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#5 Zivil(un)recht: Zivilrechtsprechung in der NS-Zeit – Ein Interview mit Georg Falk

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In der fünften Folge des Podcast geht es um die Frage, wie anfällig Rechtsanwendung für Missbrauch und Vereinnahmung durch Ideologien ist. Anschauungsobjekt soll dabei das Zivilrecht sein. In besonders drastischer und nachhaltiger Weise wurden Rechtswissenschaft und Rechtsprechung in der Zeit des Nationalsozialismus beeinflusst. In dieser Zeit entstand ein staatliches System der Entrechtung und Verfolgung ganzer Personengruppen. Die Rechtsordnung spielte eine entscheidende Rolle bei der Verfestigung und Etablierung dieser Politik. Wie verhielt sich hierzu das Zivilrecht? In der Nachkriegszeit hielt sich lange der Mythos einer standhaften Zivilrechtsprechung. Ist diese Auffassung aber zutreffend?

Der Gast unserer Folge, Dr. Georg Falk, hat sich im Rahmen eines Forschungsprojekts näher mit der Rechtsprechung im OLG-Bezirk Frankfurt a.M. in der NS-Zeit befasst. Die Publikation „Willige Vollstrecker oder standhafte Richter?“, deren Mitverfasser unser Gast ist, stellt Gerichtsentscheidungen dar, die charakteristisch für die damalige Zeit stehen. Neben unauffälligen und teils mutigen Entscheidungen stechen auch Fälle heraus, in denen NS-Ideologie zur Richtschnur der gerichtlichen Entscheidung wurde. Anhand von zwei Beispielsfällen soll gezeigt werden, wie sich die Einbindung der NS-Ideologie konkret vollzog. Die Fälle verdeutlichen (wie im Fall Alice Biow), dass Entrechtung und Diskriminierung im Alltag oftmals der Vertreibung und Ermordung verfolgter Personen vorausgingen. Alice Biow verlor 1938 einen Zivilprozess. 1942 wurde diese zusammen mit ihrer jüngeren Schwester in das Vernichtungslager Sobibor deportiert und ermordet.

Diese Fragen sind höchst aktuell. Zwar hat sich die Rechtsprechung nach 1945 gewandelt und orientiert sich heute am Verfassungsverständnis des Grundgesetzes. Hindert dies aber in jedem Fall eine Vereinnahmung durch bestimmte politische Ideologien? Wie kann die Ausbildung auf diese Herausforderungen reagieren? Kann Rechtsprechung überhaupt objektiv und neutral sein? Wie so oft erweist sich der Blick in die Vergangenheit als erkenntnisreich.

Shownotes

  • Falk, Georg D. / Stump, Ulrich / Hartleib, Rudolf H. / Schlitz, Klaus / Braun, Jens-Daniel: Willige Vollstrecker oder standhafte Richter? Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Zivilsachen von 1933 bis 1945, Historische Kommission für Hessen, Marburg 2020.

  • Gruenewaldt, Arthur von: Die Richterschaft des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Personalpolitik und Personalentwicklung, Tübingen 2015.

  • Rüthers, Bernd: Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus, 8. Auflage, Tübingen 2017.

  • Schröder, Rainer: „...aber im Zivilrecht sind die Richter standhaft geblieben!" Die Urteile des OLG Celle aus dem Dritten Reich, Baden-Baden 1988.

  • Staff, Ilse: Justiz im Dritten Reich. Eine Dokumentation, Frankfurt a.M. 1964.

Weitere lesenswerte Beiträge, insbesondere zu den Fallbesprechungen, auf unserer Homepage!

Quellen und Lizenzen:

Folgenbild: Überarbeitete Version von „Frankfurt am Main: Gerichtsstraße 2 (Gebäude B des Landgerichts), von Südosten gesehen“ von Roland Meinecke, veröffentlicht unter GNU-Lizenz (https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/fdl-1.2.html (5.1.2021)).

Kapitelbild „Volksempfänger“: Quelle &Lizenz unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ve301w.jpg

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Der Gast unserer Folge, Dr. Georg Falk, hat sich im Rahmen eines Forschungsprojekts näher mit der Rechtsprechung im OLG-Bezirk Frankfurt a.M. in der NS-Zeit befasst. Die Publikation „Willige Vollstrecker oder standhafte Richter?“, deren Mitverfasser unser Gast ist, stellt Gerichtsentscheidungen dar, die charakteristisch für die damalige Zeit stehen. Neben unauffälligen und teils mutigen Entscheidungen stechen auch Fälle heraus, in denen NS-Ideologie zur Richtschnur der gerichtlichen Entscheidung wurde. Anhand von zwei Beispielsfällen soll gezeigt werden, wie sich die Einbindung der NS-Ideologie konkret vollzog. Die Fälle verdeutlichen (wie im Fall Alice Biow), dass Entrechtung und Diskriminierung im Alltag oftmals der Vertreibung und Ermordung verfolgter Personen vorausgingen. Alice Biow verlor 1938 einen Zivilprozess. 1942 wurde diese zusammen mit ihrer jüngeren Schwester in das Vernichtungslager Sobibor deportiert und ermordet.

Diese Fragen sind höchst aktuell. Zwar hat sich die Rechtsprechung nach 1945 gewandelt und orientiert sich heute am Verfassungsverständnis des Grundgesetzes. Hindert dies aber in jedem Fall eine Vereinnahmung durch bestimmte politische Ideologien? Wie kann die Ausbildung auf diese Herausforderungen reagieren? Kann Rechtsprechung überhaupt objektiv und neutral sein? Wie so oft erweist sich der Blick in die Vergangenheit als erkenntnisreich.

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  • Falk, Georg D. / Stump, Ulrich / Hartleib, Rudolf H. / Schlitz, Klaus / Braun, Jens-Daniel: Willige Vollstrecker oder standhafte Richter? Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Zivilsachen von 1933 bis 1945, Historische Kommission für Hessen, Marburg 2020.

  • Gruenewaldt, Arthur von: Die Richterschaft des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Personalpolitik und Personalentwicklung, Tübingen 2015.

  • Rüthers, Bernd: Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus, 8. Auflage, Tübingen 2017.

  • Schröder, Rainer: „...aber im Zivilrecht sind die Richter standhaft geblieben!" Die Urteile des OLG Celle aus dem Dritten Reich, Baden-Baden 1988.

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