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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 232 Umsetzen im Betrieb

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Ein Ziel der beruflichen Rehabilitation ist den alten Arbeitsplatz zu erhalten. Durch Anpassungsmaßnahmen kann dies gut gelingen. Allerdings ist dies nicht immer möglich, sodass dann innerbetriebliche Umsetzungen gemeinsam mit dem Arbeitgeber gestaltet we

Schon oft haben wir an dieser Stelle die Frage einer innerbetrieblichen Umsetzung besprochen. Diese hängt oft von der Größe eines Unternehmens ab. Logisch ist, dass in Kleinstunternehmen die Möglichkeiten einer Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, wenn der alte Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung steht, reduziert sind.

Dennoch ergeben sich selbst in kleinen Unternehmen manchmal Chancen, weil sich das Unternehmen aufgrund der Marktlage verändern muss.

Wichtig ist, dass an einem Integrationsprozess im Betrieb die beteiligten Stellen wie zum Beispiel der betriebsärztliche Dienst, der Betriebsrat, Vorgesetzte und zum Beispiel auch die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden.

Kostenträger gehen davon aus, dass, wenn die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist, eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz gerade in großen bei großen Arbeitgebern unproblematisch ist. Dies ist leider nicht der Fall. Gerade wenn ein Arbeitgeber eine gewisse Größe erreicht hat, werden Integrationsprozess schwieriger. Dies liegt daran, dass zu viele Stellen zu beteiligen sind und die Flexibilität sinkt.

Der betriebliche Integrationsprozess muss gut vorbereitet werden. Manchmal ist es so, dass Unfallopfer gar nicht den Betrieb über ihre Probleme informieren. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn sich Unfallfolgen schleichend verschlechtern und zu einem späteren Zeitpunkt die Fortführung der beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist.

Dann fallen Arbeitgeber aus allen Wolken, weil sie natürlich anders geplant haben.

Aufgabe im Reha-Management ist es, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und gemeinsam einen Integrationsplan zu gestalten. Im Rahmen eines solchen Gespräches stellt sich dann schon relativ schnell heraus, ob tatsächlich noch die Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung besteht.

Unterstützt wird die Umsetzung einer innerbetrieblichen Neuorientierung durch eine arbeitsmarktbezogene Leistungsanalyse und zum Beispiel arbeitspsychologischen Gutachten. Alleine schon hieraus ergeben sich manche Ideen, wie ein neuer Arbeitsplatz konkret gestaltet und realisiert werden kann.

Wurde der neue Arbeitsplatz „geformt“ steht natürlich auch die Frage der Förderung im Raum. Diese ist dann zum einen mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und beim Kostenträger zu beantragen.

Gut ist es immer wieder, wenn rehamanagement-Nord selbst die Fäden der betrieblichen Neuorientierung begleitet und auch umsetzt. Gesetzliche Sozialversicherungsträger, insbesondere Rentenversicherungsträger, Arbeiten dazu sehr statisch und gefährden dadurch Beschäftigungsmöglichkeiten.

Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter

www.der-rehablog.de

Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:

www.rehapodcast.de

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Schon oft haben wir an dieser Stelle die Frage einer innerbetrieblichen Umsetzung besprochen. Diese hängt oft von der Größe eines Unternehmens ab. Logisch ist, dass in Kleinstunternehmen die Möglichkeiten einer Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, wenn der alte Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung steht, reduziert sind.

Dennoch ergeben sich selbst in kleinen Unternehmen manchmal Chancen, weil sich das Unternehmen aufgrund der Marktlage verändern muss.

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Kostenträger gehen davon aus, dass, wenn die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist, eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz gerade in großen bei großen Arbeitgebern unproblematisch ist. Dies ist leider nicht der Fall. Gerade wenn ein Arbeitgeber eine gewisse Größe erreicht hat, werden Integrationsprozess schwieriger. Dies liegt daran, dass zu viele Stellen zu beteiligen sind und die Flexibilität sinkt.

Der betriebliche Integrationsprozess muss gut vorbereitet werden. Manchmal ist es so, dass Unfallopfer gar nicht den Betrieb über ihre Probleme informieren. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn sich Unfallfolgen schleichend verschlechtern und zu einem späteren Zeitpunkt die Fortführung der beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist.

Dann fallen Arbeitgeber aus allen Wolken, weil sie natürlich anders geplant haben.

Aufgabe im Reha-Management ist es, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und gemeinsam einen Integrationsplan zu gestalten. Im Rahmen eines solchen Gespräches stellt sich dann schon relativ schnell heraus, ob tatsächlich noch die Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung besteht.

Unterstützt wird die Umsetzung einer innerbetrieblichen Neuorientierung durch eine arbeitsmarktbezogene Leistungsanalyse und zum Beispiel arbeitspsychologischen Gutachten. Alleine schon hieraus ergeben sich manche Ideen, wie ein neuer Arbeitsplatz konkret gestaltet und realisiert werden kann.

Wurde der neue Arbeitsplatz „geformt“ steht natürlich auch die Frage der Förderung im Raum. Diese ist dann zum einen mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und beim Kostenträger zu beantragen.

Gut ist es immer wieder, wenn rehamanagement-Nord selbst die Fäden der betrieblichen Neuorientierung begleitet und auch umsetzt. Gesetzliche Sozialversicherungsträger, insbesondere Rentenversicherungsträger, Arbeiten dazu sehr statisch und gefährden dadurch Beschäftigungsmöglichkeiten.

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