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KLASSIKER: Der Jungbullen-Fall - mit Prof. Stephan Lorenz | Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse | Wie funktioniert der Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)? | BGH, Urteil vom 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

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Der Jungbullen-Fall wird von Jurastudent:innen seit Jahrzehnten gefürchtet. Es handelt sich um einen absoluten Klassiker des Zivilrechts, der vom Bundesgerichtshof 1971 entschieden wurde (Urteil vom 11.01.1971 - VIII ZR 261/69 = BGHZ 55, 176). Der Fall dreht sich um den Vorrang der Leistungsbeziehungen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) in den ungeliebten bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse. Zugleich schlägt er den Bogen ins Sachenrecht, in den Allgemeinen Teil des BGB und ins Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, entheddert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts:
  • Wie gehe ich in der Klausur an den Jungbullen-Fall und vergleichbare Konstellationen heran?
  • Warum kommt es zum Eigentumsverlust beim Bauern durch Verarbeitung der Bullen zu Dosenfleisch?
  • Was ist die Rechtsfolge des Eigentumsverlusts durch Verarbeitung?
  • Wie bekomme ich bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse in den Griff?
  • Was versteht man unter dem Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?
  • Warum kommt der Vorrang der Leistungsbeziehungen im Jungbullen-Fall an seine Grenzen?
  • Welchen Zweck hat § 951 Abs. 1 BGB und warum ist dieses Verständnis für den Fall entscheidend?
  • Welche weiteren klausurrelevanten Konstellationen sind im Kontext des Jungbullen-Falls zu berücksichtigen?
Eine detaillierte Aufbereitung des Jungbullen-Falls findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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Der Jungbullen-Fall wird von Jurastudent:innen seit Jahrzehnten gefürchtet. Es handelt sich um einen absoluten Klassiker des Zivilrechts, der vom Bundesgerichtshof 1971 entschieden wurde (Urteil vom 11.01.1971 - VIII ZR 261/69 = BGHZ 55, 176). Der Fall dreht sich um den Vorrang der Leistungsbeziehungen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) in den ungeliebten bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse. Zugleich schlägt er den Bogen ins Sachenrecht, in den Allgemeinen Teil des BGB und ins Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, entheddert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts:
  • Wie gehe ich in der Klausur an den Jungbullen-Fall und vergleichbare Konstellationen heran?
  • Warum kommt es zum Eigentumsverlust beim Bauern durch Verarbeitung der Bullen zu Dosenfleisch?
  • Was ist die Rechtsfolge des Eigentumsverlusts durch Verarbeitung?
  • Wie bekomme ich bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse in den Griff?
  • Was versteht man unter dem Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?
  • Warum kommt der Vorrang der Leistungsbeziehungen im Jungbullen-Fall an seine Grenzen?
  • Welchen Zweck hat § 951 Abs. 1 BGB und warum ist dieses Verständnis für den Fall entscheidend?
  • Welche weiteren klausurrelevanten Konstellationen sind im Kontext des Jungbullen-Falls zu berücksichtigen?
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