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GKV wird ab 2023 teurer - so kannst Du in der Krankenversicherung sparen

 
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Ab 2023 wird sich einiges bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ändern.

Es ist beschlossen worden, dass zu den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen noch ein weiterer Zusatzbeitrag hinzukommt. Dieser beträgt 0,3 % und wird bei allen Kassen fällig.

Der reguläre und auch einheitliche Beitrag liegt in der GKV bei 14,6 % (inkl. Krankengeldanspruch), der durchschnittliche Zusatzbeitrag (Stand: 2022) beträgt 1,3 %. Plus die neu hinzukommenden 0,3 % liegt somit der komplette Beitragssatz bei 16,2 % vom Bruttolohn bei Angestellten bzw. Gewinn bei Selbständigen.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird ab 01.01.2023 angehoben.

Sie steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag GKV-Beiträge berechnet werden. Verdienst Du mehr, musst Du auf den BBG übersteigenden Teil keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die BBG ist also quasi ein "Kostendeckel".

Als Angestellte:r kannst Du 2023 übrigens erst mit einem Jahresgehalt ab 66.600 Euro in die Private Krankenversicherung wechseln. Diese Grenze ist die sog. Versicherungspflichtgrenze bzw. auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Verdienst Du unter dieser Grenze, bist Du versicherungspflichtig in der GKV.

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Es ist beschlossen worden, dass zu den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen noch ein weiterer Zusatzbeitrag hinzukommt. Dieser beträgt 0,3 % und wird bei allen Kassen fällig.

Der reguläre und auch einheitliche Beitrag liegt in der GKV bei 14,6 % (inkl. Krankengeldanspruch), der durchschnittliche Zusatzbeitrag (Stand: 2022) beträgt 1,3 %. Plus die neu hinzukommenden 0,3 % liegt somit der komplette Beitragssatz bei 16,2 % vom Bruttolohn bei Angestellten bzw. Gewinn bei Selbständigen.

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Sie steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag GKV-Beiträge berechnet werden. Verdienst Du mehr, musst Du auf den BBG übersteigenden Teil keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die BBG ist also quasi ein "Kostendeckel".

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