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4b - „Aufenthalt nur für die, deren Kinder nicht kiffen…“ - Anwältin Carolin Helmecke wie sie Abschiebungen verhindert

56:14
 
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Am 08. Juni 2021 waren wir zu Besuch in der Kanzlei der Dresdner Rechtsanwältin Carolin Helmecke. Im Gepäck hatten wir drei Fallkonstellationen abschiebebedrohter Menschen, die wir gemeinsam mit der Juristin besprachen, stets mit der Frage im Hinterkopf: wie kann rechtlich eine drohende Abschiebung verhindert werden? Dabei gehen wir Schritt für Schritt durch, was Caro als Anwältin im jeweiligen Fall selber unternehmen würde.

Weiterführende Informationen zum Gespräch:

• Broschüre von Pro Asyl „Erste Hilfe gegen Dublin-Abschiebungen: Basiswissen und Tipps für die Einzelfallarbeit“ von 2015: https://www.proasyl.de/material/erste-hilfe-gegen-dublin-abschiebungen-basiswissen-und-tipps-fuer-die-einzelfallarbeit/
• verschiedene Zahlen und Grafiken zusammengestellt vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V.: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/publikationen/zahlen-und-grafiken/ • Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu ergänzenden Asylstatistiken. Daraus hervor geht unter anderem eine hohe Quote der BAMF-Bescheide, die Verwaltungsgerichte im Jahr 2020 zu Gunsten afghanischer Kläger+innen geändert haben. In 60 Prozent der Klagen korrigierten die Gerichte die BAMF-Entscheidung und sprachen einen Schutzstatus für die Menschen aus dem vom Krieg gezeichneten Land zu (Frage 22d): https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2021/04/KA-19_26738-Erg%C3%A4nzende-Informationen-zur-Asylstatistik-2020.pdf

Spenden! Für die Kontaktgruppe Asyl und Abschiebehaft e.V. IBAN: DE77 4306 0967 1168 6597 00 BIC: GENO DE M 1 GLS GLS Bank

Beim… Bon Courage e.V. IBAN: DE66 8605 5592 1090 0633 90 BIC: WELADE8LXXX Sparkasse Leipzig

oder hier: Hiergeblieben Fonds, ein Leipziger Rechtshilfefonds für Geflüchtete Menschen.Würdig e. V. IBAN: DE20 8306 5408 0004 9621 09 BIC: GENODEF1SLR Verwendungszweck: Hiergeblieben Fonds

Cover-Gestaltung: Chris Schneider | cityescape.de

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Am 08. Juni 2021 waren wir zu Besuch in der Kanzlei der Dresdner Rechtsanwältin Carolin Helmecke. Im Gepäck hatten wir drei Fallkonstellationen abschiebebedrohter Menschen, die wir gemeinsam mit der Juristin besprachen, stets mit der Frage im Hinterkopf: wie kann rechtlich eine drohende Abschiebung verhindert werden? Dabei gehen wir Schritt für Schritt durch, was Caro als Anwältin im jeweiligen Fall selber unternehmen würde.

Weiterführende Informationen zum Gespräch:

• Broschüre von Pro Asyl „Erste Hilfe gegen Dublin-Abschiebungen: Basiswissen und Tipps für die Einzelfallarbeit“ von 2015: https://www.proasyl.de/material/erste-hilfe-gegen-dublin-abschiebungen-basiswissen-und-tipps-fuer-die-einzelfallarbeit/
• verschiedene Zahlen und Grafiken zusammengestellt vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V.: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/publikationen/zahlen-und-grafiken/ • Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu ergänzenden Asylstatistiken. Daraus hervor geht unter anderem eine hohe Quote der BAMF-Bescheide, die Verwaltungsgerichte im Jahr 2020 zu Gunsten afghanischer Kläger+innen geändert haben. In 60 Prozent der Klagen korrigierten die Gerichte die BAMF-Entscheidung und sprachen einen Schutzstatus für die Menschen aus dem vom Krieg gezeichneten Land zu (Frage 22d): https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2021/04/KA-19_26738-Erg%C3%A4nzende-Informationen-zur-Asylstatistik-2020.pdf

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