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Bildrechte – das Verhältnis zwischen Urheberrecht und Drittrechten
Manage episode 246598127 series 1391098
In dieser Folge erklären wir Dir, welche Bildrechte es überhaupt gibt und wieso es mitunter so schwierig ist, in diesem komplexen Bereich rechtlich wirklich alles richtig zu machen.
Neben dem Urheberrecht sind hier insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht von abgebildeten Personen, das Markenrecht an abgebildeten Logos und Grafiken, Hausrechte bezüglich des Grund und Bodens, von dem aus die Aufnahmen erstellt wurden und schließlich auch Urheberrechte an abgebildeten Bildern und Gegenständen relevant. Wir liefern in der Folge einen kurzen Überblick über alle diese Rechte und die geltenden Besonderheiten.
Daneben räumen wir zu den gängigsten Irrtümern auf, was das Verhältnis der Rechte untereinander angeht. Sätze wie
„solange ich das Bild nur redaktionell verwende, muss ich den Fotografen nicht fragen…“
„Das Bild wurde im Rahmen der Panoramafreiheit erstellt, daher brauchen die abgebildeten Touristen nicht um Erlaubnis gefragt zu werden…“
„Auf dem Bild bin ich zu sehen, also darf ich es auch bei Instagram posten…“
Kommen uns durchaus häufig unter. Leider ist der Wahrheitsgehalt hier eher grenzwertig und in dieser Folge lernst Du auch, wieso und was Du tun kannst, um künftig möglichst alles richtig zu machen.
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Shownotes:
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Ich freue mich über eine Bewertung oder jegliche Rückmeldung zu meinem Podcast!
sehen wir uns auf der tPIC?
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Fragen? Anregungen? Immer gern!
Hier erreichst Du mich:
mail sebastian.deubelli@deubelli.com
facebook www.facebook.com/kanzleideubelli/
web www.deubelli.com
95 Episoden
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Neben dem Urheberrecht sind hier insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht von abgebildeten Personen, das Markenrecht an abgebildeten Logos und Grafiken, Hausrechte bezüglich des Grund und Bodens, von dem aus die Aufnahmen erstellt wurden und schließlich auch Urheberrechte an abgebildeten Bildern und Gegenständen relevant. Wir liefern in der Folge einen kurzen Überblick über alle diese Rechte und die geltenden Besonderheiten.
Daneben räumen wir zu den gängigsten Irrtümern auf, was das Verhältnis der Rechte untereinander angeht. Sätze wie
„solange ich das Bild nur redaktionell verwende, muss ich den Fotografen nicht fragen…“
„Das Bild wurde im Rahmen der Panoramafreiheit erstellt, daher brauchen die abgebildeten Touristen nicht um Erlaubnis gefragt zu werden…“
„Auf dem Bild bin ich zu sehen, also darf ich es auch bei Instagram posten…“
Kommen uns durchaus häufig unter. Leider ist der Wahrheitsgehalt hier eher grenzwertig und in dieser Folge lernst Du auch, wieso und was Du tun kannst, um künftig möglichst alles richtig zu machen.
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