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Sind KI-generierte Bilder aus rechtlicher Sicht nutzbar?
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Die Möglichkeiten Bilder über Text-zu-Bild-Generatoren wie Stable Diffusion, Dall-E und Midjourney zu erzeugen, werden besser und besser.
Aber ist rechtlich gesehen auch alles erlaubt, was tatsächlich möglich ist...?Die aktuelle Folge des kreativ[ge]recht Podcast beschäftigt sich daher mit der Frage
"Was kann ich rechtlich eigentlich mit KI-generierten Bildern anfangen?"
Nutzungsbedingungen der Anbieter unklar bis grenzenlosWie immer beim Erwerb von Bildlizenzen sollte als erstes ein Blick in die Nutzungsbedingungen der Anbieter erfolgen, um zu ermitteln, was dieser an Rechten an seinen Inhalten zugesteht. Zudem spielen Haftungsausschlüsse, etwa bei der Drittrechteklärung, eine wichtige Rolle.
Im KI-Bereich sind die Nutzungsbedingungen der Anbieter noch nicht ausreichend detailliert gefasst, sodass sich hieraus die wichtige Frage der Nutzbarkeit schon nicht verlässlich beantwoten lässt. Einige Anbieter beziehen sich auf den Lizenzkatalog der Creative Commons, andere kündigen vollmundig an, man könne mit den erzeugten mehr oder weniger Bildern machen, was man wolle. Wirklich rechtssicher ist das (noch) nicht.
Drittrechteklärung überhaupt notwendig?Der nächste Schritt in der rechtlichen Prüfung ist der Blick auf die Drittrechte. Denn es reicht nicht, ein Nutzungsrecht vom Anbieter zu erhalten. Vielmehr muss auch klar sein, ob und von wem Rechte von abgebildeten Personen, an Kunstgegenständen oder Gebäuden zu klären sind. Hier finden wir teilweise Haftungsausschlüsse in den Nutzungsbedingungen der KI-Generatoren:
"Midjourney uses an artificial intelligence system trained on public datasets to produce its Assets. Such Assets may be unintentionally similar to copyright protected material or trademarks you hold. We respect rights holders internationally. If you believe your copyright or trademark is being infringed by the Service, please write to takedown@midjourney.com and we will process your request."
Quelle: https://midjourney.gitbook.io/docs/terms-of-service
Überwiegend wird hierzu aber gar nichts geregelt.
Man scheint zum Thema der Drittrechte davon auszugehen, dass eine Klärung überhaupt nicht erforderlich ist, da bei den KI-generierten Bildern keine realen Objekte, Personen, etc. erzeugt werden.
Die rechtliche Realität sieht hier allerdings anders aus. Klar ist, dass etwa an einem rein fiktiven Portrait von einer real nicht existenten Person keine Persönlichkeitsrechte zu klären sind. Das kann sich aber schnell ändern, wenn ein syntethisches Portrait einer realen Person zum Verwechseln ähnlich sieht.
Sind KI-generierte Bilder überhaupt urheberrechtlich geschützt?Einer der wesentlichen Knackpunkte für die Frage der rechtlichen Nutzbarkeit liegt in der Antwort auf die Frage, ob die KI-generierten Bilder überhaupt einem Schutzrecht (wie dem Urheberrecht) unterfallen. Denn nur dann besteht die Möglichkeit, diese Bilder exklusiv zu verwenden.
Nach deutschem Urheberrecht ist nur die menschliche Schöpfung eines Werkes und nicht die Schöpfung eines Algorithmus urheberrechtlich geschützt. Im Moment spricht daher sehr viel dafür, dass die künstlich erzeugten Bilder keinem gesetzlichen Urheberschutz unterliegen, was ein klarer Abstrich in puncto Exklusivität und damit Nutzbarkeit ist.
Was bringt es beispielsweise einem Verlag, wenn er zwar kostenfrei an qualitativ hochwertiges Bildmaterial kommt, dieses aber vom Wettbewerb ebenso genutzt werden kann, da es keine Möglichkeit zum Erwerb einer Exklusivlizenz gibt?
FazitDen rechtlichen und tatsächlichen Vorteilen bei der Nutzung von KI-generierten Bildern stehen daher aktuell noch nicht absehbare Nachteile gegenüber, die sich im Wesentlichen in den Bereichen der Exklusivität von KI-erzeugten Bildern und dem damit verbundenen Nachahmungsschutz, sowie der Klärung von Drittrechten abspielen. Ob es daher ratsam ist, das eigene Bildnutzungsverhalten auf KI-Bilder umzustellen, muss an dieser Stelle offen bleiben. Es ist nun an der Rechtsprechung, diese Fragen zu beantworten.
---
In unserem kostenfreien Webinar am 03.02.2023 gehen wir genauer auf die Frage ein, ob es ratsam ist, den Bildeinkauf im Verlag ganz oder teilweise auf KI-generierte Bilder umzustellen. Insbesondere werden wir die folgenden Theman beleuchten:
„Sind KI-generierte Bilder überhaupt urheberrechtlich geschützt und welche Folgen hat das?“
„Können KI-generierte Bilder gegen Rechte Dritter verstoßen (Urheberrecht, allgemeines Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, etc.)?“
„Was regeln die Nutzungsbedingungen von Stable Diffusion, Dall-E und Co. zum Nutzungsumfang KI-generierter Bilder?“
„Was ist mit KI-generierten Bildern, die ich über Stock-Plattformen lizenzieren kann?„
Nach unserem Webinar sind Sie in der Lage, die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit KI-generierten Bildern zu überblicken und zu entscheiden, ob und in welchem Umfang derartiges Bildmaterial künftig eine Rolle beim Bildeinkauf spielen soll.
97 Episoden
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Die Möglichkeiten Bilder über Text-zu-Bild-Generatoren wie Stable Diffusion, Dall-E und Midjourney zu erzeugen, werden besser und besser.
Aber ist rechtlich gesehen auch alles erlaubt, was tatsächlich möglich ist...?Die aktuelle Folge des kreativ[ge]recht Podcast beschäftigt sich daher mit der Frage
"Was kann ich rechtlich eigentlich mit KI-generierten Bildern anfangen?"
Nutzungsbedingungen der Anbieter unklar bis grenzenlosWie immer beim Erwerb von Bildlizenzen sollte als erstes ein Blick in die Nutzungsbedingungen der Anbieter erfolgen, um zu ermitteln, was dieser an Rechten an seinen Inhalten zugesteht. Zudem spielen Haftungsausschlüsse, etwa bei der Drittrechteklärung, eine wichtige Rolle.
Im KI-Bereich sind die Nutzungsbedingungen der Anbieter noch nicht ausreichend detailliert gefasst, sodass sich hieraus die wichtige Frage der Nutzbarkeit schon nicht verlässlich beantwoten lässt. Einige Anbieter beziehen sich auf den Lizenzkatalog der Creative Commons, andere kündigen vollmundig an, man könne mit den erzeugten mehr oder weniger Bildern machen, was man wolle. Wirklich rechtssicher ist das (noch) nicht.
Drittrechteklärung überhaupt notwendig?Der nächste Schritt in der rechtlichen Prüfung ist der Blick auf die Drittrechte. Denn es reicht nicht, ein Nutzungsrecht vom Anbieter zu erhalten. Vielmehr muss auch klar sein, ob und von wem Rechte von abgebildeten Personen, an Kunstgegenständen oder Gebäuden zu klären sind. Hier finden wir teilweise Haftungsausschlüsse in den Nutzungsbedingungen der KI-Generatoren:
"Midjourney uses an artificial intelligence system trained on public datasets to produce its Assets. Such Assets may be unintentionally similar to copyright protected material or trademarks you hold. We respect rights holders internationally. If you believe your copyright or trademark is being infringed by the Service, please write to takedown@midjourney.com and we will process your request."
Quelle: https://midjourney.gitbook.io/docs/terms-of-service
Überwiegend wird hierzu aber gar nichts geregelt.
Man scheint zum Thema der Drittrechte davon auszugehen, dass eine Klärung überhaupt nicht erforderlich ist, da bei den KI-generierten Bildern keine realen Objekte, Personen, etc. erzeugt werden.
Die rechtliche Realität sieht hier allerdings anders aus. Klar ist, dass etwa an einem rein fiktiven Portrait von einer real nicht existenten Person keine Persönlichkeitsrechte zu klären sind. Das kann sich aber schnell ändern, wenn ein syntethisches Portrait einer realen Person zum Verwechseln ähnlich sieht.
Sind KI-generierte Bilder überhaupt urheberrechtlich geschützt?Einer der wesentlichen Knackpunkte für die Frage der rechtlichen Nutzbarkeit liegt in der Antwort auf die Frage, ob die KI-generierten Bilder überhaupt einem Schutzrecht (wie dem Urheberrecht) unterfallen. Denn nur dann besteht die Möglichkeit, diese Bilder exklusiv zu verwenden.
Nach deutschem Urheberrecht ist nur die menschliche Schöpfung eines Werkes und nicht die Schöpfung eines Algorithmus urheberrechtlich geschützt. Im Moment spricht daher sehr viel dafür, dass die künstlich erzeugten Bilder keinem gesetzlichen Urheberschutz unterliegen, was ein klarer Abstrich in puncto Exklusivität und damit Nutzbarkeit ist.
Was bringt es beispielsweise einem Verlag, wenn er zwar kostenfrei an qualitativ hochwertiges Bildmaterial kommt, dieses aber vom Wettbewerb ebenso genutzt werden kann, da es keine Möglichkeit zum Erwerb einer Exklusivlizenz gibt?
FazitDen rechtlichen und tatsächlichen Vorteilen bei der Nutzung von KI-generierten Bildern stehen daher aktuell noch nicht absehbare Nachteile gegenüber, die sich im Wesentlichen in den Bereichen der Exklusivität von KI-erzeugten Bildern und dem damit verbundenen Nachahmungsschutz, sowie der Klärung von Drittrechten abspielen. Ob es daher ratsam ist, das eigene Bildnutzungsverhalten auf KI-Bilder umzustellen, muss an dieser Stelle offen bleiben. Es ist nun an der Rechtsprechung, diese Fragen zu beantworten.
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In unserem kostenfreien Webinar am 03.02.2023 gehen wir genauer auf die Frage ein, ob es ratsam ist, den Bildeinkauf im Verlag ganz oder teilweise auf KI-generierte Bilder umzustellen. Insbesondere werden wir die folgenden Theman beleuchten:
„Sind KI-generierte Bilder überhaupt urheberrechtlich geschützt und welche Folgen hat das?“
„Können KI-generierte Bilder gegen Rechte Dritter verstoßen (Urheberrecht, allgemeines Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, etc.)?“
„Was regeln die Nutzungsbedingungen von Stable Diffusion, Dall-E und Co. zum Nutzungsumfang KI-generierter Bilder?“
„Was ist mit KI-generierten Bildern, die ich über Stock-Plattformen lizenzieren kann?„
Nach unserem Webinar sind Sie in der Lage, die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit KI-generierten Bildern zu überblicken und zu entscheiden, ob und in welchem Umfang derartiges Bildmaterial künftig eine Rolle beim Bildeinkauf spielen soll.
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