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Corona Constitutional, Folge #58: Workshop: Verfassungsrechtliche Expertise im politischen Raum

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Im politischen Raum wird regelmäßig verfassungsrechtliche Expertise angefragt. Da die Verfassung den rechtlichen Rahmen für den politischen Betrieb vorgibt (oder jedenfalls vorgeben soll), ist das ebenso nachvollziehbar wie notwendig. Verfassungsrechtliche Expertise und rechtswissenschaftliche Argumente werden dadurch Teil des politischen Diskurses und Meinungskampfes. Dies gilt natürlich auch für andere wissenschaftliche Disziplinen, im öffentlichen Recht ist dies aber angesichts des Gegenstands des Faches besonders oft der Fall. Das Verdikt der Verfassungswidrigkeit kann und wird in der Praxis als politisches Argument genutzt, in einer Weise, die sich regelmäßig der Kontrolle der Autor_in entzieht. In der Praxis werden verfassungsrechtliche Argumente etwa nicht selten durch unvollständige oder falsche Wiedergabe entstellt und/oder von Teilen des politischen Spektrums in Anspruch genommen, deren Zielen die Autor_in selbst fern steht. Beispiele für eine nicht unproblematische Nutzung wissenschaftlicher Argumente in der politischen Praxis sind etwa die Debatte der vergangenen Jahre über den Umgang mit der europäischen Flüchtlingskrise. Unter dem Begriff der “Herrschaft des Unrechts” wurden hier verfassungsrechtliche Argumente ins Feld geführt, obwohl die verfassungsrechtliche Situation alles andere als eindeutig war. Jüngere Beispiele betreffen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Dies gibt der Verfassungsrechtswissenschaft Anlass, sich selbst über die Rolle von verfassungsrechtlicher Expertise im politischen Raum zu vergewissern und darüber mit der Politik sowie mit der Medienöffentlichkeit das Gespräch zu suchen.

Die Teilnehmer_innen sind:

  • Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle (FDP) und Günter Krings (CDU/CSU)
  • Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg) und Daniel Thym (Universität Konstanz)
  • Gudula Geuther (Deutschlandfunk) und Patrick Bahners (FAZ)
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Im politischen Raum wird regelmäßig verfassungsrechtliche Expertise angefragt. Da die Verfassung den rechtlichen Rahmen für den politischen Betrieb vorgibt (oder jedenfalls vorgeben soll), ist das ebenso nachvollziehbar wie notwendig. Verfassungsrechtliche Expertise und rechtswissenschaftliche Argumente werden dadurch Teil des politischen Diskurses und Meinungskampfes. Dies gilt natürlich auch für andere wissenschaftliche Disziplinen, im öffentlichen Recht ist dies aber angesichts des Gegenstands des Faches besonders oft der Fall. Das Verdikt der Verfassungswidrigkeit kann und wird in der Praxis als politisches Argument genutzt, in einer Weise, die sich regelmäßig der Kontrolle der Autor_in entzieht. In der Praxis werden verfassungsrechtliche Argumente etwa nicht selten durch unvollständige oder falsche Wiedergabe entstellt und/oder von Teilen des politischen Spektrums in Anspruch genommen, deren Zielen die Autor_in selbst fern steht. Beispiele für eine nicht unproblematische Nutzung wissenschaftlicher Argumente in der politischen Praxis sind etwa die Debatte der vergangenen Jahre über den Umgang mit der europäischen Flüchtlingskrise. Unter dem Begriff der “Herrschaft des Unrechts” wurden hier verfassungsrechtliche Argumente ins Feld geführt, obwohl die verfassungsrechtliche Situation alles andere als eindeutig war. Jüngere Beispiele betreffen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Dies gibt der Verfassungsrechtswissenschaft Anlass, sich selbst über die Rolle von verfassungsrechtlicher Expertise im politischen Raum zu vergewissern und darüber mit der Politik sowie mit der Medienöffentlichkeit das Gespräch zu suchen.

Die Teilnehmer_innen sind:

  • Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle (FDP) und Günter Krings (CDU/CSU)
  • Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg) und Daniel Thym (Universität Konstanz)
  • Gudula Geuther (Deutschlandfunk) und Patrick Bahners (FAZ)
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