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#63 Minister:innen wechseln – Beamt:innen bleiben

29:04
 
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Manfred Matzka, Ex-Sektionschef im Kanzleramt, über Umfärbungen in Ministerien.

Gesprächspartner Manfred Matzka, geboren 1950, war von 1999 bis 2015 Sektionschef der Sektion I (Präsidialsektion) im Bundeskanzleramt. Danach im Ruhestand, kehrte er ab Juni 2019 in den Regierungsbetrieb zurück und stand Brigitte Bierlein während ihrer siebenmonatigen Kanzlerschaft als Sonderberater zur Seite.

Daten und Fakten

  • Die Regierungsbeteiligung der FPÖ ab Februar 2000 war nicht die erste (sie hatte bereits von 1983 bis 1987 mit der SPÖ koaliert), sie sorgte aber für die meiste Aufregung im In- und Ausland. Zustande kam sie, indem der Zweite – FPÖ-Chef Jörg Haider – den Dritten – ÖVP-Chef Wolfgang Schüssel – zum Kanzler machte und der Wahlsieger – SPÖ-Chef Viktor Klima – leer ausging. FPÖ und ÖVP trennten bei der Nationalratswahl lediglich 415 Stimmen. Die damals 14 anderen EU-Staaten beschlossen damals, ihre jeweiligen bilateralen Beziehungen auf Regierungs- und diplomatischer Ebene gegenüber der österreichischen Regierung zu reduzieren, woraufhin diese von „EU-Sanktionen gegen Österreich“ sprach. Schon im September 2000 normalisierten sich die Beziehungen wieder. Die Besetzung durch Minister:innen mit anderer Parteifarbe als ihre Vorgänger:innen hatte übrigens auf die Beamt:innen in den nun schwarzen Ministerien größere Auswirkungen als in den blauen Ressorts, meint Manfred Matzka im Rückblick.
  • Im Bundesdienst sind rund 144.500 Mitarbeiter:innen tätig. Allerdings ist nur etwa die Hälfte davon beamtet. Zu diesen Bundesbeamt:innen kommen noch mehr als 175.000 auf Ebene der Bundesländer sowie 75.000 Gemeindebedienstete.
  • Das Beamtentum in Österreich geht auf die Monarchie zurück. Für Verwaltungstätigkeiten wurden angesichts immer komplexer werdender Gesetze und Vorschriften gut ausgebildete Juristen und Akademiker eingestellt, die zunächst durch direkte Gebühren und Abgaben für Verwaltungstätigkeiten bezahlt wurden. Erst Maria Theresia führte fixe staatliche Beamtengehälter ein – die Beamten durften nun keine sonstigen Einkünfte haben.
  • Beamt:innen gehen nicht in Pension, sondern in den Ruhestand. Das bedeutet, dass sie theoretisch jederzeit wieder in den Dienst zurückgeholt werden könnten. Gelebte Praxis ist das allerdings nicht.
  • Österreichs Beamt:innen schützen einerseits die Pragmatisierung und andererseits das Vertragsbedienstetendienstrecht. Das bedeutet, dass an sie nicht einfach kündigen kann – im Gegensatz zu den USA, wo nach Donald Trumps Amtsantritt das US-Justizministerium gleich einmal mehrere Mitarbeiter:innen entlassen haben soll, die an den Untersuchungen gegen den nun amtierenden Präsidenten beteiligt waren, wie die „Washington Post“ berichtet. Überhaupt heißt es, Trump habe zahlreiche Beamte gefeuert, deren Agieren seinem Wahlkampfslogan „America Great Again“ nicht entsprochen habe.

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Daten und Fakten

  • Die Regierungsbeteiligung der FPÖ ab Februar 2000 war nicht die erste (sie hatte bereits von 1983 bis 1987 mit der SPÖ koaliert), sie sorgte aber für die meiste Aufregung im In- und Ausland. Zustande kam sie, indem der Zweite – FPÖ-Chef Jörg Haider – den Dritten – ÖVP-Chef Wolfgang Schüssel – zum Kanzler machte und der Wahlsieger – SPÖ-Chef Viktor Klima – leer ausging. FPÖ und ÖVP trennten bei der Nationalratswahl lediglich 415 Stimmen. Die damals 14 anderen EU-Staaten beschlossen damals, ihre jeweiligen bilateralen Beziehungen auf Regierungs- und diplomatischer Ebene gegenüber der österreichischen Regierung zu reduzieren, woraufhin diese von „EU-Sanktionen gegen Österreich“ sprach. Schon im September 2000 normalisierten sich die Beziehungen wieder. Die Besetzung durch Minister:innen mit anderer Parteifarbe als ihre Vorgänger:innen hatte übrigens auf die Beamt:innen in den nun schwarzen Ministerien größere Auswirkungen als in den blauen Ressorts, meint Manfred Matzka im Rückblick.
  • Im Bundesdienst sind rund 144.500 Mitarbeiter:innen tätig. Allerdings ist nur etwa die Hälfte davon beamtet. Zu diesen Bundesbeamt:innen kommen noch mehr als 175.000 auf Ebene der Bundesländer sowie 75.000 Gemeindebedienstete.
  • Das Beamtentum in Österreich geht auf die Monarchie zurück. Für Verwaltungstätigkeiten wurden angesichts immer komplexer werdender Gesetze und Vorschriften gut ausgebildete Juristen und Akademiker eingestellt, die zunächst durch direkte Gebühren und Abgaben für Verwaltungstätigkeiten bezahlt wurden. Erst Maria Theresia führte fixe staatliche Beamtengehälter ein – die Beamten durften nun keine sonstigen Einkünfte haben.
  • Beamt:innen gehen nicht in Pension, sondern in den Ruhestand. Das bedeutet, dass sie theoretisch jederzeit wieder in den Dienst zurückgeholt werden könnten. Gelebte Praxis ist das allerdings nicht.
  • Österreichs Beamt:innen schützen einerseits die Pragmatisierung und andererseits das Vertragsbedienstetendienstrecht. Das bedeutet, dass an sie nicht einfach kündigen kann – im Gegensatz zu den USA, wo nach Donald Trumps Amtsantritt das US-Justizministerium gleich einmal mehrere Mitarbeiter:innen entlassen haben soll, die an den Untersuchungen gegen den nun amtierenden Präsidenten beteiligt waren, wie die „Washington Post“ berichtet. Überhaupt heißt es, Trump habe zahlreiche Beamte gefeuert, deren Agieren seinem Wahlkampfslogan „America Great Again“ nicht entsprochen habe.

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