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#16 - Pandemiefeste Mediationsausbildung und andere Fragen zur Mediationspolitik. Im Gespräch mit Peter Röthemeyer

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Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier.

Inhalte:

  • Pandemiefeste Verordnung für die Aus- und Fortbildung von Zertifizierten Mediatoren Einführung § 8 ZMediatAusbVO: "War jemand ohne sein Verschulden gehindert, eine in dieser Verordnung genannte Frist einzuhalten, so ist der Lauf dieser Frist für die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch für die Hälfte der jeweils einzuhaltenden Frist, gehemmt."

  • Paradoxe Entwicklung: Ergänzung der Verordnung selbst, gerade weil es keine "ausführende Verwaltungsstellen" in Form von Zertifizierungsorganen (Behörden, Kammern o.ä.) gibt.

  • Konstruktion der Selbstzertifizierung von Mediator*innen

  • Grundgedanken (aktivierende Verwaltungsstaat)

  • Praxis der Qualitätssicherung durch das Wettbewerbsrecht

  • Allerdings gibt es unter den Akteuren einen Informationsmangel

  • Sogwirkung durch staatliches Nichtregeln nur unzureichend wirksam

  • Verändertes Klageverhalten und Entwicklungen in der Zivilprozessordnung gesetzgeberische Hintergründe für die gegenwärtigen Regelungen um ADR Konkurrenzdenken zwischen staatlichen Mediationsangeboten bei Gerichten und privatem Mediatorenmarkt

  • Nutzerperspektive, statt Mediatorenperspektive bei der Regelung von Mediation Wo bleibt die Nutzerperspektive in der Mediationsdiskussion…? Nutzerperspektive könnte das Mediationsangebot attraktiver machen Unterschiedlicher Kontext bei Gericht (objektives Verfahren im Namen des Volkes) und in der Mediation (subjektives Verfahren im Namen allein der Mediant*innen)

besprochene Literatur: Röthemeyer, Peter: ZMediatAusbV ist jetzt pandemiefest - der Webfehler des Zertifizierungskonzepts bleibt, ZKM 2020, 193. Steinbrecher, Alexander: Warum Wirtschaftsmediation in Deutschland nicht stattfindet und wie sich das ändern könnte, ZKM 2020, 107 ff.

Links: Peter Röthemeyer: Xing-Profil

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  • Paradoxe Entwicklung: Ergänzung der Verordnung selbst, gerade weil es keine "ausführende Verwaltungsstellen" in Form von Zertifizierungsorganen (Behörden, Kammern o.ä.) gibt.

  • Konstruktion der Selbstzertifizierung von Mediator*innen

  • Grundgedanken (aktivierende Verwaltungsstaat)

  • Praxis der Qualitätssicherung durch das Wettbewerbsrecht

  • Allerdings gibt es unter den Akteuren einen Informationsmangel

  • Sogwirkung durch staatliches Nichtregeln nur unzureichend wirksam

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  • Nutzerperspektive, statt Mediatorenperspektive bei der Regelung von Mediation Wo bleibt die Nutzerperspektive in der Mediationsdiskussion…? Nutzerperspektive könnte das Mediationsangebot attraktiver machen Unterschiedlicher Kontext bei Gericht (objektives Verfahren im Namen des Volkes) und in der Mediation (subjektives Verfahren im Namen allein der Mediant*innen)

besprochene Literatur: Röthemeyer, Peter: ZMediatAusbV ist jetzt pandemiefest - der Webfehler des Zertifizierungskonzepts bleibt, ZKM 2020, 193. Steinbrecher, Alexander: Warum Wirtschaftsmediation in Deutschland nicht stattfindet und wie sich das ändern könnte, ZKM 2020, 107 ff.

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