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Aufbau und Ablauf der IHK-Abschlussprüfung in den IT-Berufen – IT-Berufe-Podcast #180

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Um den Aufbau und den Ablauf der Abschlussprüfung in den IT-Berufen geht es in der einhundertachzigsten Episode des IT-Berufe-Pocasts.

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Inhalt

  • Die Teile der Abschlussprüfung sollten allen Auszubildenden und Ausbilder:innen geläufig sein, da die drei Jahre der Ausbildung hauptsächlich auf diese Prüfung hinarbeiten.
  • Der Aufbau der Abschlussprüfung ist für alle IT-Berufe identisch, die Inhalte unterscheiden sich aber natürlich. Insbesondere die Dauer und die Inhalte der Projektarbeit sind berufsspezifisch.
  • Es gibt insgesamt 7 verschiedene IT-Berufe.
    • Fachinformatiker:in
      • Anwendungsentwicklung
      • Systemintegration
      • Daten- und Prozessanalyse
      • Digitale Vernetzung
    • IT-System-Elektroniker:in
    • Kauf­mann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
    • Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
  • Der Großteil (60%) der Inhalte der schriftlichen Prüfung (GAP Teil 1 und WiSo) ist für alle Berufe gleich.
  • Achtung: Die IHK-Prüfungen sind bundesweit einheitlich, aber in Baden-Württemberg laufen sie anders als in den übrigen 15 Bundesländern. Die folgenden Ausführungen gelten daher ggfs. nicht für Prüfungen in Baden-Württemberg.

Aufbau der Abschlussprüfung

Wer es ganz genau wissen will, schaut am besten in die jeweilige Berufsverordnung:

Die folgenden Zitate stammen aus der FIAusbV.

Teil 1 (der gestreckten Abschlussprüfung)

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. Dieser Prüfungsteil ist für alle IT-Berufe identisch.

Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
(FIAusbV §9 Abs. 2)

Teil 1 der Prüfung ist eine schriftliche Prüfung über 90 Minuten, die nach 18 Monaten der Ausbildung absolviert werden muss. Inhalt sind alle im Ausbildungsrahmenplan (Teil der oben verlinkten Ausbildungsverordnung) und Rahmenlehrplan (für die Berufsschulen) bis zu diesem Zeitpunkt zu vermittelnden Inhalte.

Das Ergebnis des ersten Prüfungsteils geht zu 20% in die Abschlussnote ein.

Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung gibt es in meinen entsprechenden Podcast-Episoden, z.B. Prüfungsvorbereitung auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der IT-Berufe. Und hier habe ich eine große Liste mit allen potentiellen Prüfungsthemen für dich zusammengestellt: Mögliche Themen von Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) in den IT-Berufen.

Teil 2 (der gestreckten Abschlussprüfung)

In Teil 2 der Prüfung sollen die bereits in Teil 1 abgefragten Inhalte nicht explizit erneut abgefragt werden, sie werden aber als bekannt vorausgesetzt.

Teil 2 der Prüfung teilt sich in vier konkrete Prüfungsteile auf:

  • Projektarbeit
  • Zwei fachspezifische schriftliche Prüfungen
  • Wirtschaft- und Sozialkunde

Betriebliche Projektarbeit

Die betriebliche Projektarbeit ist in allen IT-Berufen durchzuführen. Sie unterscheidet sich aber je nach Beruf und Fachgebiet. Für die Umsetzung stehen 40 Stunden zur Verfügung, aber Anwendungsentwickler:innen haben 80 Stunden.

Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen.
In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen.
Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden.
(FIAusbV §12 Abs. 2)

Zusätzlich zur Umsetzung der Projektarbeit und ihrer Dokumentation muss ein Prüfling in diesem Prüfungsteil nachweisen, dass er/sie in der Lage ist…

  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen
    (FIAusbV §12 Abs. 3)

Das heißt, es werden eine Projektpräsentation und ein anschließendes Fachgespräch durchgeführt. Dabei gilt:

Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten.
Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
(FIAusbV §12 Abs. 3)

Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile sieht so aus:

  • Projektdokumentation: 50%
  • Projektpräsentation und Fachgespräch: 50% (nur eine gemeinsame Note ohne Unterscheidung der beiden Teile)

Fachspezifische schriftliche Prüfung

Dieser Prüfungsteil ist für alle IT-Berufe unterschiedlich und fachspezifisch. Es werden zwei schriftliche Prüfungen zu je 90 Minuten geschrieben.

Die Themengebiete für die einzelnen Berufe sind:

  • Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung
    • Planen eines Softwareproduktes
    • Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
  • Fachinformatiker:in Systemintegration
    • Konzeption und Administration von IT-Systemen
    • Analyse und Entwicklung von Netzwerken
  • Fachinformatiker:in Daten- und Prozessanalyse
    • Durchführen einer Prozessanalyse
    • Sicherstellen der Datenqualität
  • Fachinformatiker:in Digitale Vernetzung
    • Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
    • Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
  • IT-System-Elektroniker:in
    • Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen
    • Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung
  • Kauf­mann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
    • Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells
    • Kaufmännische Unterstützungsprozesse
  • Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
    • Einführen einer IT-Systemlösung
    • Kaufmännische Unterstützungsprozesse

Beide Prüfungen werden mit jeweils 10% in die Endnote eingerechnet. Die Aufgaben sind schriftlich zu beantworten und werden manuell von Prüfer:innen korrigiert.

Wirtschaft- und Sozialkunde (WiSo)

Im letzten Prüfungsteil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist…

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
(FIAusbV §15 Abs. 1)

Diese schriftliche Prüfung dauert 60 Minuten und geht zu 10% in die Abschlussnote ein. Die Aufgaben sind durch Ankreuzen oder Eintragen von Zahlen zu beantworten und werden automatisiert korrigiert.

Gewichtung der Prüfungsteile

Die obigen Prüfungsteile gehen mit folgenden Gewichtungen in die Endnote ein (siehe FIAusbV §16 Abs. 1)

  • Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (GAP Teil 1): 20%
  • Betriebliche Projektarbeit: 50%
    • Davon 50% für die Projektdokumentation und 50% gemeinsam für Projektpräsentation und Fachgespräch
  • Fachspezifische schriftliche Prüfung: jeweils 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%

Somit zählen alle schriftlichen Prüfungen zusammen 50% der Abschlussnote und das Projekt auch 50%. Die Hälfte der Punkte liegt damit in der Hand der Prüflinge, da sie ihr Abschlussprojekt selbst auswählen, planen und durchführen können.

Nicht-Bestehen der Prüfung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die genannten Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind (siehe FIAusbV §16 Abs. 2):

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ (also 50%)
  • im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ (also 50%)
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ (also 50%)
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“ (also mind. 30%)

Das heißt, dass man quasi in Teil 1 der Prüfung nicht „durchfallen“ kann (sofern man die Note mit Teil 2 ausgleichen kann).

Ggfs. kannst du ein schlechtes Ergebnis im schriftlichen Teil 2 der Prüfung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgleichen.

Es gibt einen hervorragenden Notenrechner für die IT-Abschlussprüfung (AO2020).

Ablauf der Abschlussprüfung

Es gibt für Teil 1 der Prüfung eine Prüfung im Frühjahr und eine im Herbst, sowie für Teil 2 eine Sommer- und eine Winterprüfung. Die weitaus meisten Prüflinge nehmen an der Frühjahrs- bzw. Sommerprüfung teil. Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit, duale Studierende oder Umschüler nehmen meist an der Herbst- bzw. Winterprüfung teil.

Die folgenden Termine sind grobe Richtwerte. Nur die Termine der schriftlichen Prüfungen werden deutschlandweit (bis auf Baden-Württemberg) einheitlich von der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen festgelegt. Die anderen Termine bestimmen die örtlichen IHKen individuell. Meist werden die Noten den Prüflingen nicht vom Prüfungsausschuss mitgeteilt, sondern sie werden nach der Prüfung durch die IHK per Post versendet.

  • Termine (Vgl. Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen)
    • Teil 1: Februar/März (Frühjahr) bzw. September/Oktober (Herbst)
    • Teil 2: April/Mai (Sommer) bzw. November/Dezember (Winter)
    • Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch): Mai/Juni/Juli (Sommer) bzw. Dezember/Januar (Winter)
  • Betriebliche Projektarbeit
    • Abgabe des Antrags: Februar (Sommer) bzw. September (Winter)
    • Bearbeitungszeit: ab Genehmigung des Antrags durch den Prüfungsausschuss (meist einige Wochen nach Antragsstellung) bis zu einem festgelegten Termin
    • Abgabe der Dokumentation: meist eine Woche nach der schriftlichen Prüfung Teil 2
  • Mitteilung der Prüfungsergebnisse
    • Teil 1: einige Wochen nach dem Prüfungstermin
    • Teil 2: einige Wochen nach dem Prüfungstermin, jedoch meist vor der mündlichen Prüfung
    • mündliche Prüfung: am Tag der mündlichen Prüfung
    • Gesamtergebnis: am Tag der mündlichen Prüfung

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Inhalt

  • Die Teile der Abschlussprüfung sollten allen Auszubildenden und Ausbilder:innen geläufig sein, da die drei Jahre der Ausbildung hauptsächlich auf diese Prüfung hinarbeiten.
  • Der Aufbau der Abschlussprüfung ist für alle IT-Berufe identisch, die Inhalte unterscheiden sich aber natürlich. Insbesondere die Dauer und die Inhalte der Projektarbeit sind berufsspezifisch.
  • Es gibt insgesamt 7 verschiedene IT-Berufe.
    • Fachinformatiker:in
      • Anwendungsentwicklung
      • Systemintegration
      • Daten- und Prozessanalyse
      • Digitale Vernetzung
    • IT-System-Elektroniker:in
    • Kauf­mann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
    • Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
  • Der Großteil (60%) der Inhalte der schriftlichen Prüfung (GAP Teil 1 und WiSo) ist für alle Berufe gleich.
  • Achtung: Die IHK-Prüfungen sind bundesweit einheitlich, aber in Baden-Württemberg laufen sie anders als in den übrigen 15 Bundesländern. Die folgenden Ausführungen gelten daher ggfs. nicht für Prüfungen in Baden-Württemberg.

Aufbau der Abschlussprüfung

Wer es ganz genau wissen will, schaut am besten in die jeweilige Berufsverordnung:

Die folgenden Zitate stammen aus der FIAusbV.

Teil 1 (der gestreckten Abschlussprüfung)

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. Dieser Prüfungsteil ist für alle IT-Berufe identisch.

Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
(FIAusbV §9 Abs. 2)

Teil 1 der Prüfung ist eine schriftliche Prüfung über 90 Minuten, die nach 18 Monaten der Ausbildung absolviert werden muss. Inhalt sind alle im Ausbildungsrahmenplan (Teil der oben verlinkten Ausbildungsverordnung) und Rahmenlehrplan (für die Berufsschulen) bis zu diesem Zeitpunkt zu vermittelnden Inhalte.

Das Ergebnis des ersten Prüfungsteils geht zu 20% in die Abschlussnote ein.

Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung gibt es in meinen entsprechenden Podcast-Episoden, z.B. Prüfungsvorbereitung auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der IT-Berufe. Und hier habe ich eine große Liste mit allen potentiellen Prüfungsthemen für dich zusammengestellt: Mögliche Themen von Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) in den IT-Berufen.

Teil 2 (der gestreckten Abschlussprüfung)

In Teil 2 der Prüfung sollen die bereits in Teil 1 abgefragten Inhalte nicht explizit erneut abgefragt werden, sie werden aber als bekannt vorausgesetzt.

Teil 2 der Prüfung teilt sich in vier konkrete Prüfungsteile auf:

  • Projektarbeit
  • Zwei fachspezifische schriftliche Prüfungen
  • Wirtschaft- und Sozialkunde

Betriebliche Projektarbeit

Die betriebliche Projektarbeit ist in allen IT-Berufen durchzuführen. Sie unterscheidet sich aber je nach Beruf und Fachgebiet. Für die Umsetzung stehen 40 Stunden zur Verfügung, aber Anwendungsentwickler:innen haben 80 Stunden.

Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen.
In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen.
Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden.
(FIAusbV §12 Abs. 2)

Zusätzlich zur Umsetzung der Projektarbeit und ihrer Dokumentation muss ein Prüfling in diesem Prüfungsteil nachweisen, dass er/sie in der Lage ist…

  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen
    (FIAusbV §12 Abs. 3)

Das heißt, es werden eine Projektpräsentation und ein anschließendes Fachgespräch durchgeführt. Dabei gilt:

Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten.
Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
(FIAusbV §12 Abs. 3)

Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile sieht so aus:

  • Projektdokumentation: 50%
  • Projektpräsentation und Fachgespräch: 50% (nur eine gemeinsame Note ohne Unterscheidung der beiden Teile)

Fachspezifische schriftliche Prüfung

Dieser Prüfungsteil ist für alle IT-Berufe unterschiedlich und fachspezifisch. Es werden zwei schriftliche Prüfungen zu je 90 Minuten geschrieben.

Die Themengebiete für die einzelnen Berufe sind:

  • Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung
    • Planen eines Softwareproduktes
    • Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
  • Fachinformatiker:in Systemintegration
    • Konzeption und Administration von IT-Systemen
    • Analyse und Entwicklung von Netzwerken
  • Fachinformatiker:in Daten- und Prozessanalyse
    • Durchführen einer Prozessanalyse
    • Sicherstellen der Datenqualität
  • Fachinformatiker:in Digitale Vernetzung
    • Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
    • Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
  • IT-System-Elektroniker:in
    • Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen
    • Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung
  • Kauf­mann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
    • Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells
    • Kaufmännische Unterstützungsprozesse
  • Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
    • Einführen einer IT-Systemlösung
    • Kaufmännische Unterstützungsprozesse

Beide Prüfungen werden mit jeweils 10% in die Endnote eingerechnet. Die Aufgaben sind schriftlich zu beantworten und werden manuell von Prüfer:innen korrigiert.

Wirtschaft- und Sozialkunde (WiSo)

Im letzten Prüfungsteil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist…

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
(FIAusbV §15 Abs. 1)

Diese schriftliche Prüfung dauert 60 Minuten und geht zu 10% in die Abschlussnote ein. Die Aufgaben sind durch Ankreuzen oder Eintragen von Zahlen zu beantworten und werden automatisiert korrigiert.

Gewichtung der Prüfungsteile

Die obigen Prüfungsteile gehen mit folgenden Gewichtungen in die Endnote ein (siehe FIAusbV §16 Abs. 1)

  • Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (GAP Teil 1): 20%
  • Betriebliche Projektarbeit: 50%
    • Davon 50% für die Projektdokumentation und 50% gemeinsam für Projektpräsentation und Fachgespräch
  • Fachspezifische schriftliche Prüfung: jeweils 10%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%

Somit zählen alle schriftlichen Prüfungen zusammen 50% der Abschlussnote und das Projekt auch 50%. Die Hälfte der Punkte liegt damit in der Hand der Prüflinge, da sie ihr Abschlussprojekt selbst auswählen, planen und durchführen können.

Nicht-Bestehen der Prüfung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die genannten Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind (siehe FIAusbV §16 Abs. 2):

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ (also 50%)
  • im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ (also 50%)
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ (also 50%)
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“ (also mind. 30%)

Das heißt, dass man quasi in Teil 1 der Prüfung nicht „durchfallen“ kann (sofern man die Note mit Teil 2 ausgleichen kann).

Ggfs. kannst du ein schlechtes Ergebnis im schriftlichen Teil 2 der Prüfung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgleichen.

Es gibt einen hervorragenden Notenrechner für die IT-Abschlussprüfung (AO2020).

Ablauf der Abschlussprüfung

Es gibt für Teil 1 der Prüfung eine Prüfung im Frühjahr und eine im Herbst, sowie für Teil 2 eine Sommer- und eine Winterprüfung. Die weitaus meisten Prüflinge nehmen an der Frühjahrs- bzw. Sommerprüfung teil. Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit, duale Studierende oder Umschüler nehmen meist an der Herbst- bzw. Winterprüfung teil.

Die folgenden Termine sind grobe Richtwerte. Nur die Termine der schriftlichen Prüfungen werden deutschlandweit (bis auf Baden-Württemberg) einheitlich von der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen festgelegt. Die anderen Termine bestimmen die örtlichen IHKen individuell. Meist werden die Noten den Prüflingen nicht vom Prüfungsausschuss mitgeteilt, sondern sie werden nach der Prüfung durch die IHK per Post versendet.

  • Termine (Vgl. Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen)
    • Teil 1: Februar/März (Frühjahr) bzw. September/Oktober (Herbst)
    • Teil 2: April/Mai (Sommer) bzw. November/Dezember (Winter)
    • Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch): Mai/Juni/Juli (Sommer) bzw. Dezember/Januar (Winter)
  • Betriebliche Projektarbeit
    • Abgabe des Antrags: Februar (Sommer) bzw. September (Winter)
    • Bearbeitungszeit: ab Genehmigung des Antrags durch den Prüfungsausschuss (meist einige Wochen nach Antragsstellung) bis zu einem festgelegten Termin
    • Abgabe der Dokumentation: meist eine Woche nach der schriftlichen Prüfung Teil 2
  • Mitteilung der Prüfungsergebnisse
    • Teil 1: einige Wochen nach dem Prüfungstermin
    • Teil 2: einige Wochen nach dem Prüfungstermin, jedoch meist vor der mündlichen Prüfung
    • mündliche Prüfung: am Tag der mündlichen Prüfung
    • Gesamtergebnis: am Tag der mündlichen Prüfung

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