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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 277 Wenn das Integrationsamt die Teilhabe verzögert

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Für einen Wohnberechtigungsschein benötigst du als Unfallopfer manchmal die Anerkennung eines GdB. Verweigert das Integrationsamt die Feststellung durch Bürokratismus heißt dies unnötiges warten auf die nächste Wohnung, die vielleicht frei wird sobald de

Schön ist es immer wieder, wenn Menschen nach schweren Unfallereignissen langsam wieder ins Leben zurück finden.

Ganz konkret geht es um eine Dame, die im Herbst 2021 mit ihrem Ehemann unverschuldet in einen Unfall geraten ist. Tragisch ist, dass die Klienten von rehamanagement-Nord dabei ihren Mann verloren hat. Schon bei der Erstberatung war klar, dass die bisher genutzte Wohnung aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr erreicht oder gar bewirtschaftet werden kann.

Die Teilhabe zu planen und Rehabilitation zu gestalten war eine Herausforderung. Gerade dann, wenn primären Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse ist, geht es quasi ohne die Unterstützung der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht.

Am wichtigsten ist allerdings die Unterstützung durch die Familie die nicht nur die alte Wohnung aufgelöst hat und das Umzugsgut sicher eingelagerte, sondern jetzt auch aktiv die Wohnungssuche betreibt.

Allerdings gab es hier einen Stolperstein in Form des Integrationsamtes. Dieses wollte trotz ausführlicher Berichte und klarer Faktenlage keinen GdB feststellen und hat immer wieder eine Verzögerungstaktik eingesetzt. Selbst als alle Informationen nochmals eingeholt wurden musste ergänzend noch einmal der Hausarzt befragt werden, obwohl dieser schon zwei Gerichte geschickt hatte.

Wichtig ist die Feststellung des Grades der Behinderung allerdings für die Erlangung eines hohen Berechtigungsscheines (WBS). Nach Monaten, in dem die Betroffene in einer Reha-Klinik untergebracht wurde, konnte jetzt der GdB festgestellt werden (immerhin GdB 60) und auch der Wohnberechtigungschein war somit kein Problem mehr. Jetzt fehlt es nur noch einer behinderungsgerecht Wohnung. Diese im ländlichen Bereich zu finden ist schwierig.

Positiv war, dass die Zeit für eine optimale Rehabilitation als Grundlage für die Teilhabe genutzt werden konnte. Die Betroffene konnte selbstgesteckte Teilhabeziele wieder erreichen. Von Anfang an war es der Betroffenen wichtig, dass sie autonom lebt.

Ganz ist dies nicht möglich, weil zum Beispiel das Bewegen von schweren Lasten nicht mehr machbar ist. Dennoch konnte mit viel Anstrengungen erreicht werden, dass eine Gehfähigkeit ohne Hilfsmittel im umbauten Raum besteht. Nur gelegentlich muss ein Handstock benutzt werden. Für längere Wege nutzt das Unfallopfer jetzt einen Rollator. Diese positive Entwicklung hat indirekt auch die Wohnungssuche unterstützt, weil jetzt mehr Flexibilität hinsichtlich eines mobilitätsgerecht Zuganges zu einer Wohnung besteht.

Trotzdem muss natürlich daran gedacht werden, dass Mobilität auch durch externe Einflüsse, wie zum Beispiel Erkrankungen usw., einmal verringert werden kann. Insofern wird dieser Umstand auch für die Zukunft mit berücksichtigt.

Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter

www.der-rehablog.de

Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:

www.rehapodcast.de

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Schön ist es immer wieder, wenn Menschen nach schweren Unfallereignissen langsam wieder ins Leben zurück finden.

Ganz konkret geht es um eine Dame, die im Herbst 2021 mit ihrem Ehemann unverschuldet in einen Unfall geraten ist. Tragisch ist, dass die Klienten von rehamanagement-Nord dabei ihren Mann verloren hat. Schon bei der Erstberatung war klar, dass die bisher genutzte Wohnung aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr erreicht oder gar bewirtschaftet werden kann.

Die Teilhabe zu planen und Rehabilitation zu gestalten war eine Herausforderung. Gerade dann, wenn primären Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse ist, geht es quasi ohne die Unterstützung der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht.

Am wichtigsten ist allerdings die Unterstützung durch die Familie die nicht nur die alte Wohnung aufgelöst hat und das Umzugsgut sicher eingelagerte, sondern jetzt auch aktiv die Wohnungssuche betreibt.

Allerdings gab es hier einen Stolperstein in Form des Integrationsamtes. Dieses wollte trotz ausführlicher Berichte und klarer Faktenlage keinen GdB feststellen und hat immer wieder eine Verzögerungstaktik eingesetzt. Selbst als alle Informationen nochmals eingeholt wurden musste ergänzend noch einmal der Hausarzt befragt werden, obwohl dieser schon zwei Gerichte geschickt hatte.

Wichtig ist die Feststellung des Grades der Behinderung allerdings für die Erlangung eines hohen Berechtigungsscheines (WBS). Nach Monaten, in dem die Betroffene in einer Reha-Klinik untergebracht wurde, konnte jetzt der GdB festgestellt werden (immerhin GdB 60) und auch der Wohnberechtigungschein war somit kein Problem mehr. Jetzt fehlt es nur noch einer behinderungsgerecht Wohnung. Diese im ländlichen Bereich zu finden ist schwierig.

Positiv war, dass die Zeit für eine optimale Rehabilitation als Grundlage für die Teilhabe genutzt werden konnte. Die Betroffene konnte selbstgesteckte Teilhabeziele wieder erreichen. Von Anfang an war es der Betroffenen wichtig, dass sie autonom lebt.

Ganz ist dies nicht möglich, weil zum Beispiel das Bewegen von schweren Lasten nicht mehr machbar ist. Dennoch konnte mit viel Anstrengungen erreicht werden, dass eine Gehfähigkeit ohne Hilfsmittel im umbauten Raum besteht. Nur gelegentlich muss ein Handstock benutzt werden. Für längere Wege nutzt das Unfallopfer jetzt einen Rollator. Diese positive Entwicklung hat indirekt auch die Wohnungssuche unterstützt, weil jetzt mehr Flexibilität hinsichtlich eines mobilitätsgerecht Zuganges zu einer Wohnung besteht.

Trotzdem muss natürlich daran gedacht werden, dass Mobilität auch durch externe Einflüsse, wie zum Beispiel Erkrankungen usw., einmal verringert werden kann. Insofern wird dieser Umstand auch für die Zukunft mit berücksichtigt.

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