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„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106

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Am ersten 01. Januar 2022 trat eine der bedeutendsten Reformen des Verbraucherrechts seit 20 Jahren in Kraft. Ziel dieser von der EU ausgehenden Gesetzesänderung ist es vor allem, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher in einer digitalen Welt, bzw. „smarten“ Welt zu stärken.

So kann nicht nur die Gewährleistung nicht mehr in den AGB ausgeschlossen werden. Neu ist auch die Pflicht zu Software-Updates, die anders als bisher für Jahre bestehen kann.

Ebenso neu ist, dass Daten als Entgelt anerkannt werden und Apps oder E-Books, die bisher als „kostenlos“ oder „gratis“ bezeichnet wurden, nicht mehr so bezeichnet werden dürfen.

Als Expertin lotst uns Rechtsanwältin Dr. Kristina Schreiber durch die Vielzahl der neuen Verbraucherrechte, die den Unternehmen noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten dürften.

Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei „Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im im C.H.Beck Verlag erschienen ist und Autorin im Blog „Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn).

Kapitel:

  • 00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas.
  • 00:05:00 – Erläuterung der Begriffe „digitale Produkte“, „Waren mit digitalen Elementen“ und „digitale Inhalte“.
  • 00:19:00 – Objektive Erwartung als Maßstab für Mängel und kommt eine Flut von Kontrollkästchen auf uns zu?
  • 00:28:00 – Unbestimmte Fristen und Herr Richter sieht ein Richterrecht.
  • 00:32:00 – Erleichterung durch Abschaffung des Erfordernisses der Nachfristsetzung.
  • 00:35:00 – Aktualisierung der Pflichten und Risiken für Verkäufer.
  • 00:42:00 – Gewährleistungsausschluss bei Softwarelizenzen?
  • 00:52:00 – Bezahlen mit Daten und die Folgen für Verkäufer.
  • 00:58:00 – Bezahlen mit Cookies und (freiwilligen) Spenden.
  • 01:05:00 – Spenden und die „Gewährleistungsgier“ oder die Frage, wer an die Verkäufer denken?
  • 01:18:00 – iPhone als Mangel und Verbraucherrecht als Innovationshemmnis?

Links zur Folge

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So kann nicht nur die Gewährleistung nicht mehr in den AGB ausgeschlossen werden. Neu ist auch die Pflicht zu Software-Updates, die anders als bisher für Jahre bestehen kann.

Ebenso neu ist, dass Daten als Entgelt anerkannt werden und Apps oder E-Books, die bisher als „kostenlos“ oder „gratis“ bezeichnet wurden, nicht mehr so bezeichnet werden dürfen.

Als Expertin lotst uns Rechtsanwältin Dr. Kristina Schreiber durch die Vielzahl der neuen Verbraucherrechte, die den Unternehmen noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten dürften.

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  • 00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas.
  • 00:05:00 – Erläuterung der Begriffe „digitale Produkte“, „Waren mit digitalen Elementen“ und „digitale Inhalte“.
  • 00:19:00 – Objektive Erwartung als Maßstab für Mängel und kommt eine Flut von Kontrollkästchen auf uns zu?
  • 00:28:00 – Unbestimmte Fristen und Herr Richter sieht ein Richterrecht.
  • 00:32:00 – Erleichterung durch Abschaffung des Erfordernisses der Nachfristsetzung.
  • 00:35:00 – Aktualisierung der Pflichten und Risiken für Verkäufer.
  • 00:42:00 – Gewährleistungsausschluss bei Softwarelizenzen?
  • 00:52:00 – Bezahlen mit Daten und die Folgen für Verkäufer.
  • 00:58:00 – Bezahlen mit Cookies und (freiwilligen) Spenden.
  • 01:05:00 – Spenden und die „Gewährleistungsgier“ oder die Frage, wer an die Verkäufer denken?
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