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Unregelmäßiges Bringen von Kind in die Kita? Hinzunehmen?

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Kinder kommen selten oder nicht in die Kita? Muss der Kitaträger es akzeptieren? Gibt es Konsequenzen?

Jede*r kennt es – draußen ist es kalt oder man arbeitet selbst von zuhause – da scheint es eine angenehme Alternative, das Kind nicht in die Kita zu bringen. Aber – kann das zu Problemen führen? Muss der Kitaträger es akzeptieren, wenn Kinder nur alle paar Wochen für nur ein paar Tage in die Kita gebracht werden? Auch wenn sie Geld bekommen und – ist das nicht sogar weniger Arbeitsaufwand, wenn weniger Kinder kommen?

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Nein. Denn das Kind muss immer wieder in den Kita-Alltag neu eingewöhnt werden, welches ein erhöhter Leistungsaufwand sowohl für den Erzieher oder die Erzieherin als auch den Kitaträger bedeutet. Es bekommt also nicht die Möglichkeit, richtig in der Kita anzukommen und sich einzuleben.

Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Denn die Kita verfolgt ein Konzept, ein pädagogisches Angebot, welchem Sie zu Beginn zugestimmt haben. Die pädagogische Aufgabe wird zudem Vertragsbestandteil, sobald Sie den Betreuungsvertrag unterzeichnen. Damit einher gehen also gewisse Treuepflichten, die jede*r Vertragspartner*in dem anderen Partner gegenüber einhalten muss.

Wie zum Beispiel bei der Bäckerin der wechselseitige Leistungsaustausch durch Geld gegen Brötchen erfolgt, ist dieser in der Kita Geld gegen die Betreuungsleistung. Beide Parteien müssen dazu beitragen, dass der Vertrag eingehalten wird. Ebenso müssen beide verhindern, dass der Zweck – die Betreuung ihrer Kinder – gefährdet wird. Denn auch die Betreuung kann nur aufgebaut werden, wenn Kinder regelmäßig in die Kita kommen. Daher ist es Teil der Treuepflicht, die Kinder in die Kita zu bringen.

Andernfalls besteht das Risiko einer Abmahnung, dann einer zweiten Abmahnung und schließlich der Vertragsauflösung, wenn der Betreuungsauftrag für die Erzieher*innen unzumutbar wird.

Also – auch Ihr Kind wird es Ihnen danken – bringen sie Ihre Kinder so häufig und pünktlich wie möglich in die Kita!

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Wie zum Beispiel bei der Bäckerin der wechselseitige Leistungsaustausch durch Geld gegen Brötchen erfolgt, ist dieser in der Kita Geld gegen die Betreuungsleistung. Beide Parteien müssen dazu beitragen, dass der Vertrag eingehalten wird. Ebenso müssen beide verhindern, dass der Zweck – die Betreuung ihrer Kinder – gefährdet wird. Denn auch die Betreuung kann nur aufgebaut werden, wenn Kinder regelmäßig in die Kita kommen. Daher ist es Teil der Treuepflicht, die Kinder in die Kita zu bringen.

Andernfalls besteht das Risiko einer Abmahnung, dann einer zweiten Abmahnung und schließlich der Vertragsauflösung, wenn der Betreuungsauftrag für die Erzieher*innen unzumutbar wird.

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