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6 Schritte, um Raubkopierer zu verfolgen, Urheberrecht Teil 2 – HDJ33 ⅔

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Was kannst du tun, wenn jemand deine Webseite kopiert? Wir verraten dir 6 Schritte, um gegen Raubkopierer im Internet vorzugehen.

Willst zunächst freundlich auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen oder sofort rechtliche Schritte einleiten? Doch zuerst musst du die verantwortliche Person finden.

Im ersten Teil zum Urheberrecht haben wir uns mit rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie du kopierte Texte im Internet findest. In dieser Podcastfolge erfährst du unsere sechs Schritte, um gegen Raubkopierer vorzugehen.

Jemand kopiert deine Webseite, was kannst du dagegen tun?

1. DJ-Kollege auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen

Du ersparst dir viel Ärger, wenn du deinen Urheberrechtsanspruch ohne Anwälte und Gerichte klären kannst. Deshalb schreiben wir den „bösen Raubkopierer“ zunächst mit einer sehr bestimmten E-Mail an und weisen auf die Urheberrechtsverletzung hin.

Mit dieser Strategie haben Mike und Thorsten unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Anhand der Reaktion der anderen Partei entscheidet Thorsten, wie er weiter vorgeht. Jeder Diskussionsversuch würde mit einem Anwaltsschreiben enden.

Mike geht gleich zum fünften Schritt weiter und leitet rechtliche Schritte ein.

2. Wie findest du heraus wem die Seite gehört?

Obwohl in Deutschland für alle Webseite eine Impressumspflicht gilt, hat noch lange nicht jede Webseite auch wirklich ein Impressum.

Wenn auf der Webseite weder Anschrift, noch Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angegeben ist, brauchst du etwas detektivisches Gespür.

Mit diesen zwei Tools, kannst du einen Namen herausfinden:

  • Denic-Abfrage
    Jede .de-Domain wird in Deutschland bei der Denic registriert. Falls sich die Person nicht verstecken will, findest du im Denic-Verzeichnis den Namen des Domaininhabers heraus.
    Die Denic-Abfrage funktioniert jedoch nur für .de-Domains wie hochzeitsdjakademie.de.

    Domaininhaber über Denic-Abfrage herausfinden

    Domaininhaber über Denic-Abfrage herausfinden

  • Whois-Abfrage
    Zu jedem Domainnamen kannst du mit einer Whois-Abfrage herausfinden, wo die Webseite gehosted ist. Im Idealfall bekommst du auch den Inhaber des Domainnamens heraus. „Whois“ gehört zu den ältesten Protokollen des Internets (Erklärung bei Wikipedia).
    Auf der Webseite Kloth.net kannst du ganz einfach eine Whois-Abfrage mit deinem Browser stellen.

    Domaininhaber über Whois-Abfrage herausfinden

    Domaininhaber über Whois-Abfrage herausfinden

3. Hosting-Firma anschreiben

Falls du im zweiten Schritt nur die Hosting-Firma herausgefunden hast und keinen Ansprechpartner, könntest du diese Firma darauf hinweisen, dass auf ihren Servern Urheberrechtsverletzungen stattfinden.

Vielleicht kann dein Anwalt einen Brief an die Firma schicken, mit der Bitte die Urheberrechtsverletzungen nicht weiter zu begünstigen.

Im Endeffekt geht es darum langsam den Druck auf den Raubkopierer zu erhöhen. Deshalb würde Thorsten auch nicht davor zurückschrecken und sich bei anderen Firmen nach dem DJ zu erkundigen und im Gespräch auf die Urheberrechtsverletzungen hinzuweisen. Wer will dauerhaft mit einem Raubkopierer zusammenarbeiten?

4. DMCA Beschwerde einreichen

Als us-amerikanische Firma ist Google an das Gesetz „Digital Millennium Copyright Act“ gebunden. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kannst du einen Antrag ausfüllen, dass die Suchmaschine Webseiten aus dem Index entfernt, wenn sie gegen deinen Urheberrechte verstoßen.

Hier kannst du dir das Google Formular ansehen, mit dem du Urheberrechtsverletzungen melden kannst.

Thorsten hat bisher zwei Anträge gestellt, die beide abgelehnt wurden. Bitte denke daran, die rechtliche Konsequenzen dieses Webformulars nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Frage im Zweifelsfall lieber einen Anwalt um Rat.

Google entfernt Webseiten nach DMCA-Beschwerde

Google entfernt Webseiten nach DMCA-Beschwerde

5. Rechtliche Schritte einleiten

Den dritten und vierten Schritt überspringt Mike mittlerweile, weil seine Webseite zu häufig kopiert wird. Mike erzählt von seinen Erfahrungen, wie du Beweise sicherst und rechtliche Schritte einleitest.

Neben Ansprüchen auf Schadensersatz, kannst du auf einer Unterlassungserklärung bestehen.

Gegen den Kopierer hast du folgende Ansprüche

  1. Löschung
  2. Unterlassung
  3. Schadensersatz
  4. Aufwendungsersatz
  5. Auskunftsansprüche
  6. Unterlassungserklärung

Viel Erfolg beim Durchsetzen deines Urheberrechts,
Thorsten und Mike

P.S.: Kommende Woche hörst du einige Tipps, wie du ganz einfach an eigene Texte kommst, auch wenn du dich nicht für einen begabten Autor hältst.

Der Beitrag 6 Schritte, um Raubkopierer zu verfolgen, Urheberrecht Teil 2 – HDJ33 ⅔ erschien zuerst auf Hochzeits-DJ Akademie.
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Willst zunächst freundlich auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen oder sofort rechtliche Schritte einleiten? Doch zuerst musst du die verantwortliche Person finden.

Im ersten Teil zum Urheberrecht haben wir uns mit rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie du kopierte Texte im Internet findest. In dieser Podcastfolge erfährst du unsere sechs Schritte, um gegen Raubkopierer vorzugehen.

Jemand kopiert deine Webseite, was kannst du dagegen tun?

1. DJ-Kollege auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen

Du ersparst dir viel Ärger, wenn du deinen Urheberrechtsanspruch ohne Anwälte und Gerichte klären kannst. Deshalb schreiben wir den „bösen Raubkopierer“ zunächst mit einer sehr bestimmten E-Mail an und weisen auf die Urheberrechtsverletzung hin.

Mit dieser Strategie haben Mike und Thorsten unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Anhand der Reaktion der anderen Partei entscheidet Thorsten, wie er weiter vorgeht. Jeder Diskussionsversuch würde mit einem Anwaltsschreiben enden.

Mike geht gleich zum fünften Schritt weiter und leitet rechtliche Schritte ein.

2. Wie findest du heraus wem die Seite gehört?

Obwohl in Deutschland für alle Webseite eine Impressumspflicht gilt, hat noch lange nicht jede Webseite auch wirklich ein Impressum.

Wenn auf der Webseite weder Anschrift, noch Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angegeben ist, brauchst du etwas detektivisches Gespür.

Mit diesen zwei Tools, kannst du einen Namen herausfinden:

  • Denic-Abfrage
    Jede .de-Domain wird in Deutschland bei der Denic registriert. Falls sich die Person nicht verstecken will, findest du im Denic-Verzeichnis den Namen des Domaininhabers heraus.
    Die Denic-Abfrage funktioniert jedoch nur für .de-Domains wie hochzeitsdjakademie.de.

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  • Whois-Abfrage
    Zu jedem Domainnamen kannst du mit einer Whois-Abfrage herausfinden, wo die Webseite gehosted ist. Im Idealfall bekommst du auch den Inhaber des Domainnamens heraus. „Whois“ gehört zu den ältesten Protokollen des Internets (Erklärung bei Wikipedia).
    Auf der Webseite Kloth.net kannst du ganz einfach eine Whois-Abfrage mit deinem Browser stellen.

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3. Hosting-Firma anschreiben

Falls du im zweiten Schritt nur die Hosting-Firma herausgefunden hast und keinen Ansprechpartner, könntest du diese Firma darauf hinweisen, dass auf ihren Servern Urheberrechtsverletzungen stattfinden.

Vielleicht kann dein Anwalt einen Brief an die Firma schicken, mit der Bitte die Urheberrechtsverletzungen nicht weiter zu begünstigen.

Im Endeffekt geht es darum langsam den Druck auf den Raubkopierer zu erhöhen. Deshalb würde Thorsten auch nicht davor zurückschrecken und sich bei anderen Firmen nach dem DJ zu erkundigen und im Gespräch auf die Urheberrechtsverletzungen hinzuweisen. Wer will dauerhaft mit einem Raubkopierer zusammenarbeiten?

4. DMCA Beschwerde einreichen

Als us-amerikanische Firma ist Google an das Gesetz „Digital Millennium Copyright Act“ gebunden. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kannst du einen Antrag ausfüllen, dass die Suchmaschine Webseiten aus dem Index entfernt, wenn sie gegen deinen Urheberrechte verstoßen.

Hier kannst du dir das Google Formular ansehen, mit dem du Urheberrechtsverletzungen melden kannst.

Thorsten hat bisher zwei Anträge gestellt, die beide abgelehnt wurden. Bitte denke daran, die rechtliche Konsequenzen dieses Webformulars nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Frage im Zweifelsfall lieber einen Anwalt um Rat.

Google entfernt Webseiten nach DMCA-Beschwerde

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5. Rechtliche Schritte einleiten

Den dritten und vierten Schritt überspringt Mike mittlerweile, weil seine Webseite zu häufig kopiert wird. Mike erzählt von seinen Erfahrungen, wie du Beweise sicherst und rechtliche Schritte einleitest.

Neben Ansprüchen auf Schadensersatz, kannst du auf einer Unterlassungserklärung bestehen.

Gegen den Kopierer hast du folgende Ansprüche

  1. Löschung
  2. Unterlassung
  3. Schadensersatz
  4. Aufwendungsersatz
  5. Auskunftsansprüche
  6. Unterlassungserklärung

Viel Erfolg beim Durchsetzen deines Urheberrechts,
Thorsten und Mike

P.S.: Kommende Woche hörst du einige Tipps, wie du ganz einfach an eigene Texte kommst, auch wenn du dich nicht für einen begabten Autor hältst.

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