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Rentenversicherung zu 100 % von der Steuer absetzen

 
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So kannst Du Deine Rentenversicherungen zu 100 % von der Steuer absetzen.

Eigentlich sollten Rentenversicherungsbeiträge erst stufenweise in voller Höhe steuerlich absetzbar gemacht werden.

Die Regierung hat jetzt jedoch beschlossen, diese Absetzbarkeit ab dem Jahr 2023 bereits zu 100 % zu ermöglichen.

Dazu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Aber auch Beiträge - und jetzt wird es interessant - für Basisrentenverträge (also die sog. „Rürup“-Renten).

Hast Du z.B. ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 50.000 Euro, liegt Dein Grenzsteuersatz um die 30 %.
Durch die Sonderausgaben mindert sich Deine Steuerlast.

Oder einfacher ausgedrückt:

Wenn Du 1.000 Euro in eine Rürup-Rente sparst, bekommst Du 30 %, also 300 Euro vom Staat zurück bzw. musst 300 Euro weniger Steuern zahlen.

Der Vollständigkeit halber muss jedoch noch erwähnt werden, dass es hier Höchstgrenzen bei den Beiträgen gibt und bei der Rentenzahlung ggf. auch Steuer fällig wird.

Auf der Seite der Bundesregierung erfährst Du mehr:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/rentenbeitraege-2125026

---

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Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information.

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Eigentlich sollten Rentenversicherungsbeiträge erst stufenweise in voller Höhe steuerlich absetzbar gemacht werden.

Die Regierung hat jetzt jedoch beschlossen, diese Absetzbarkeit ab dem Jahr 2023 bereits zu 100 % zu ermöglichen.

Dazu zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Aber auch Beiträge - und jetzt wird es interessant - für Basisrentenverträge (also die sog. „Rürup“-Renten).

Hast Du z.B. ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 50.000 Euro, liegt Dein Grenzsteuersatz um die 30 %.
Durch die Sonderausgaben mindert sich Deine Steuerlast.

Oder einfacher ausgedrückt:

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Der Vollständigkeit halber muss jedoch noch erwähnt werden, dass es hier Höchstgrenzen bei den Beiträgen gibt und bei der Rentenzahlung ggf. auch Steuer fällig wird.

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