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Das Presserecht – Grundwissen für JournalistInnen und BloggerInnen – Rechtsbelehrung 89

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Stehen Herrn Richter als Berufsjournalisten mehr Rechte zu als Dr. Schwenke, der seine Ansichten „lediglich“ über einen Blog und einen Podcast verbreitet?

Mit dieser Frage beginnend, klären wir zuerst, wer überhaupt zu „der Presse“ im rechtlichen Sinne gehört. Anschließend betrachten wir die Vorzüge, aber auch die Bürden der Presseangehörigen.

In diesem Rahmen sprechen wir u.a. über die Grenzen des Investigativjournalismus, Verdachtsberichterstattung, den Presseausweis sowie Zugangsrechte zu Veranstaltungen, Abgrenzung zwischen PR und redaktioneller Berichterstattung als auch über das Recht am eigenen Bild und Schadensersatzansprüche, wenn z.B. Bildnisse von Günther Jauch oder Traumschiffkapitänen zu Unrecht veröffentlicht werden.

Zu Gast begrüßen wir Frau Dr. Diana Ettig, LL.M., Rechtsanwältin, Of Counsel bei Spirit Legal und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht mit besonderer Expertise im Datenschutzrecht (Website, LinkedIn, Twitter).

Als Expertin für das Presserecht steht uns Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Dr. Diana Ettig, LL.M. zur Seite. Dank ihr erfahren wir vor allem, dass es häufig gar nicht so relevant ist, ob man ein Teil der Presse ist.

Vielmehr kommt es darauf an, dass man die unter dem Begriff „Presserecht“ zusammengefassten gesetzlichen Vorgaben beachtet. Daher empfehlen wir diese Folge nicht nur den Angehörigen der Presse, sondern allen ZuhörerInnen, die an der öffentlichen Meinungsbildung teilnehmen. Auch wenn sie kein Presseverlag sind, sondern in Blogs oder Podcasts publizieren.

Wir bedanken uns herzlichst bei Dr. Ettig und wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!

Kapitel

  • 00:03:45 – Vorstellung unserer Gästin sowie des Presserechts als Rechtsgebiet.
  • 00:10:00 – Welche Funktion und Verbindlichkeit hat der Pressekodex?
  • 00:15:30 – Wer ist „Presse“/ JournalistIn und welche Privilegien bringt dieser Status mit sich?
  • 00:21:00 – Unterschiede zwischen Meinungen und Tatsachen.
  • 00:25:00 – Der Presseausweis und Recht auf Zugang zu Veranstaltungen.
  • 00:35:00 – Apothekenrundschau, Bäckerblume und Influencer oder die Frage nach dem Unterschied zwischen PR und Presse.
  • 00:41:00 – Genießen InvestigativjournalistInnen rechtliche Vorteile?
  • 00:46:00 – Wo liegt die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Berichterstattung und dürfen Gewinnspiele mit Traumschiffkapitänen bebildert werden?
  • 00:56:00 – Verdachtsberichterstattung und strategische Prozessführung.
  • 01:09:30 – Gegendarstellung, Schadensersatzforderungen und andere Möglichkeiten sich gegen unzulässige Berichterstattung zu wehren.
  • 01:12:30 – Müssen Interviews von den Interviewten freigegeben werden und wer haftet für die Interviewinhalte?
  • 01:22:00 – Das Laienprivileg und der Schutz des Vertrauens in die Aussagen der Presse.

Der Beitrag Das Presserecht – Grundwissen für JournalistInnen und BloggerInnen – Rechtsbelehrung 89 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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  • 00:25:00 – Der Presseausweis und Recht auf Zugang zu Veranstaltungen.
  • 00:35:00 – Apothekenrundschau, Bäckerblume und Influencer oder die Frage nach dem Unterschied zwischen PR und Presse.
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  • 00:56:00 – Verdachtsberichterstattung und strategische Prozessführung.
  • 01:09:30 – Gegendarstellung, Schadensersatzforderungen und andere Möglichkeiten sich gegen unzulässige Berichterstattung zu wehren.
  • 01:12:30 – Müssen Interviews von den Interviewten freigegeben werden und wer haftet für die Interviewinhalte?
  • 01:22:00 – Das Laienprivileg und der Schutz des Vertrauens in die Aussagen der Presse.

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