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Vorweggenommene Abmahnung gegen Kita-Erzieher*innen?

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Was ist eine vorweggenommene Abmahnung und ist diese wirksam?

Die vorweggenommene Abmahnung ist quasi eine Bestrafung, bevor jemand überhaupt etwas getan hat. Es mischen sich also Dienstanweisung und Abmahnung, etwas in dem Fall: „Haltet ihr euch nicht an unser neues pädagogisches Konzept, kündigen wir“. Es handelt sich also um einen Hinweis, dass bei einer Pflichtverletzung direkt die Kündigung ausgesprochen wird.

Das verkennt aber eigentlich den Sinn der Abmahnung. Diese dient nämlich als Warnhinweis und Belehrung für Arbeitnehmer*innen und soll gerade erreichen, dass eben nicht direkt gekündigt werden kann. Kann so eine Abmahnung also überhaupt vorweggenommen werden.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Wahrscheinlich nicht. In den meisten Fällen sind solche vorweggenommenen Abmahnungen unwirksam. Sie sind oft unverhältnismäßig und nehmen der Erzieherin oder dem Erzieher die Chance auf Wiedergutmachung.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht

Gerichte haben jedoch in Einzelfällen auch entschieden, dass so eine vorweggenommene Abmahnung doch wirksam ist. Zum Beispiel in dem Fall, dass ein*e Erzieher*in ankündigt, seinen bzw. ihren Arbeitgeber*in zu betrügen („Wenn die Fortbildung am Samstag stattfindet, bin ich krank.“). Arbeitgeber*innen können in dem Fall entgegnen, dass sie dann die Kündigung aussprechen werden.

In den meisten Fällen finden die Gerichte die Gründe für eine vorweggenommene Kündigung aber nicht ausreichend. Kita-Träger sollten sich also überlegen, ob sie sich nicht auch anders klar ausdrücken können.

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Das verkennt aber eigentlich den Sinn der Abmahnung. Diese dient nämlich als Warnhinweis und Belehrung für Arbeitnehmer*innen und soll gerade erreichen, dass eben nicht direkt gekündigt werden kann. Kann so eine Abmahnung also überhaupt vorweggenommen werden.

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Gerichte haben jedoch in Einzelfällen auch entschieden, dass so eine vorweggenommene Abmahnung doch wirksam ist. Zum Beispiel in dem Fall, dass ein*e Erzieher*in ankündigt, seinen bzw. ihren Arbeitgeber*in zu betrügen („Wenn die Fortbildung am Samstag stattfindet, bin ich krank.“). Arbeitgeber*innen können in dem Fall entgegnen, dass sie dann die Kündigung aussprechen werden.

In den meisten Fällen finden die Gerichte die Gründe für eine vorweggenommene Kündigung aber nicht ausreichend. Kita-Träger sollten sich also überlegen, ob sie sich nicht auch anders klar ausdrücken können.

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