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Verkehrswende braucht neue Gesetze: Der VCD und Berlin autofrei haben sie geschrieben

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Auch wenn Gesetze nicht so „sexy“ sind wie konkrete Aktionen und Demos, so sind sie doch zentrale für eine schnelle und menschenzentrierte Verkehrswende. Nur mit neuen Rahmenbedingungen wird es Gechwindigkeit in der notwendigen Transformation geben.

Sowohl der Verkehrsclub Deutschland als auch die Berliner Initiative „Berlin autofrei“ haben Gesetzesentwurfe entwickelt, die die Verkehrswende bundesweit und lokal beschleunigen sollen.

Ich sprach mit Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, und Nina Noblé von der Initiative „Berlin autofrei“ über die Bedeutung rechtlicher und vor allem zeitlich überarbeiteter gesetzlicher Grundlagen der Verkehrswende.

Bundesmobilitätsgesetz
Forderungen:

  • Verkehrsprojekte müssen integriert und an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet geplant, finanziert und gestaltet werden.
  • Der Verkehr wird bis spätestens 2045 klimaneutral.
  • Mobilität wird für alle Menschen gewährleistet, auch für Ältere, Kinder, Menschen mit Handicap sowie für Menschen mit geringem Einkommen.
  • Kein Mensch verliert im Verkehr sein Leben (Vision Zero).
  • Mobilität wird raumverträglich, flächensparsam und effizient.
  • Umweltbelastungen und vom Verkehr verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen werden minimiert.
  • Der Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz wird in den Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung aufgenommen und in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet.

Berlin autofrei
Zweck und Ziel des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, eine flächengerechte, gesunde, sichere, lebenswerte sowie klima- und umweltfreundliche Nutzung der öffentlichen Straßen in Berlin zu ermöglichen.

(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Berlin die Zahl der verkehrsbedingten Todesfälle und Verletzungen zu senken, gesundheits-, klima- und umweltschädliche Emissionen (insbesondere Lärm und Abgase) zu verringern, das Sicherheitsgefühl und Wohlempfinden gerade auch von besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer:innen wie beispielsweise älteren Personen und Kindern zu verbessern, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu steigern sowie die geschäftliche und kulturelle Attraktivität Berlins zu fördern.

(3) Die Regelungen dieses Gesetzes sind sowohl der Allgemeinheit als auch den Anwohner:innen und den Verkehrsteilnehmer:innen des Umweltverbundes zu dienen bestimmt.

Für Barrierefreiheit oder zum Sprachen lernen: Hier findet ihr das vollständige Transkript zur Folge:

Transkription unterstützt durch AI Algorithmen von Presada (https://www.linkedin.com/company/presadaai/)

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Sowohl der Verkehrsclub Deutschland als auch die Berliner Initiative „Berlin autofrei“ haben Gesetzesentwurfe entwickelt, die die Verkehrswende bundesweit und lokal beschleunigen sollen.

Ich sprach mit Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, und Nina Noblé von der Initiative „Berlin autofrei“ über die Bedeutung rechtlicher und vor allem zeitlich überarbeiteter gesetzlicher Grundlagen der Verkehrswende.

Bundesmobilitätsgesetz
Forderungen:

  • Verkehrsprojekte müssen integriert und an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet geplant, finanziert und gestaltet werden.
  • Der Verkehr wird bis spätestens 2045 klimaneutral.
  • Mobilität wird für alle Menschen gewährleistet, auch für Ältere, Kinder, Menschen mit Handicap sowie für Menschen mit geringem Einkommen.
  • Kein Mensch verliert im Verkehr sein Leben (Vision Zero).
  • Mobilität wird raumverträglich, flächensparsam und effizient.
  • Umweltbelastungen und vom Verkehr verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen werden minimiert.
  • Der Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz wird in den Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung aufgenommen und in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet.

Berlin autofrei
Zweck und Ziel des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, eine flächengerechte, gesunde, sichere, lebenswerte sowie klima- und umweltfreundliche Nutzung der öffentlichen Straßen in Berlin zu ermöglichen.

(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Berlin die Zahl der verkehrsbedingten Todesfälle und Verletzungen zu senken, gesundheits-, klima- und umweltschädliche Emissionen (insbesondere Lärm und Abgase) zu verringern, das Sicherheitsgefühl und Wohlempfinden gerade auch von besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer:innen wie beispielsweise älteren Personen und Kindern zu verbessern, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu steigern sowie die geschäftliche und kulturelle Attraktivität Berlins zu fördern.

(3) Die Regelungen dieses Gesetzes sind sowohl der Allgemeinheit als auch den Anwohner:innen und den Verkehrsteilnehmer:innen des Umweltverbundes zu dienen bestimmt.

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