Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (590): Wegen Nässe im Supermarkt gestürzt – Einkaufsmarkt muss zahlen
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In Supermärkten sind die Betreiber verpflichtet, Kunden vor Schaden zu bewahren. Sie trifft die Verkehrssicherungspflicht. Hat man also einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn man im Supermarkt auf feuchten Boden stürzt? Ja, dies hat das Landgericht Coburg entschieden. In dem Fall war eine Frau dort gestürzt, wo kurze Zeit vorher ein Supermarktmitarbeiter den Boden dort mit einer Reinigungsmaschine gesäubert hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten.
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