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In Corona-Zeiten beim Ehrenamt Steuern sparen (#58)

23:13
 
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Wie Du mit guten Taten bares Geld sparen kannst

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Wer das Ehrenamt als einzigen Job hat, der kann sogar noch einmal 1.000 Euro zusätzlich steuerfrei kassieren. Alle Details dazu kannst Du in unserem Ratgeber lesen.

  • Die Voraussetzung für die Ehrenamtspauschale ist, dass das Ehrenamt im ideellen Bereich erfolgt, also in der Vereinsarbeit, oder in einem Zweckbetrieb. Das sind zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Mahlzeitendienste, Religionsgemeinschaften, Jugendherbergen oder Werkstätten für behinderte Menschen.

  • Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt sogar die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro. Diese fördert Tätigkeiten insbesondere im pädagogischen Bereich, also als Ausbilder, Trainer, Chorleiter oder Vortragsreferent.

  • Unabhängig davon hast Du immer einen Anspruch darauf, Aufwendungen für das Ehrenamt ersetzt zu bekommen.

  • Viele Sparkassen wollen Prämiensparverträge loswerden und kündigen solche Verträge. Dabei sind zwei Fragen strittig: Dürfen die Sparkassen die Verträge überhaupt kündigen? Und: Hat die Sparkasse die Zinsen falsch berechnet? Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes schreiben vor, wie diese Zinsen berechnet werden müssen.

  • Wenn Du einen solchen Vertrag hast und Deine Bank den kündigen will, solltest Du den Vertrag genau prüfen. Oft stehen die genauen Modalitäten im Kleingedruckten. Dein Recht durchsetzen musst Du dann selbst.

  • Eile ist geboten, wenn Dein Vertrag schon 2017 gekündigt wurde. Dann musst Du bis Silvester ein Schlichtungsverfahren anstoßen, Dich einer Musterklage anschließen oder eine eigene Klage einreichen. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber.

  • Weihnachtsgeschenke Geschenke auf Pump kaufen ist meist keine gute Idee. Der Dispo ist zu teuer und eine 0-Prozent-Finanzierung hat oft Tücken. Wenn das Geld knapp ist, empfehlen wir Preise ausführlich zu vergleichen. Hier helfen spezielle Preisvergleichsportale. Und stell Dir die Frage: Muss es immer gleich das teuerste Geschenk sein?

  • Bleib gesund! Wir freuen uns über Dein Feedback, Shares und Likes.

Alle Informationen zur Corona-Krise von Finanztip findest Du auf unserer Startseite oder direkt auf unserer Themenseite. Wir aktualisieren alle Artikel kontinuierlich für Dich. Falls Du Fragen oder Anmerkungen hast, teil uns diese gerne mit. Und abonniere gerne diesen Podcast sowie unseren wöchentlichen Newsletter: Dort bekommst Du jeden Freitag ein ausführliches Update zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Tage.

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  • Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Wer das Ehrenamt als einzigen Job hat, der kann sogar noch einmal 1.000 Euro zusätzlich steuerfrei kassieren. Alle Details dazu kannst Du in unserem Ratgeber lesen.

  • Die Voraussetzung für die Ehrenamtspauschale ist, dass das Ehrenamt im ideellen Bereich erfolgt, also in der Vereinsarbeit, oder in einem Zweckbetrieb. Das sind zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Mahlzeitendienste, Religionsgemeinschaften, Jugendherbergen oder Werkstätten für behinderte Menschen.

  • Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt sogar die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro. Diese fördert Tätigkeiten insbesondere im pädagogischen Bereich, also als Ausbilder, Trainer, Chorleiter oder Vortragsreferent.

  • Unabhängig davon hast Du immer einen Anspruch darauf, Aufwendungen für das Ehrenamt ersetzt zu bekommen.

  • Viele Sparkassen wollen Prämiensparverträge loswerden und kündigen solche Verträge. Dabei sind zwei Fragen strittig: Dürfen die Sparkassen die Verträge überhaupt kündigen? Und: Hat die Sparkasse die Zinsen falsch berechnet? Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes schreiben vor, wie diese Zinsen berechnet werden müssen.

  • Wenn Du einen solchen Vertrag hast und Deine Bank den kündigen will, solltest Du den Vertrag genau prüfen. Oft stehen die genauen Modalitäten im Kleingedruckten. Dein Recht durchsetzen musst Du dann selbst.

  • Eile ist geboten, wenn Dein Vertrag schon 2017 gekündigt wurde. Dann musst Du bis Silvester ein Schlichtungsverfahren anstoßen, Dich einer Musterklage anschließen oder eine eigene Klage einreichen. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber.

  • Weihnachtsgeschenke Geschenke auf Pump kaufen ist meist keine gute Idee. Der Dispo ist zu teuer und eine 0-Prozent-Finanzierung hat oft Tücken. Wenn das Geld knapp ist, empfehlen wir Preise ausführlich zu vergleichen. Hier helfen spezielle Preisvergleichsportale. Und stell Dir die Frage: Muss es immer gleich das teuerste Geschenk sein?

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