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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Was gilt für meine Webseite ab 28. Juni, Herr Professor Vogel?

I can see clearly now….

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Worauf die Touristik jetzt achten muss

Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst:

Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt für viele Anbieter in der Touristikbranche ganz neue Verpflichtungen mit sich. Erstmals sind auch private Wirtschaftsakteure – wie Reisebüros, Veranstalter, Agenturen und Beratungsunternehmen – dazu angehalten, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, sofern ihre Produkte und Dienstleistungen unter das Gesetz fallen. Gerade im digitalen B2C-Bereich – etwa bei Websites und Online-Buchungsstrecken – entsteht dadurch Handlungsbedarf. Doch was genau kommt da auf uns zu?

All das und noch mehr diskutiere ich in meiner neuesten Podcast-Episode mit Bildbeschreibung

Professor Hans-Josef Vogel von ADVANT Beiten.

Wir gehen auf die 10 wichtigsten Fragen zum BFSG ein und besprechen, welche Maßnahmen für Touristikunternehmen besonders relevant werden. Dabei geht es nicht nur darum, welche Produkte und Dienstleistungen tatsächlich betroffen sind, sondern auch darum, wie streng die Anforderungen sind und was passiert, wenn man ihnen nicht nachkommt.

Eine Guideline gibt es auch hier.

Keine Rechtsberatung, aber ein „Must Hear“ Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung leisten – dennoch liefert die Folge einen kompakten Überblick über das „Was?“, „Warum?“ und „Wie?“ rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Damit ist unser Talk ein echtes „Must Hear“ für alle, die im digitalisierten B2C-Geschäft der Touristik tätig sind und sich frühzeitig wappnen wollen.

Stellen Sie sicher, dass Sie auf die Auswirkungen des BFSG vorbereitet sind, und erfahren Sie, wie Sie Ihre Website und Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Infos in gibt es auch hier und nun:

Viel Freude beim #schlauhören!

Roman Borch Podcaster & Producer travelholics.media

übrigens: Ist travelholics - der Podcast für Touristiker bei Instagram und freut sich dort über Abonnenten. ;-)

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Stellen Sie sicher, dass Sie auf die Auswirkungen des BFSG vorbereitet sind, und erfahren Sie, wie Sie Ihre Website und Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Infos in gibt es auch hier und nun:

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