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Karriere mit Bitcoin: Die Story der Krypto-Steuerberaterin - mit Natalie Enzinger

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Ab dem 1.3.2022 unterliegen Bitcoin und alle anderen Kryptowährungen in Österreich einem neuen Steuergesetz. Unter anderem hat dies zur Folge, dass Gewinne nach einem Jahr nicht mehr steuerfrei sind, sondern zu jedem Zeitpunkt mit 27,5 Prozent versteuert werden. Dafür ist der Handel zwischen den Kryptos nicht mehr zu versteuern. Das freut Spekulanten und ärgert langfristige Anleger.

Wir haben Natalie Enzinger, Österreichs bekannteste Krypto-Steuerberaterin, ins Studio eingeladen. In unserem Gespräch erzählt sie, wie sie beim Thema Bitcoin und Krypto gelandet ist, welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung auf Investoren haben wird - und wieso das Gesetz möglicherweise schon bald wieder überarbeitet werden muss. Dann nämlich, wenn andere Länder dem Vorbild von El Salvador folgen und Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel einführen.

"Je mehr Länder Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren, umso eher stellt sich die Frage: 'Ist die derzeitige Definition noch zeitgemäß?'. Das würde wiederum nach sich ziehen, dass die neue Regelung nicht mehr zur Anwendung kämen", so Natalie Enzinger.

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Die Veröffentlichungen auf dieser Website/in diesem Podcast sowie die darin erteilten Hinweise und gesetzten Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung, Anlageanalyse noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Insbesondere kann eine Anlage- oder sonstige Beratung dadurch nicht ersetzt werden. Die in den Veröffentlichungen enthaltenen Angaben basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und können jederzeit ohne weitere Benachrichtigung geändert werden. Die Inhalte richten sich ausschließlich an natürliche Personen. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen, Informationsquellen, daraus resultierenden Haftungen oder Schäden jedweder Art übernommen. Eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten wird jedenfalls ausgeschlossen.

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