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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 272 Nachsorge sicherstellen durch Netzwerken

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Ohne Vorplanung machen viele stationäre Reha-Maßnahmen keinen Sinn. Ziel muss es sein, die Heilbehandlung durchgehend sicherzustellen.

Normalerweise läuft es in der Sozialversicherung so, dass eine versicherte Person nach Operation durch den Sozialdienst zur Reha-Maßnahme beispielsweise bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rehabilitationsleistung stellt. Oft ist es so, dass gerade zu diesem Zeitpunkt sich niemand Gedanken darüber macht, wie die Nachsorge nach der Reha-Maßnahme gestaltet wird. Hier fehlt es unter anderem an einer Diagnostik im Bereich Teilhabe, sei es am Sozialleben oder Arbeitsleben.

Sinnvoll ist es, sich vor der Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitation Gedanken darüber zu machen wie sich die Teilhabe bisher und in der Zukunft gestaltet hat bzw. soll. Unerlässlich hierfür ist eine vorangehende medizinische und arbeitsplatzbezogene Diagnostik, um Aussagen zur Planung der Nachsorge und eigentlichen stationären Reha-Maßnahme zu machen.

Im konkreten Fall wurde in einer Unfallsache aus dem Jahr 1984 (Zustand nach schwerer Fußverletzung mit Schmerzsyndrom) zunächst einmal eine ausführliche einwöchige Diagnostik durchgeführt. Ziel der Diagnostik war die Klärung, welche Problematiken in Hinblick auf die Unfallfolgen, also der Funktion und auch der Teilhabe bestehen.

Danach wurde mit dem ambulanten Reha-Anbieter (EAP-Einrichtung) das Ergebnis der Diagnostik erörtert und die Zeit nach der stationären Rehabilitation besprochen und geplant.

Selbstverständlich hat das Unfallopfer an allen Besprechungen teilgenommen. Dadurch wurde die Kommunikation hinsichtlich der Teilhabeziele optimiert. Eine Vernetzung zwischen der ambulanten nachgehenden Versorgung und der stationären Reha-Klinik wurde eingeleitet. Unter Beteiligung des Unfallchirurgen wurde eine durchgehende Reha-Kette aufgebaut.

Leider ist dies im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung oftmals nicht der Fall. Hier müssen die Betroffenen darum kämpfen, überhaupt nach der stationären Rehabilitation Reha-Leistungen im Sinne von Therapien zu erhalten. Ohne Zweifel ein Systemfehler, da viel Kraft und Geld in stationäre Rehabilitation gesteckt wird, eine Nachhaltigkeit allerdings nicht sichergestellt wird. Dies führt, leider, in vielen Fällen zum Scheitern der Integrationsprozess bzw. präventive Ansätze werden nicht dauerhaft verfolgt.

Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter

www.der-rehablog.de

Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:

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Ohne Vorplanung machen viele stationäre Reha-Maßnahmen keinen Sinn. Ziel muss es sein, die Heilbehandlung durchgehend sicherzustellen.

Normalerweise läuft es in der Sozialversicherung so, dass eine versicherte Person nach Operation durch den Sozialdienst zur Reha-Maßnahme beispielsweise bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rehabilitationsleistung stellt. Oft ist es so, dass gerade zu diesem Zeitpunkt sich niemand Gedanken darüber macht, wie die Nachsorge nach der Reha-Maßnahme gestaltet wird. Hier fehlt es unter anderem an einer Diagnostik im Bereich Teilhabe, sei es am Sozialleben oder Arbeitsleben.

Sinnvoll ist es, sich vor der Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitation Gedanken darüber zu machen wie sich die Teilhabe bisher und in der Zukunft gestaltet hat bzw. soll. Unerlässlich hierfür ist eine vorangehende medizinische und arbeitsplatzbezogene Diagnostik, um Aussagen zur Planung der Nachsorge und eigentlichen stationären Reha-Maßnahme zu machen.

Im konkreten Fall wurde in einer Unfallsache aus dem Jahr 1984 (Zustand nach schwerer Fußverletzung mit Schmerzsyndrom) zunächst einmal eine ausführliche einwöchige Diagnostik durchgeführt. Ziel der Diagnostik war die Klärung, welche Problematiken in Hinblick auf die Unfallfolgen, also der Funktion und auch der Teilhabe bestehen.

Danach wurde mit dem ambulanten Reha-Anbieter (EAP-Einrichtung) das Ergebnis der Diagnostik erörtert und die Zeit nach der stationären Rehabilitation besprochen und geplant.

Selbstverständlich hat das Unfallopfer an allen Besprechungen teilgenommen. Dadurch wurde die Kommunikation hinsichtlich der Teilhabeziele optimiert. Eine Vernetzung zwischen der ambulanten nachgehenden Versorgung und der stationären Reha-Klinik wurde eingeleitet. Unter Beteiligung des Unfallchirurgen wurde eine durchgehende Reha-Kette aufgebaut.

Leider ist dies im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung oftmals nicht der Fall. Hier müssen die Betroffenen darum kämpfen, überhaupt nach der stationären Rehabilitation Reha-Leistungen im Sinne von Therapien zu erhalten. Ohne Zweifel ein Systemfehler, da viel Kraft und Geld in stationäre Rehabilitation gesteckt wird, eine Nachhaltigkeit allerdings nicht sichergestellt wird. Dies führt, leider, in vielen Fällen zum Scheitern der Integrationsprozess bzw. präventive Ansätze werden nicht dauerhaft verfolgt.

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