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VGP-208 Corona-Zuschlag in der privaten Krankenversicherung

14:25
 
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Zuschlag für privat Krankenversicherte

Im Jahr 2022 wird für alle Versicherten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein Zuschlag auf die Pflegepflichtversicherung erhoben.

Dieser Zuschlag ist für ein Jahr gültig und soll bis 31.12.2022 gelten.

Wer erhält diesen Zuschlag?

  • Versicherte mit Beihilfeanspruch (7,30 Euro monatlich)

  • Versicherte ohne Beihilfeanspruch (3,40 Euro monatlich)

Der Zuschlag wird bei privatversicherten Arbeitnehmern zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Wer muss den Zuschlag nicht zahlen?

  • Gesetzliche Versicherte, da der Corona-Zuschlag nur von Mitgliedern der PKV zu leisten ist.

  • In der Pflegepflichtversicherung beitragsfreie Kinder

  • Personen, die eine sog. "kleine Anwartschaft" in der PKV haben

  • Hilfebedürftige nach SGB II oder SGB XII

  • Versorgungsempfänger nach §27 BVG

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Impressum: https://versicherungsgefluester-podcast.de/impressum

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Hinweis:

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.

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Wer muss den Zuschlag nicht zahlen?

  • Gesetzliche Versicherte, da der Corona-Zuschlag nur von Mitgliedern der PKV zu leisten ist.

  • In der Pflegepflichtversicherung beitragsfreie Kinder

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