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Elisabeth Winkelmeier-Becker über die geplante Streichung von Paragraph 219a

Im Januar 2022 hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§219a) aus dem Strafgesetzbuch vorgelegt. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Informationen Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche auf Ihren Websites veröffentlichen dürfen. Im Jahr 2019 wurde der Paragraph schon einmal reformiert und dabei die Informationsmöglichkeiten erweitert. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat über eine komplette Streichung des Paragraphen. Wir haben mit Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag, über das Für und Wider einer Streichung von §219a gesprochen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ab 1992 arbeitete sie als Richterin am Landgericht Bonn, bevor sie 2001 ans Amtsgericht Siegburg wechselte. Seit 2005 ist Winkelmeier-Becker für die CDU Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Dezember 2021 wurde sie zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Sie ist aktuell zugleich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Interview: Dr. Karin Wollschläger
Redaktion: Dr. Thomas Arnold, Dr. Falk Hamann, Emily Siegel
Intro/Outro, Schnitt und Produktion: Daniel Heinze

Der Podcast wird als Projekt mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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Im Januar 2022 hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§219a) aus dem Strafgesetzbuch vorgelegt. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Informationen Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche auf Ihren Websites veröffentlichen dürfen. Im Jahr 2019 wurde der Paragraph schon einmal reformiert und dabei die Informationsmöglichkeiten erweitert. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat über eine komplette Streichung des Paragraphen. Wir haben mit Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag, über das Für und Wider einer Streichung von §219a gesprochen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ab 1992 arbeitete sie als Richterin am Landgericht Bonn, bevor sie 2001 ans Amtsgericht Siegburg wechselte. Seit 2005 ist Winkelmeier-Becker für die CDU Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Dezember 2021 wurde sie zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Sie ist aktuell zugleich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

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Redaktion: Dr. Thomas Arnold, Dr. Falk Hamann, Emily Siegel
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