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#53 Verkammerung der Mediationsbewegung. Im Gespräch mit Dr. Reinhard Greger

43:19
 
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Auf welches Problem ist die Idee einer Mediationskammer ein Lösungsansatz - und wie kann es sonst gelöst werden?

Die Deutsche Stiftung Mediation hat am 25.3.2021 dem Bundesjustizministerium und den Mediations-Stakeholdern die Idee zur Errichtung einer Bundesmediatorenkammer als wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Mediation offiziell per Rundmail vorgestellt. Eine Kammermitgliedschaft schaffe Vertrauen und fördere maßgeblich das Bekanntsein und die Akzeptanz von Mediation beim Verbraucher.

So klar die Aufgaben einer Kammer im deutschen Kammerwesen sind, namentlich die Sicherung qualitativ hochwertiger Berufsausübung sowie die konsistente Außendarstellung der Berufsträger, so unzureichend rechtfertigend ist es für die Verkammerung und ihrer Folge einer Zwangsmitgliedschaft, dass mit Hilfe einer Kammer die Außendarstellung erste gelingen würde.

Inhalte: Kammeridee und ihre Herausforderungen

  • Auf welches Problem ist die Verkammerung ein Lösungsansatz?
  • Grundidee des Kammerwesens
    • Qualitätssicherung der Berufsausübung
    • einheitliche Aussendarstellung
  • Wer wäre betroffen und würde letztlich als Mitglied verkammert werden? (Problem, wer ist eigentlich Mediator und welche Tätigkeiten würden erfasst werden, deren Ausübung dazu führen würden, Mitglied der Kammer werden zu müssen?)
  • Verfassungsrechtliche Anforderungen

weitere Lösungsansätze für das diagnostizierte Problem zu weniger Mediationen und Sichtbarkeit dieser Methode

  • Verweisungspflichten für Richter bei den Gerichten (Engpass: Kulturwandel)

Es ist mittlerweile unumstritten, dass eine Anordnung zur Mediation, also genau genommen eine Anordnung, eine Mediation zu beginnen, keine Rechtsverletzung des Freiwilligkeitsgrundsatzes ist.

  • Beratungspflichten für Rechtsanwälte (Engpass: Wirtschaftlichkeitsfragen)
  • Anforderungen an Sozial- und sonstige Beratungsstellen (Engpass: Konkurrenzfragen)
  • Erfahrungswerte aus dem BIGFAM-Projekt Berlin (Engpass: Rechtzeitigkeit)

Hinweise:

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Die Deutsche Stiftung Mediation hat am 25.3.2021 dem Bundesjustizministerium und den Mediations-Stakeholdern die Idee zur Errichtung einer Bundesmediatorenkammer als wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Mediation offiziell per Rundmail vorgestellt. Eine Kammermitgliedschaft schaffe Vertrauen und fördere maßgeblich das Bekanntsein und die Akzeptanz von Mediation beim Verbraucher.

So klar die Aufgaben einer Kammer im deutschen Kammerwesen sind, namentlich die Sicherung qualitativ hochwertiger Berufsausübung sowie die konsistente Außendarstellung der Berufsträger, so unzureichend rechtfertigend ist es für die Verkammerung und ihrer Folge einer Zwangsmitgliedschaft, dass mit Hilfe einer Kammer die Außendarstellung erste gelingen würde.

Inhalte: Kammeridee und ihre Herausforderungen

  • Auf welches Problem ist die Verkammerung ein Lösungsansatz?
  • Grundidee des Kammerwesens
    • Qualitätssicherung der Berufsausübung
    • einheitliche Aussendarstellung
  • Wer wäre betroffen und würde letztlich als Mitglied verkammert werden? (Problem, wer ist eigentlich Mediator und welche Tätigkeiten würden erfasst werden, deren Ausübung dazu führen würden, Mitglied der Kammer werden zu müssen?)
  • Verfassungsrechtliche Anforderungen

weitere Lösungsansätze für das diagnostizierte Problem zu weniger Mediationen und Sichtbarkeit dieser Methode

  • Verweisungspflichten für Richter bei den Gerichten (Engpass: Kulturwandel)

Es ist mittlerweile unumstritten, dass eine Anordnung zur Mediation, also genau genommen eine Anordnung, eine Mediation zu beginnen, keine Rechtsverletzung des Freiwilligkeitsgrundsatzes ist.

  • Beratungspflichten für Rechtsanwälte (Engpass: Wirtschaftlichkeitsfragen)
  • Anforderungen an Sozial- und sonstige Beratungsstellen (Engpass: Konkurrenzfragen)
  • Erfahrungswerte aus dem BIGFAM-Projekt Berlin (Engpass: Rechtzeitigkeit)

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