2 x Marathon bei Krankheit und eine fristlose Kündigung
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Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.03.2007 - 9 Ca 475/06:
Sachverhalt
- Kläger: Langjähriger Lagerist bei der Beklagten, seit 1990 beschäftigt
- Verletzung: Fahrradunfall mit Schulterblattbruch, arbeitsunfähig vom 05.09.2006 bis 27.10.2006
- Teilnahme an zwei Marathonläufen während der Arbeitsunfähigkeit
- Ärztliche Erlaubnis zur Teilnahme an den Läufen
Entscheidende Urteilsgründe
- **Außerordentliche Kündigung**:
- Keine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- Keine Verzögerung oder Gefährdung der Genesung nach ärztlicher Einschätzung
- **Ordentliche Kündigung**:
- Nicht sozial gerechtfertigt nach § 1 Abs. 2 KSchG
- Kein nachgewiesenes genesungsgefährdendes Verhalten des Klägers
Artikel:
1. Kündigung -was kann man machen?
2. fristlose Kündigung - wichtige Informationen
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