehmen identifizieren gemeinsam mit Stakeholdern bedeutsame Themen und legen fest, wie Stakeholder in die Diskussion darüber einbezogen werden. Möglich sind beispielsweise Workshops mit einem Beirat, der verschiedene Anspruchsgruppen repräsentiert.

3. Reaktivität: Unternehmen definieren Verfahren, die sicherstellen sollen, dass Impulse aus dem Dialog mit Stakeholdern in Strategien, Programmen und im Managementverhalten auch berücksichtigt werden. Hierzu gehören zum Beispiel systematische, dokumentierte Vorgaben für den Umgang mit Stakeholder-Beschwerden.

Werden Dialoge öffentlich ausgetragen, etwa im Beisein von Medien oder gar live auf dem Bildschirm, können Teilnehmende die Veranstaltung gezielt für Provokationen nutzen, um zu mobilisieren, oder sich defensiv und politisch korrekt zu verhalten, ohne Zugeständnisse zu machen und den Prozess zu blockieren. Hier gilt es insbesondere für eingebundene NGOs, sowohl gegenüber Bürger:innen als auch Mitgliedern die Vertrauenswürdigkeit nicht zu verspielen. Diese darf durch eine Kooperation weder aufgezehrt noch durch „Greenwashing“-Verdacht beschädigt werden.

Und mit dieser Warnung verabschiede ich mich von dieser Folge und freue mich bereits auf die Nächste. Auf Wiederhören!

Klaas Kramer, Studienbriefautor der Deutschen Akademie für Management

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Zuerst zur Inklusivität: Unternehmen beziehen gezielt, systematisch und kontinuierlich Stakeholder in Informations- und Entscheidungsprozesse ein. Themen sollen nicht über die Köpfe der Stakeholder hinweg definiert werden. Anspruchsgruppen sind vielmehr aktiv durch Befragungen einzubeziehen. Im geregelten Austausch können Firmen konkrete Zusagen und Absichtserklärungen zu den erhobenen Ansprüchen geben, etwa zur Einhaltung internationaler Verhaltensnormen in der Lieferkette.

2. Wesentlichkeit: Unternehmen identifizieren gemeinsam mit Stakeholdern bedeutsame Themen und legen fest, wie Stakeholder in die Diskussion darüber einbezogen werden. Möglich sind beispielsweise Workshops mit einem Beirat, der verschiedene Anspruchsgruppen repräsentiert.

3. Reaktivität: Unternehmen definieren Verfahren, die sicherstellen sollen, dass Impulse aus dem Dialog mit Stakeholdern in Strategien, Programmen und im Managementverhalten auch berücksichtigt werden. Hierzu gehören zum Beispiel systematische, dokumentierte Vorgaben für den Umgang mit Stakeholder-Beschwerden.

Werden Dialoge öffentlich ausgetragen, etwa im Beisein von Medien oder gar live auf dem Bildschirm, können Teilnehmende die Veranstaltung gezielt für Provokationen nutzen, um zu mobilisieren, oder sich defensiv und politisch korrekt zu verhalten, ohne Zugeständnisse zu machen und den Prozess zu blockieren. Hier gilt es insbesondere für eingebundene NGOs, sowohl gegenüber Bürger:innen als auch Mitgliedern die Vertrauenswürdigkeit nicht zu verspielen. Diese darf durch eine Kooperation weder aufgezehrt noch durch „Greenwashing“-Verdacht beschädigt werden.

Und mit dieser Warnung verabschiede ich mich von dieser Folge und freue mich bereits auf die Nächste. Auf Wiederhören!

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