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#62 Sozialversicherungspflicht: Gefahr auch für Kunden von Selbstständigen
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Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente. So jedenfalls der Standardfall. Aber bei Yogalehrer und Musiktrainer oder Yogatrainer und Musiklehrer – da kommt Britta einmal aus dem Tritt – ist der Fall anders: Auch wenn sie selbstständig sind, sind sie dennoch sozialversicherungspflichtig. Britta und Maraike weisen in dieser Folge auch auf eine häufig übersende Gefahrenlage hin: Nicht nur von Selbstständigen selbst können die Beiträge nachgefordert werden, sondern auch von deren Auftraggebern – und das Jahre rückwirkend. Der einzige Lichtblick: Ein Statusfeststellungsverfahren. Das klingt doch schon bezaubernd.
Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente. So jedenfalls der Standardfall. Aber bei Yogalehrer und Musiktrainer oder Yogatrainer und Musiklehrer – da kommt Britta einmal aus dem Tritt – ist der Fall anders: Auch wenn sie selbstständig sind, sind sie dennoch sozialversicherungspflichtig. Britta und Maraike weisen in dieser Folge auch auf eine häufig übersende Gefahrenlage hin: Nicht nur von Selbstständigen selbst können die Beiträge nachgefordert werden, sondern auch von deren Auftraggebern – und das Jahre rückwirkend. Der einzige Lichtblick: Ein Statusfeststellungsverfahren. Das klingt doch schon bezaubernd.
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